skip to content

International im Überblick

Forschung

Eine zentrale Stellung nimmt an der Kölner Fakultät die Forschung im internationalen und ausländischen Recht sowie der Rechtsvergleichung ein. Diese internationale Ausrichtung ist ein Spezifikum des Forschungsprofils der Fakultät.

Die Fragestellungen der grenzüberschreitenden Rechtsanwendung und -entwicklung wie die der vergleichenden Rechtswissenschaft werden insbesondere in den Instituten für ausländisches und internationales Strafrecht, für internationales und ausländisches Privatrecht, für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht, für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht, für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung und in zahlreichen Lehrstühlen erforscht.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerrecht und das Unionsrecht. Mehrere einschlägige Institute und Lehrstühle widmen sich beiden Rechtsgebiete in ihrer ganzen Breite und Tiefe. Besonderheiten stellen insbesondere die Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz, das Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht, das Institute for International Peace and Security Law und das International Investment Law Centre Cologne (IILCC), das Dokumentationszentrum für Europäisches Anwalts- und Notarrecht und das Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht dar. Das Center for Transnational Law (CENTRAL) ist der Erforschung des transnationalen Wirtschafts- und Schiedsrechts gewidmet.

Die einzelnen wissenschaftlichen Einrichtungen spannen in ihren Bereichen ein weltweites Netz von Wissenschaftskooperationen zu einer Vielzahl von ausländischen Forschungsinstituten und -stellen. Seit mehr als sechs Dekaden pflegt die Fakultät als Ganzes eine enge wissenschaftliche Beziehung zur University of California Berkeley, School of Law (Boalt Hall), die auch einen DozentInnen- und DoktorandInnenaustausch umfasst. Begründet wurde die Kooperation durch die Professoren William Prosser (Berkeley) und Gerhard Kegel (Köln), vertieft insbesondere durch Richard M. Buxbaum (Berkeley). Enge institutionelle Wissenschaftsbeziehungen bestehen ferner seit fast drei Dekaden zur École de Droit de la Sorbonne, Université Paris I (Panthéon-Sorbonne), initiiert durch Ulrich Hübner (Köln), ferner zum Dipartimento di Scienze Giuridiche dell'Università degli Studi di Firenze und zur China University of Political Science and Law.
Gefördert werden zudem Doppelpromotionen im co-tutelle-Verfahren mit italienischen und französischen Fakultäten unter der Betreuung eines Kölner Fakultäts- und eines Mitglieds der jeweiligen anderen Fakultät.

Mit Professor Dr. iur. Dr. h.c. Thomas von Danwitz, Kammerpräsident am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, und Professor Dr. iur. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge), Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof im Verfahren "The Gambia v. Myanmar", gehören der Fakultät schließlich Richter an hohen internationalen Gerichtshöfen an.

Lehre 

Ein besonderes Markenzeichen der Kölner Fakultät ist ihre internationale Ausrichtung in der Lehre.

Studierende können sich zunächst vor Ort qualifizieren, indem sie einen entsprechenden Schwerpunktbereich wählen oder studienbegleitend beim Lehrstuhl für US-Recht das Certificate in United States‘ Law erwerben. Das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung bietet außerdem in Zusammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Universitäten hochschulübergreifende Projekte an. Das CENTRAL führt jeden Sommer zwei englischsprachige Sommerakademien zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und zur Wirtschaftsmediation durch und unterstützt einige der zahlreichen Moot Court Teams der Fakultät.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät unterhält über 60 Partnerschaften allein innerhalb Europas und ermutigt ihre Studierenden, Auslandssemester an den Partneruniversitäten, insbesondere in den EU-Ländern sowie in Island, in Norwegen, in der Schweiz, in der Türkei und dem Vereinigten Königreich zu absolvieren. Finanzielle Unterstützung gewährleisten Stipendien vor allem im Rahmen des ERASMUS-Programms bzw. des Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Einen Studierendenaustausch ermöglichen überdies die Kooperationen der Fakultät mit der Duquesne University Law School in Pittsburgh, der China University of Political Science and Law in Beijing, der East China University of Political Science and Law in Shanghai, der National Law School of India University in Bangalore und der Gujarat National Law University. Das Zentrum für Internationale Beziehungen der Fakultät pflegt das Netzwerk, begleitet die Studierenden bei der Planung und Durchführung ihrer Auslandsstudien und ist Ansprechpartner der internationalen Studierenden bzgl. ihres Studiums an der Kölner Fakultät.

Eine herausragende Besonderheit der Fakultät ist die Vielzahl binationaler Studiengänge mit renommierten ausländischen Partneruniversitäten (insbesondere der Université Paris I (Panthéon-Sorbonne), der Università degli Studi di Firenze, der Istanbul Bilgi University, der Istanbul Altınbaş University und dem University College London). Oft waren sie die ersten ihrer Art in Deutschland. Die Fakultät hat hier Pionierarbeit geleistet. Die erfolgreichen binationalen Bachelor- (deutsch-französische, deutsch-englische, deutsch-türkische und deutsch-italienische Rechtswissenschaften) und Masterstudiengänge (deutsch-französisches, deutsch-türkisches Wirtschaftsrecht und deutsch-italienische Rechtswissenschaften) werden mit dem Erwerb der entsprechenden Doppelabschlüsse beider Universitäten abgeschlossen. Die Bachelorstudiengänge führen grundsätzlich auch zu den regulären universitären juristischen Abschlussqualifikationen im jeweiligen ausländischen Staat und eröffnen gleichzeitig den verkürzten Weg zur deutschen ersten Prüfung.

Seit dem Wintersemester 1987/88 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät als eine der ersten in Deutschland einen Masterstudiengang zum deutschen Recht für im Ausland graduierte Studierende. In dessen Rahmen bestehen besondere Kooperationen nicht nur zu unseren chinesischen Partneruniversitäten, sondern auch zur rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ivane Javakhisvili Staatsuniversität in Tiflis (Georgien). Das mit Unterstützung des DAAD und des Auswärtigen Amtes organisierte Aufbaustudium zum deutschen Recht verfolgt das Ziel, georgischen Juristen und Juristinnen die Grundkompetenz in den klassischen deutschen Rechtsgebieten zu vermitteln. Die Schule für das deutsche Recht in Danzig vermittelt durch Kölner DozentInnenen in Danzig polnischen Studierenden die Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Diese Kooperation geht auf das Jahr 1999 zurück.

*