Am 30. Januar 2020 fand der fünfte Energierechtliche Workshop des Instituts für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) in Kooperation mit der Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft statt.
Thema des Workshops waren Preisanpassungsklauseln in der Fernwärmeversorgung.
Hierzu hatte das OLG Frankfurt mit Urteil vom 21. März 2019 entgegen der bisher vorherrschenden Meinung entschieden, dass laufende Verträge nicht einseitig durch öffentliche Bekanntmachung des Fernwärmeversorgers geändert werden dürften.
Dr. Hans-Christoph Thomale von Mazars gab zunächst einen Überblick über die Ausgangslage und stellte das Urteil mit besonderem Fokus auf den § 4 AVBFernwärmeV kritisch in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung.
Leonora Holling von der Kanzlei Holling & Müller richtete ihren Blick auf die Sicht der Verbraucher und betonte dabei die Bedeutung von Preisstabilität und Preissicherheit, sowie das Versorger- und Kundeninteresse an langen Vertragslaufzeiten.
Das anstehende Urteil des BGH werde von beiden mit Spannung erwartet.
Ihren Abschluss fand die Veranstaltung mit einer angeregten Diskussion unter den Beteiligten und einem geselligen Ausklang bei Kölsch und Buffet.
Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf der Institutswebseite unter: http://www.ewir.jura.uni-koeln.de/18032.html.