Die Fakultät trauert um Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern, der am 5. Januar 2023 im Alter von 90 Jahren verstorben ist.
Der gebürtige Franke Klaus Stern studierte Rechtswissenschaft in Nürnberg und München. In München wurde er promoviert und dort habilitierte er sich. 1966 folgte er einem Ruf nach Köln, nachdem er im Jahr 1962 schon mit 30 Jahren ordentlicher Professor an der Freien Universität Berlin geworden war. In Köln hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre und Allgemeine Rechtslehre inne, zugleich war er Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Später leitete er zusätzlich das Institut für Rundfunkrecht. Von 1969 bis 1971 war er Dekan unserer Fakultät, von 1971 bis 1973 Rektor und von 1973 bis 1975 Prorektor der Universität zu Köln. Rufe an die Universitäten Göttingen, Kiel, Frankfurt/Main und München lehnte er ab. Von 1976 bis 2000 war er im Nebenamt Richter des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen.
Klaus Stern galt zu Recht als einer der renommiertesten Rechtswissenschaftler Deutschlands. Sein zentrales Werk, das in 5 Bänden erschienene, 8500 Seiten umfassende „Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland“ hat das Bild mehrerer Juristengenerationen geprägt, und dies nicht nur in Deutschland. Ehrendoktorate in Polen, Brasilien, Italien und Japan zeugen von der internationalen Strahlkraft Klaus Sterns. Er war u.a. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (1972-84), der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (1971-76), Erster Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (1978-80), Mitglied des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1983-89), Berater der Bundesregierung im Prozess der Deutschen Wiedervereinigung (1989-1990), Mitglied der Parteien-Finanzierungskommission des Bundespräsidenten (1992-93), des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen (seit 1975), der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften (seit 1978) sowie Mitglied der vom Landtag NRW zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzten Kommission (2001-02). Für seine vielfältigen Verdienste um die Wissenschaft erhielt Klaus Stern viele Auszeichnungen. Er wurde u.a. mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und 1989 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem verlieh ihm der Bundespräsident der Republik Österreich das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse. Im Jahr 2000 erhielt er vom Land Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden.
Klaus Stern war vielseitig interessiert, und sein Interesse war unglaublich produktiv. Im Staatsrecht, im allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Rundfunkrecht und im Kommunalrecht hat er mit zahlreichen brillanten und eindrucksvollen Publikationen Wegmarken gesetzt, die bis heute sichere Orientierung geben und noch lange nachwirken werden.
Wir nehmen Abschied von einem außergewöhnlichen Menschen, dessen wissenschaftliche Tatkraft und Leidenschaft für Recht und Politik uns stets ein Vorbild sein wird.