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Evaluationsrhythmus

Der Rhythmus der Evaluation ist am Aufbau des Jurastudiums mit dem Abschluss „Erste Juristische Prüfung“ orientiert. In diese Struktur fügen sich auch alle Verbund- und Sonderstudiengänge ein, sodass sich eine studiengangbezogene Evaluation erübrigt. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (4 Semester) und das Hauptstudium. Im Hauptstudium sind zwei Abschnitte vorgesehen: Die Vorbereitung auf die staatlichen Klausuren durch den Besuch der Übungen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht sowie des Examenskurses einerseits und das Schwerpunktstudium andererseits.

Die Evaluation folgt einem Dreierrhythmus, wonach im Semesterwechsel evaluiert werden (sog. Regelevaluation):

  • die Vorlesungen des Grundstudiums einschließlich der Grundlagenveranstaltungen I und II sowie der Übungen,

  • die Vorlesungen des Hauptstudiums (Schwerpunktstudium),

  • die vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften.

Zur Regelevaluation gehört zudem im Zwei-Jahres-Rhythmus die Evaluation des Examenskurses. In unregelmäßigen Abständen werden zudem Soft-Skill-Veranstaltungen evaluiert (z.B. Fremdsprachenkurse) sowie die Veranstaltungen des Klausurenkurses, bei dem in enger Abstimmung mit dem Examenskurs die klausuren- und fallbezogene Rechtsanwendung im Vordergrund steht. Hinzu treten sog. Anlassevaluationen. Danach hat jede Lehrperson die Möglichkeit, eine Evaluation seiner Lehrveranstaltung zu beantragen, wenn diese im jeweiligen Semester nicht von der Regelevaluation erfasst wird. Weitere Anlassevaluationen werden durchgeführt, wenn z.B. aufgrund schlechter vorangegangener Evaluationsergebnisse ein objektives Bedürfnis besteht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Anlassevaluationen“.