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Formulare und Hinweise zu Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare postalisch an 

Universität zu Köln
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Prüfungsamt
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
 

oder geben Sie sie in die Hauspost der Universität. Möglich ist auch der Einwuf in den Kasten im EG des Interimscontainers C1.
Wir senden Ihnen unsere Antwort (z.B. Zulassungbescheide, Zeugnisse) per Post an Ihre in KLIPS hinterlegte Semesteranschrift

Hier finden Sie alle zur Anmeldung notwendigen Formulare und weitere Hinweise zu den jeweiligen Prüfungsabschnitten.

Alle Anlagen müssen entweder in beglaubigter Kopie oder in einfacher Kopie unter gleichzeitiger Vorlage des Originals eingereicht werden. Reichen Sie keine Originale ein, denn Sie würden diese nicht zurück erhalten! Welche Anlagen beizubringen sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular. Formulare ohne die erforderlichen Anlagen können nicht bearbeitet werden!

Bitte füllen Sie alle Formulare gut leserlich in Blockschrift aus. Danke!

 

Grundstudium und Zwischenprüfung (einschl. Anrechnung)

  • Formular für den Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren und/oder zur Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
  • Formular zur Anmeldung zu einzelnen Prüfungen während einer Beurlaubung wegen Erziehung/Pflege (ersetzt nicht die Anmeldung in KLIPS, wenn Sie nicht wegen Erziehung/Pflege beurlaubt sind)
  • Erklärungsformular zur Hausarbeit (muss mit der Arbeit eingereicht werden)
  • Ein Zwischenprüfungszeugnis erhalten Sie, wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, ad hoc auf formlosen Antrag während der Öffnungszeiten im Prüfungsamt.

 

Hauptstudium und Schwerpunktbereichsprüfung (einschl. Leistungsanrechnung)

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung. Hinweise zur Reihenfolge von Schwerpunkt- und Pflichtfachprüfung finden Sie in den FAQs zum staatlichen Pflichtfachteil.

 

Rücktritt von Prüfungen

Allgemein zum Rücktritt von Prüfungen s. auf der Seite "Klausuren und Hausarbeiten, Seminare".
Um Ihnen die Erklärung des Rücktritts und das Einholen eines Attests zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein Erklärungsformular mit Hinweisen für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Der Rücktritt kann notfalls auch ohne dieses Formular erklärt werden, Atteste müssen nicht auf dem Formular ausgestellt werden. Entscheidend ist nicht die Nutzung des Formblatts, sondern dass dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich die erforderlichen Angaben gemacht werden.

Sie können Ihre Rücktrittserklärung gerne per Post oder Boten einreichen - persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich!

Wenn Sie nachweislich mit SARS-CoV-2 ("Corona") infiziert sind, bedarf es keines ärztlichen Attests, sondern lediglich des Testnachweises (PCR oder Antigen, nicht aber Selbsttest), um einen zum Prüfungsrücktritt berechtigenden wichtigen Grund nachzuweisen.

 

Magister iuris/Diplom-Jurist

Alle Informationen zum Titel "Diplom-Jurist (Universität zu Köln)" bzw. dem Mastergrad "Magister iuris (Universität zu Köln)" finden Sie auf den entsprechenden Seiten des zuständigen Dekanats. Dort finden Sie auch die Antragsformulare.

 

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