Der Soldan Moot bietet die Gelegenheit, die anwaltliche Tätigkeit in einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren kennenzulernen und in die Rolle des Prozessvertreters zu schlüpfen. Ziel ist es, den Fall als Interessenvertreter rechtlich zu analysieren, Beweismittel zu würdigen und Rechtsmeinungen zu formulieren. Dabei müssen sich die Teilnehmenden auch mit den Gegenargumenten auseinandersetzen und das Gericht schließlich von ihrer Position überzeugen.
Die fiktive Fallakte wird am 6. Juli 2017 ausgegeben. Eine entsprechende Klageschrift ist bis zum 10. August 2017 zu erstellen. Die Klageschriften werden unter den verschiedenen Universitäten ausgetauscht und die Teams müssen bis zum 14. September 2017 eine Klageerwiderung einreichen. Die mündlichen Verhandlungen finden vom 11./12.-14. Oktober 2017 in Hannover statt. Dort treten die Teilnehmenden als Kläger- oder Beklagtenvertreter in einem simulierten Gerichtsverfahren auf.
Der Soldan Moot wird von der Hans Soldan Stiftung zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJFT) durchgeführt. Den Gewinnern winken für den Finalsieg der Hans-Soldan-Preis sowie weitere Auszeichnungen für die besten Schriftsätze.
Teilnehmen können alle Studierenden ab dem dritten Fachsemester. Eine Teilnahme ist als Ersatz für eine Wahlbereichsklausur im Sinne von § 49 StudPrO in verschiedenen Schwerpunktbereichen geeignet. Je nach Art der Beteiligung kann sie auch als Vorbereitungsseminar im Sinne von § 44 StudPrO oder als Schlüsselqualifikationsseminar im Sinne von § 9 Abs. 4 StudPrO gewertet werden.
Fragen und Bewerbungen können bis zum 26.06.2017 an Camilla Städtler (camilla.staedtleruni-koeln.de oder 0221 470-8391) gerichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.soldanmoot.de.