Erhebung personenbezogener Daten
Erhebung personenbezogener Daten
Das Evaluationszentrum der Juristischen Fakultät ist im Rahmen seiner Tätigkeit an datenschutzrechtliche Bestimmungen gebunden (s. dazu unten).
Die bei der Evaluation verwendeten standardisierten Fragebögen werden von den Studierenden anonym ausgefüllt. Sie lassen keine nachträgliche Individualisierung zu. Von den Studierenden werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Bei den über die Lehrpersonen im Rahmen der Evaluation gesammelten Daten handelt es sich dagegen um personenbezogene Daten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die datenschutzrechtlichen Hinweise weiter unten auf dieser Seite.
Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen
Die Daten werden jedem evaluierten Dozenten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten der Dekan sowie jeder Fachgruppensprecher (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht) ein gedrucktes Exemplar des Abschlussberichtes, in dem jeder evaluierte Dozent mit seiner Lehrveranstaltung sowie allen erhobenen Daten aufgeführt ist. Weitere Exemplare des Abschlussberichts erhalten die Mitglieder der Evaluationskommission. Dadurch ist auch die umfassende Information der Fachschaft gewährleistet.
Eine Veröffentlichung der Daten im Internet geschieht bislang für das jeweilige Gesamtergebnis, in das alle Einzelergebnisse eingeflossen sind. Außerdem wird regelmäßig ein Ranking mit Vor- und Nachnamen der Lehrpersonen mit deren Einverständnis veröffentlicht. Die danach folgenden Noten werden in anonymisierter Form veröffentlicht.
Auswirkungen der Evaluationsergebnisse
Sofern bei Dozenten aufgrund des Evaluationsergebnisses ein Nachfragebedarf besteht, ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Grundsätzlich suchen der Studiendekan oder der Evaluationsbeauftragte das Gespräch mit dem jeweiligen Fachgruppensprecher, welcher dann alles Weitere im Dialog mit dem betroffenen Dozenten klärt. Bei AG-Leitern wird im Einzelfall ggf. auch der „kurze Dienstweg“ genutzt, indem der AG-Leiter (bei internen AG-Leitern nach vorheriger Information des jeweiligen Lehrstuhlinhabers) direkt angesprochen wird. Teilweise suchen die Dozenten auch selbst das Gespräch mit den Mitgliedern der Evaluationskommission. Überdies finden klärende Gespräche in kleiner Runde statt, z.B. zwischen den Fachschaftsvertreterinnen und –vertetern und dem betroffenen Dozenten unter Moderation des Evaluationsbeauftragten.
Standardisierte Vorgaben gibt es (bislang) nicht, da die Evaluationskommission die Erfahrung gemacht hat, dass schlechte Evaluationsergebnisse sehr unterschiedliche Ursachen haben können, die man mit einem „Standardprogramm“ in ihren Besonderheiten nicht erfassen kann. Im Vordergrund muss die persönliche Aussprache stehen, verbunden mit dem von allen Beteiligten getragenen Versuch einer sinnvollen und einvernehmlichen Lösung. Dazu gehört – soweit dies naheliegt – auch die Empfehlung der Teilnahme an einem „Coaching“. Dieses Konzept der gezielten Einzelgespräche hat sich in jeder Hinsicht bewährt.
Evaluationssoftware EvaSys
Zum Wintersemester 2013/14 wurde die Evaluationssoftware EvaSys der Firma Electric Paper als neues Evaluationssystem beschafft. Dieses speziell auf Lehrevaluationen ausgerichtete System trägt durch standardisierte Auswertungstools und zentrale Datenbanken zu einer effektiven Evaluationstätigkeit bei. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist damit von externen Einrichtungen unabhängig und kann den gesamten Evaluationsprozess intern mit eigenen Ressourcen durchführen.
Weitere Informationen zur Evaluationssoftware EvaSys finden Sie auf der Homepage von EvaSys.
(Datenschutz-)Rechtliche Hinweise
1. Allgemeine Hinweise
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät evaluiert ihr Lehr- und Veranstaltungsangebot, so wie dies im Landeshochschulgesetz vorgesehen ist (§ 7 Abs. 2 und § 4 HG NRW). Wie die Evaluation konkret gestaltet wird, liegt in der Verantwortung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, so steht es in der Evaluationsordnung (EvaO) für Lehre und Studium der Universität zu Köln (siehe § 3 Abs. 1). Die Evaluation wird mit der Evaluationssoftware EvaSys der Electric Paper GmbH durchgeführt. Mit Hilfe der Software EvaSys können Online- und Papierbefragungen durchgeführt werden.
