zum Inhalt springen

Erhebung personenbezogener Daten

Erhebung personenbezogener Daten
Das Evaluationszentrum der Juristischen Fakultät ist im Rahmen seiner Tätigkeit an datenschutzrechtliche Bestimmungen gebunden (s. dazu unten).
Die bei der Evaluation verwendeten standardisierten Fragebögen werden von den Studierenden anonym ausgefüllt. Sie lassen keine nachträgliche Individualisierung zu. Von den Studierenden werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Bei den über die Lehrpersonen im Rahmen der Evaluation gesammelten Daten handelt es sich dagegen um personenbezogene Daten, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die datenschutzrechtlichen Hinweise weiter unten auf dieser Seite.

Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen
Die Daten werden jedem evaluierten Dozenten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten der Dekan sowie jeder Fachgruppensprecher (Öffentliches Recht, Zivilrecht, Strafrecht) ein gedrucktes Exemplar des Abschlussberichtes, in dem jeder evaluierte Dozent mit seiner Lehrveranstaltung sowie allen erhobenen Daten aufgeführt ist. Weitere Exemplare des Abschlussberichts erhalten die Mitglieder der Evaluationskommission. Dadurch ist auch die umfassende Information der Fachschaft gewährleistet.
Eine Veröffentlichung der Daten im Internet geschieht bislang für das jeweilige Gesamtergebnis, in das alle Einzelergebnisse eingeflossen sind. Außerdem wird regelmäßig ein Ranking mit Vor- und Nachnamen der Lehrpersonen mit deren Einverständnis veröffentlicht. Die danach folgenden Noten werden in anonymisierter Form veröffentlicht.

Auswirkungen der Evaluationsergebnisse
Sofern bei Dozenten aufgrund des Evaluationsergebnisses ein Nachfragebedarf besteht, ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Grundsätzlich suchen der Studiendekan oder der Evaluationsbeauftragte das Gespräch mit dem jeweiligen Fachgruppensprecher, welcher dann alles Weitere im Dialog mit dem betroffenen Dozenten klärt. Bei AG-Leitern wird im Einzelfall ggf. auch der „kurze Dienstweg“ genutzt, indem der AG-Leiter (bei internen AG-Leitern nach vorheriger Information des jeweiligen Lehrstuhlinhabers) direkt angesprochen wird. Teilweise suchen die Dozenten auch selbst das Gespräch mit den Mitgliedern der Evaluationskommission. Überdies finden klärende Gespräche in kleiner Runde statt, z.B. zwischen den Fachschaftsvertreterinnen und –vertetern und dem betroffenen Dozenten unter Moderation des Evaluationsbeauftragten.

Standardisierte Vorgaben gibt es (bislang) nicht, da die Evaluationskommission die Erfahrung gemacht hat, dass schlechte Evaluationsergebnisse sehr unterschiedliche Ursachen haben können, die man mit einem „Standardprogramm“ in ihren Besonderheiten nicht erfassen kann. Im Vordergrund muss die persönliche Aussprache stehen, verbunden mit dem von allen Beteiligten getragenen Versuch einer sinnvollen und einvernehmlichen Lösung. Dazu gehört – soweit dies naheliegt – auch die Empfehlung der Teilnahme an einem „Coaching“. Dieses Konzept der gezielten Einzelgespräche hat sich in jeder Hinsicht bewährt.

Evaluationssoftware EvaSys
Zum Wintersemester 2013/14 wurde die Evaluationssoftware EvaSys der Firma Electric Paper als neues Evaluationssystem beschafft. Dieses speziell auf Lehrevaluationen ausgerichtete System trägt durch standardisierte Auswertungstools und zentrale Datenbanken zu einer effektiven Evaluationstätigkeit bei. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist damit von externen Einrichtungen unabhängig und kann den gesamten Evaluationsprozess intern mit eigenen Ressourcen durchführen.
Weitere Informationen zur Evaluationssoftware EvaSys finden Sie auf der Homepage von EvaSys.

(Datenschutz-)Rechtliche Hinweise