Verteilernetze sind einer der wesentlichen Bausteine der Energiewende. In Zeiten der zunehmenden Dezentralisierung der Stromerzeugung aufgrund der Energiewende sind moderne Verteilernetze der maßgebliche Resonanzboden für die Energieversorgung der Zukunft. Als natürliche Monopole unterliegen die Verteilernetze einer Ausschreibungspflicht nach §§ 46 ff. EnWG, die einen zusätzlichen Wettbewerb um das Netz erzeugen soll. Auch nach der Reform im Jahre 2017 bestehen in der Praxis etliche Fallstricke, die das Risiko langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen in sich tragen. Kommunen sehen im Betrieb der Strom- und Gasnetze Vorteile und nutzen eine Bewerbung alleine oder mit einem Partnerunternehmen auf die eigene Konzession oft als ersten Baustein für eine Rekommunalisierung. Im Bereich der Fernwärme zeichnen sich ähnliche Entwicklungen auf der Basis des Kartellrechts ab.
Vor diesem Hintergrund stellen sich – auch im Kontext der Umsetzung des EU-Winterpakets – zahlreiche Anschlussfragen. Eine der im Rahmen der Energiewende wichtigsten Fragen ist diejenige nach der Rolle der Verteilernetzbetreiber für den Auf- und Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur. Jedenfalls kann auch der weitere Ausbau der Elektromobilität nur gelingen, wenn die Ladesäuleninfrastruktur besser in die vorhandene Verteilernetzinfrastruktur integriert wird.
Die 48. Energierechtliche Jahrestagung stellt die Anforderungen an Verteilernetze und ihren Nutzen in Zeiten der Energiewende in den Fokus der juristischen und ökonomischen Diskussion. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Fragen des Ausschreibungsverfahrens sowie der Frage nach dem Weg zur angemessenen Integration von Elektromobilität in die vorhandene Infrastruktur.
Ausführliche Informationen zum Tagungsprogramm sowie Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Website des Instituts für Energiewirtschaftsrecht. Die Teilnahme ist für Hörer aus der Wissenschaft kostenfrei. Eine Anmeldung ist aufgrund begrenzter Platzzahl aber gleichwohl zwingend erforderlich.