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Evaluationsrhythmus

Der Rhythmus der Evaluation ist am Aufbau des Jurastudiums mit dem Abschluss „Erste Juristische Prüfung“ orientiert. In diese Struktur fügen sich auch die übrigen Studiengänge der Fakultät ein. Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (4 Semester) und das Hauptstudium. Im Hauptstudium sind zwei Abschnitte vorgesehen: Die Vorbereitung auf die staatlichen Klausuren durch den Besuch der Übungen im Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht sowie des Examenskurses einerseits und das Schwerpunktstudium andererseits.

Die Evaluation folgt einem Dreierrhythmus, wonach im Semesterwechsel evaluiert werden (sog. Regelevaluation):

  • die Vorlesungen des Grundstudiums einschließlich der Grundlagenveranstaltungen I und II sowie der Übungen,

  • die Vorlesungen des Hauptstudiums (Schwerpunktstudium),

  • die vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften.

Hinzu treten sog. Anlassevaluationen. Demnach hat jede Lehrperson die Möglichkeit, eine Evaluation der eigenen Lehrveranstaltung zu beantragen, wenn diese im jeweiligen Semester nicht von der Regelevaluation erfasst wird. Anlassevaluationen können auch durchgeführt, wenn z.B. aufgrund vorangegangener Evaluationsergebnisse ein objektives Bedürfnis besteht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Anlassevaluationen“.

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