Am 15. und 16. November 2019 durfte das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht den Ehemaligenverein der Haager Akademie für internationales Recht (A.A.A. e.V.) anlässlich dessen Jahrestagung willkommen heißen. Die Veranstaltung gliedert sich traditionell in einen wissenschaftlichen Teil am Freitagnachmittag und eine Vereinssitzung am Samstagvormittag. Als Veranstalter begrüßte Herr Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel die Gäste und weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Das wissenschaftliche Programm spannte dabei einen weiten Bogen vom Souveränitätskonzept im Völkerrecht, für dessen Neuausrichtung angesichts einer zunehmend interdependenten Welt Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Stephan Hobe, LL.M. plädierte, über das in diesem Sommer abgeschlossene Haager Übereinkommen über Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen, das Herr Dr. Tobias Lutzi kritisch diskutierte, zu Fragen der Menschenrechtsverantwortung internationaler Konzerne, in deren Zusammenhang sich Herr Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel insbesondere mit Fragestellungen des Kollisionsrechts befasste. Herr Dr. Lukas Rademacher trug schließlich zu den Grenzen des IPR als Toleranzrecht angesichts jüngerer gesetzgeberischer Initiativen im Zusammenhang mit der Abwehr als anstößig empfundenen ausländischen Familien- und Erbrechts vor.
Die Veranstaltung stand nicht nur Mitgliedern des Vereins offen, sondern stieß auch auf das rege Interesse von Studierenden der Fakultät, Mitgliedern der Gesellschaft für Auslandsrecht und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie gab Anlass zu zwei lebhaften Diskussionsrunden, die sich – ganz dem Ideal der Haager Akademie für internationales Recht verpflichtet – insbesondere mit Berührungspunkten, Zusammenhängen und Unterschieden zwischen internationalem Privat- und Völkerrecht auseinandersetzte.