2. Wer speichert und verarbeitet Ihre Daten?
Verantwortlich für die Evaluationssoftware ist das Rektorat der Universität zu Köln, vertreten durch die amtierende Prorektorin/den amtierenden Prorektor für Lehre und Studium:
Prorektorat für Lehre und Studium
Albertus-Magnus-Platz (Hauptgebäude)
50931 Köln
prorektorat-lehre-studium@verw.uni-koeln.de
Telefon: 0221 470 - 7234
Die Amtsinhaberin/der Amtsinhaber fungiert als Betreiberin/Betreiber von EvaSys und wird ihrerseits/seinerseits vertreten durch die Leitung der Zentralen Evaluation von Studium und Lehre | Hochschulforschung:
Universität zu Köln
Prorektorat für Lehre und Studium
Zentrale Evaluation von Studium und Lehre | Hochschulforschung
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Büro: Aachener Str. 209, 50931 Köln
3. Wen können Sie bei Fragen zum Datenschutz an der Universität zu Köln ansprechen?
4. Wen können Sie zu Fragen rund um EvaSys und die Evaluation von Studium und Lehre ansprechen?
Zentral:
Zentrale Evaluation von Studium und Lehre | Hochschulforschung
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Büro: Aachener Str. 209
50931 Köln
Telefon: 0221 470 - 1003
Dezentral:
Evaluationszentrum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Verantwortliche Leitung: Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Waßmer
Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Telefon: 0221 470 - 76507
5. Welche Daten verwenden wir von Ihnen?
Lehrpersonen:
- Name
- E-Mailadresse
- Name der Lehrveranstaltung
- Akademischer Titel
Studierende:
- Bei Papierevaluationen
- Keine Erfassung von personenbezogenen Daten
- Hinweis: Die handschriftlichen Kommentare lassen sich unter Umständen auf bestimmte Personen beziehen, wodurch die Anonymität der Befragung nicht vollständig gewährleistet werden kann.
- Bei Onlineevaluation
- E-Mailadressen (bei Versand von Einladungen zu TAN-gestützten Umfragen)
- IP-Adressen
- Es ist gewährleistet, dass keine Verbindung zwischen den Befragungsergebnissen, den IP-Adressen und E-Mail hergestellt werden kann.
6. Wie lange werden die Daten bei uns gespeichert?
Die Daten werden im System mindestens für die Dauer eines Evaluationszyklus (Vorbereitung, Erhebungsphase, Nachbereitung und Auswertung) gespeichert. Genaueres regeln die Verarbeitungsverzeichnisse (früher: Verfahrensverzeichnisse) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Das Verarbeitungsverzeichnis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nach § 53 DSG NRW ist beim Datenschutzbeauftragten der Universität zu Köln einsehbar.
Zweckbestimmung: Evaluation der Arbeitserfüllung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln in Studium und Lehre nach § 7 Abs. 2, 4 HSG NRW mittels standardisierter Fragebögen.
Umfang der Erhebung: Alle Lehrveranstaltungen des Grundstudiums und der Übungen bzw. des Schwerpunktbereichsstudiums bzw. der Arbeitsgemeinschaften an der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Die Anzahl der im betroffenen Semester evaluierten Veranstaltungen variiert je nach zu evaluierendem Bereich und Lehrveranstaltungsangebot der Universität.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs. 2, 4 HSG NRW sowie Einwilligung der Befragten (§ 38 DSG NRW)
Fristen für die Löschung gem. § 54 Abs. 4 DSG NRW: Zwei Semester nach der Befragung
7. Was machen wir mit Ihren Daten?
- Lehrpersonen erhalten ihren Ergebnisbericht, sofern die Zustimmung vorliegt, per E-Mail aus dem System versendet.
- Studierende erhalten direkt aus dem Evaluationssystem Informationen (Einladungen, Erinnerungen) zu aktuellen Lehrveranstaltungsevaluationen, sofern diese online durchgeführt werden.
8. Dürfen wir Ihre Daten nutzen?
Die Evaluationsordnung der Universität zu Köln erlaubt in § 6 die Datenverarbeitung für Evaluationszwecke. Darüber hinaus ist auch in der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln festgelegt, dass personenbezogene Daten von Studierenden „für die Durchführung von Evaluationsmaßnahmen“ (§ 18 Abs. 5 lit. i) genutzt werden dürfen.