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Informationen für Studierende

Über KLIPS 2.0 können Sie u. a. Veranstaltungen belegen und sich zu Prüfungen (Semesterabschlusstests, Klausuren, Schwerpunktbereichsseminare) anmelden. Sie wählen sich in KLIPS 2.0 mit Ihrem Studierenden-Account ein.

Bitte beachten Sie, dass die Belegung von Veranstaltungen (s. u. 1.) und die Anmeldung zu Prüfungen (s. u. 2.) im Fach Rechtswissenschaft strikt voneinander getrennt sind und einander nicht bedingen.

ACHTUNG: Anmeldung zu Einzelprüfungen erst nach Zulassung zum Prüfungsverfahren

Bevor Sie sich im rechtswissenschaftlichen Studiengang mit Abschluss "erste Prüfung" nach dem DRiG/JAG NRW in KLIPS 2.0 zu einzelnen Prüfungsleistungen anmelden können, muss für Sie im Prüfungsamt eine Prüfungsakte angelegt werden. Dies setzt nach der Studien- und Prüfungsordnung voraus, dass Sie sich bei unserem Prüfungsamt zum Prüfungsverfahren angemeldet haben!

Vorher ist Ihnen keine Anmeldung über KLIPS 2.0 möglich!

Sie müssen sich zuerst beim Prüfungsamt zur Zwischenprüfung anmelden oder - wenn Sie als Hochschulwechsler mit bestandener Zwischenprüfung an die Kölner Fakultät wechseln - diese dort anrechnen lassen.

Zu Einzelprüfungen (Klausuren, Hausarbeiten) in der Zwischenprüfung können Sie sich nur anmelden, wenn Sie auf Ihren Antrag zur Zwischenprüfung zugelassen sind. Wenn Sie sich zu Einzelprüfungen in der Schwerpunktbereichsprüfung anmelden möchten, müssen Sie auf Ihren Antrag zu dem entsprechenden Schwerpunktbereich zugelassen lassen.

Belegung von Lehrveranstaltungen 
Anmeldung zu Prüfungen
Sonderfall der Prüfungsanmeldung: Schwerpunktseminarplatzvergabeverfahren

 

Belegung von Veranstaltungen

Zwar besteht grundsätzlich für Studierende der Rechtswissenschaften keine Pflicht, Vorlesungen über KLIPS 2.0 zu belegen. Da die Belegung aber dazu führt, dass Sie auch in den zu den Vorlesungen angelegten E-Learning-Kursen (ILIAS) eingetragen werden, bitten wir Sie um eine Veranstaltungsbelegung während der regulären Einwahlphasen. Merke: Aus der Belegung in KLIPS 2.0 folgt die Eintragung in ILIAS. Bei Online-Veranstaltungen ist die Belegung daher nicht rechtlich vorgeschrieben, sondern faktisch erforderlich.
Die Belegung von Vorlesungen ist Ihnen auch in der Restplatzvergabephase möglich. Damit ist Ihnen fast die gesamte Vorlesungszeit über die Online-Belegung von Vorlesungen möglich. Zudem erhalten zu einer Veranstaltung angemeldete Studierende bei Termins- oder Raumänderungen und Ausfällen eine automatische Nachricht per E-Mail an ihren Studierenden-Account.

Arbeitsgemeinschaften dagegen müssen über KLIPS 2.0 belegt werden, selbst wenn sie nicht online, sondern in Präsenz stattfinden. Eine AG-Teilnahme ohne Anmeldung über KLIPS 2.0 ist nicht zulässig.
Die Belegung zu den Arbeitsgemeinschaften erfolgt analog zu der von Vorlesungen.

Die Veranstaltungsbelegung erfolgt über das Modul "Mein Studium" in KLIPS 2.0. Auf den KLIPS-Supportseiten finden Sie hierzu eine ausführliche Anleitung. Die Fakultät stellt Ihnen zudem ein Faltblatt zur Veranstaltungsbelegung in KLIPS 2.0 zur Verfügung.

Hinweis: Wollen Sie in der Applikation "Mein Studium" Vorlesungen aus Schwerpunkten angezeigt bekommen, zu denen Sie nicht zugelassen sind, müssen Sie zuvor unter "Anzeige" die Funktion "inakt. Knoten einblenden" aktivieren (vgl. S. 3 unten des Faltblatts zur Veranstaltungsbelegung). Sie können Veranstaltungen, die zu einem Schwerpunkt gehören, den Sie (noch) nicht gewählt haben, zudem belegen, indem Sie sie (statt über den Schwerpunktbereich) über "Zusätzliche Veranstaltungen für Juristen" und dort "Sonstiges und Ergänzendes" auswählen.

 

Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldung zu Prüfungen geschieht in KLIPS 2.0 über das Modul "Mein Studium", die Abmeldung von Prüfungen erfolgt über da Modul "Prüfungstermine". Sie finden eine ausführliche Anleitung auf den KLIPS-Supportseiten. Zudem stellen wir Ihnen ein Faltblatt zur An- und Abmeldung von Prüfungen zur Verfügung.

Wichtige allgemeine Hinweise:

ACHTUNG: Keine Anmeldung zu Einzelprüfungen ohne Zulassung zum Prüfungsverfahren (s.o.)
Die Anmeldeformulare finden Sie hier.

ACHTUNG: Verfristete Anmeldungen oder Abmeldungen zu bzw. von Prüfungen können nicht berücksichtigt werden!

Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung zu/von Prüfungen über KLIPS 2.0 obliegt es den Studierenden, sich innerhalb der Frist per E-Mail an jura-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de an das Prüfungsamt zu wenden! Geben Sie stets Ihre Matrikelnummer an und nutzen Sie Ihren Studierenden-E-Mail-Account!

Klausuranmeldung über KLIPS 2.0

Die An-/Abmeldungen zu/von Klausuren für Studierende der Rechtswissenschaften (Abschluss erste Prüfung) über KLIPS 2.0 sind in der Regel bis sieben Kalendertage vor dem Schreibtermin möglich. Die Liste mit anmeldbaren Klausuren und Fristausnahmen in begründeten Einzelfällen werden vom Prüfungsamt auf der Seite "Termine und Fristen" bekannt gegeben.

Zu Prüfungsklausuren können Sie sich nur anmelden, wenn und soweit Sie (noch) Prüfungsanspruch genießen. Haben Sie eine Klausur bestanden, so ist Ihr Prüfungsanspruch insoweit erfüllt (Ausnahme: Verbesserungsversuche in der Schwerpunktbereichsprüfung). Gleiches gilt, wenn Sie die Zulassungsklausuren zu den Zwischenprüfungsklausuren im Ganzen bestanden haben, für die übrigen Klausuren des Bereichs. Möchten Sie trotzdem aus didaktischen Gründen an der Klausur teilnehmen, so können Sie sich über KLIPS 2.0 zu dieser anmelden. Ergebnisse dieser "zusätzlichen" Arbeiten erscheinen auf Leistungsübersichten, haben aber keinen Einfluss auf Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfungen.

Anmeldung zu Hausarbeiten

Auch zu den Falllösungshausarbeiten müssen Sie sich vierzehn Tage vor Ende des Bearbeitungszeitraums anmelden. Die An- und Abmeldefristen finden Sie ebenfalls auf der Termins- und Fristenseite des Prüfungsamtes. Die An- und Abmeldung erfolgt analog zum Verfahren bei Klausuren.

 

Schwerpunktbereichsseminarplatzvergabe (Sonderfall der Prüfungsanmeldung)

Teil der Kölner Schwerpunktbereichsprüfung ist die Teilnahme an einem Schwerpunktbereichsseminar. Zu dieser Prüfung müssen Sie sich grundsätzlich über KLIPS 2.0 anmelden. Die Plätze in den Seminaren werden mit einem Semester Vorlauf vergeben. Im Wintersemester 2024/2025 werden also die Plätze in Seminaren vergeben, die im Sommersemesters 2025 stattfinden. Um einen Platz erhalten, müssen Sie die Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 StudPrO erfüllen.

Die Bewerbung auf Schwerpunktseminarplätze geschieht wie die Belegung von Lehrveranstaltungen. Sie wählen in KLIPS 2.0 das Modul "Mein Studium" und klicken sich durch den Studiengangsbaum im "Hauptstudium" zu dem von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich, dort bis zu "Schwerpunktseminarhausarbeit im Schwerpunktbereich xy" und finden dann die angebotenen Seminare. Die auswählbaren Seminare haben Titel nach dem Muster "SP-Seminar zu einem gegebenen Thema bei [Prüfername] im Wintersemester 2022/2023".

Informationen zu den Details der Seminare: Bei einem Klick auf den grünen Pfeil (und danach auf "Weiter") sehen Sie die Zahl der angebotenenen - und bei Seminaren des Folgesemesters auch der schon vergebenen - Plätze. Informationen zu den Terminen (Themenausgabe, Präsenztermine im Seminar) finden Sie, wenn Sie auf die Titel der einzelnen Seminare klicken, unter "Angaben zur Abhaltung" - "Inhalt"; dort sehen Sie, welche Daten der Prüfer oder die Prüferin angegeben hat.

Zur Priorisierung Ihrer gewählten Seminare gehen Sie über "Lehrveranstaltungen". Wählen Sie oben rechts die Aktion "Belegwünsche priorisieren" links neben "Filtern" und geben Sie Ihre gewünschte Priorisierung ein. Speichern Sie diese.

Die Vergabe der Plätze geschieht erst nach dem Ende der Bewerbungsphase. Ist die Nachfrage in einem Seminar größer als das Platzangebot, entscheidet das Los. Nicht relevant ist der Zeitpunkt, in dem Sie den Belegungswunsch abgegeben haben (kein "Windhundprinzip").

Wer in der Vergabe leer ausgeht, sich aber auf wenigstens drei verschiedene (oder alle angebotenen) Plätze beworben hat, wird im Folgesemester bevorzugt behandelt, wenn er oder sie dann erneut an der Vergabe teilnimmt. Fehlt Ihnen nur noch ein bestandenes Schwerpunktbereichsseminar, um die erste Prüfung im Ganzen bestanden zu haben, sind also alle anderen universitären wie staatlichen Prüfungsleistungen erbracht, können Sie sich auch einen Seminarplatz zuweisen lassen. Legen Sie vor dem Ende der Bewerbungsphase dem Prüfungsamt dazu Ihr Zeugnis über die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung vor und bewerben Sie sich zugleich auf Seminarplätze. Alternativ steht Ihnen die reguläre Bewerbung offen. 

Wann die jeweiligen Bewerbungsphasen stattfinden, sehen Sie auf der Terminsseite des Prüfungsamtes