Im Jahr 2018 wurden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln insgesamt 71 Juristinnen und Juristen zu Doctores iuris promoviert. Um dies angemessen zu würdigen und die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen noch einmal in einem feierlichen Rahmen zusammen zu bringen, fand am 08.03.2019 die traditionelle jährliche Promotionsfeier statt. So dauerte es auch dieses Mal nicht lange, bis sich die Aula im Hauptgebäude mit den Doctores iuris 2018, deren Familien und Freunden sowie den Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät füllte. Die musikalische Gestaltung des Festaktes übernahm das Triologische Quartett, das in der Besetzung Saxophon, Gitarre, Kontrabass und Schlagzeug seinen gekonnten Mix aus Jazz und Swing präsentierte und so für die passende feierliche Stimmung sorgte.
Gefolgt von einem musikalischen Auftakt hielt Dekan Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis eine Begrüßungsansprache. Anschließend wurden die Namen und Dissertationstitel der Doctores iuris 2018 vorgelesen. Dabei würdigte Herr Prof. Dr. Mansel die Absolventen im Bereich Zivilrecht, während die Absolventen in den Bereichen Strafrecht von Prof. Dr. Weißer und öffentliches Recht von Prof. Dr. Christian von Coelln vorgestellt wurden.
Nach einem weiteren musikalischen Intermezzo durch das Triologische Quartett fand das Programm seine Fortsetzung mit der Verleihung der Promotionspreise. Bereits zum vierten Mal wurden diese durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät selbst und den Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft gestiftet. Vor diesem Hintergrund leitete das amtierende Vorstandsmitglied, Herr Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, die Preisverleihung ein und wies dabei mit einigen Worten auf die Bedeutung und Funktion des Fördervereins hin.
Vergeben wurde der Promotionspreis 2019 an Jan Friedrich Glindemann für seine Arbeit „Personengesellschaften zur Ausübung freier Berufe in Deutschland und Frankreich.“ (betreut von Prof. Dr. Martin Henssler). Ebenfalls ausgezeichnet wurden Elisabeth Günnewig für ihre Dissertation " Schadensersatz wegen der Verletzung des Gewaltverbotes als Element eines ius-post-Bellum“ (betreut von Prof. Dr. Dr. h. c. Dr.h.c. Claus Kreß) und Karin Raude für ihre Arbeit „Der Volksgeist bei Jakob Grimm“ (betreut von Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp) sowie Marc Reuter für seine Arbeit „Ghettorenten - Eine rechtsmethodische und -historische zum Umgang mit nationalsozialistischem Unrecht in der Sozialversicherung“ (betreut von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis) und Luna Rösinger für ihre Dissertation „Kritik der Freiheit von Selbstbelastungszwang - Über den Begründungszusammenhang von Mitwirkungsfreiheit und Strafverfahrenseingriff“ (betreut von Prof. Dr. Thomas Weigend).
Nachdem die Preisträger von ihren Betreuern kurz vorgestellt wurden, kamen sie dann schließlich mit jeweils einem Kurzvortrag auch noch selbst zu Wort und nutzten diese Gelegenheit dazu, ein wenig über ihre Arbeit und die Eindrücke der Promotionsphase zu berichten sowie sich bei ihren Doktormüttern und -vätern, Familien und Freunden zu bedanken.
Der offizielle Teil des Abends endete mit der Aufnahme eines Gruppenfotos der an diesem Abend im Mittelpunkt stehenden Doctores. Beim anschließenden Empfang im Foyer der Aula ließen die Gewürdigten gemeinsam mit ihren Gästen und den Professoren den Abend in lockerer Atmosphäre und bei interessanten Gesprächen ausklingen.
Nochmals Gratulation und herzlichen Glückwunsch an alle Doctores iures des Jahres 2018!