Am 31.10.2019 fand an der Universität zu Köln die 48. Energierechtliche Jahrestagung des Instituts für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) statt. Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis fanden sich zusammen, um sich intensiv über aktuelle Fragen des Energiewirtschaftsrechts auszutauschen. Themenschwerpunkte der diesjährigen Tagung waren das kommunale Ausschreibungsverfahren für Verteilnetze nach §§ 46 ff. EnWG sowie die angemessene Integration der Elektromobilität in die vorhandene Infrastruktur. Eröffnet und moderiert wurde die Tagung vom Direktor des EWIR Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M..
I. Novellierung des EnWG-Konzessionsrechts
Zunächst gab Frau Dr. Cornelia Kermel von Noerr LLP einen Überblick über die Novelle der §§ 46 ff. EnWG und die bestehenden Praxisprobleme im Rahmen der Konzessionsvergabe. Hieran knüpfte Prof. Dr. Martin Burgi von der LMU München an. In seinem Vortrag behandelte er die Frage, ob und in welchen Grenzen bei Ausschreibungen nach § 46 EnWG trotz fehlender gesetzlicher Regelung die Durchführung eines Konzept- und Ideenwettbewerbs in Betracht komme. Im Anschluss gab VRiLG Ullrich Kleybolte den Teilnehmerinnen Teilnehmern einen Überblick zum Rügeverfahren und der Präklusion im neuen § 47 EnWG. In den darauffolgenden Stellungnahmen erläuterte zunächst Matthias Pöhl von der Kanzlei Becker Büttner Held die Herausforderungen der Kommunen in ihrer Rolle als Vergabestelle und Inhaber der Wegerechte einerseits und Bieter andererseits. Gabriele Krater vom Wirtschaftsministerium NRW gab einen Einblick in das Gesetzgebungsverfahren, an dem das Wirtschaftsministerium des Landes NRW (MWIDE) intensiv beteiligt war und berichtete von den Schwierigkeiten, die Interessen aller beteiligten Akteure miteinander in Einklang zu bringen. Es folgte eine angeregte Diskussion unter den Vortragenden mit zahlreichen Fragen und Kommentaren aus dem Publikum. Den Abschluss des ersten Themenkomplexes bildete der Vortrag von Prof. Dr. Torsten Körber zu den kartell- und zivilrechtlichen Problemen bei der Ausschreibung von Fernwärmenetzen.
II. Panel Junge Wissenschaft
Nach der Mittagpause war Zeit für den wissenschaftlichen Nachwuchs. 5 Doktoranden aus Köln und Düsseldorf stellten den TeilnehmerInnen ihre juristischen und ökonomischen Forschungsprojekte vor. Den Anfang machte Johannes Sebastian Thielen mit seinem Dissertationsvorhaben „Energiewende und EU-Beihilfenrecht“ und ging dabei insbesondere auf das EEG 2012-Urteil des EuGH (EuGH, Urt. v. 28.3.2019 – C-405/16 P (Deutschland/Kommission)) ein. Paul B. Jahn stellt sich die Frage, ob rechtlicher (De-)Regulierungsbedarf hinsichtlich der smart-contract-basierten Prosumeraktivität in der Energiewirtschaft bestehe und gab eine kurzweilige Einführung in seine bisherigen Ideen und Ergebnisse. Im Anschluss zog Laura Gellisch von der Universität zu Köln den Faden zum Telekommunikationsrecht und erläuterte „Ko-Investitionen im Spannungsfeld zwischen Investitionsförderung und Wettbewerbssicherung“. Charlotte Hasselhorn von ebenda folgte mit einer Darstellung ihrer Forschungsfragen zum Innovationswettbewerb in der Fusionskontrolle. Zum Schluss stellte Berit Czock vom EWI Köln ihr Forschungsvorhaben zur Sektorenkopplung im Haushaltsbereich vor und führte die anwesenden Juristen in vertiefte ökonomische Fragestellungen ein. Beim späteren geselligen Ausklang bot sich für die Doktoranden die Möglichkeit zur fachlichen Diskussion mit Experten aus der Praxis.
III. Elektromobilität als Herausforderung an die Verteilnetze
Der Nachmittag stand ganz im Zeichen der Elektromobilität und der Rolle der Verteilnetzbetreiber bei Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur. Einleitend gab David Kemnitz vom Beratungsunternehmen consentec GmbH einen Überblick zur Entwicklung der Ladeinfrastruktur und stellte die hauseigene Studie zu Bedarf und Kosten des Netzausbaus bis zur Vollelektrifizierung des PKW-Verkehrs im Netzgebiet der E.ON SE vor. Torsten Knop von der innogy SE berichtete von den Herausforderungen und Chancen von Elektromobilität in Verteilernetzen und ging dabei auch auf die neuen europarechtlichen Regelungen in der Strommarkt-Richtlinie ein. Zum Schluss knüpfte Markus Adam von Lichtblick an das 7. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission an und gab einen Überblick über die aktuelle Marktverteilung und lokale Monopoltendenzen bei der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Es folgte eine engagierte Podiumsdiskussion, bei der sich die Vortragenden auch den vielfältigen Fragen des Publikums widmeten.
Slides zu den Referaten sind auf der Website des Lehrstuhls (www.ls-koerber.de) abrufbar.
Die 49. Energierechtliche Jahrestagung findet am 29.10.2020 an der Universität zu Köln statt.