Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben am 20. März 2019 den Konsultationsentwurf eines gemeinsamen „Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel“ bis zum 20. Mai 2019 zur Diskussion gestellt. Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts in Bezug auf den Energiegroßhandel. Entwurf und erste Eindrücke von der Konsultation sollen auf dem ersten gemeinsamen Workshop von DIER und EWIR vorgestellt und mit den Workshop-Teilnehmern diskutiert werden, der am 3. Juni 2019 um 17 Uhr in Düsseldorf stattfinden wird. Dieser Workshop markiert den Beginn einer intensiven Zusammenarbeit der drei NRW-Energierechtsinstitute DIER, EWIR und IBE, die in Zukunft weiter ausgebaut werden soll.
Anmeldungen sind bis zum 24. Mai 2019 hier möglich. Nähere Informationen finden Sie unter www.ewir-koeln.de.