Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung
Das Studium der Rechtswissenschaft (erste Prüfung) ist die erste Voraussetzung, um die klassischen juristischen Berufe in Justiz (z.B. Richterin oder Richter), Verwaltung und Anwaltschaft ausüben zu können. Es vermittelt nicht nur die Fähigkeit, Rechtsnormen auszulegen und auf praktische Situationen anzuwenden, sondern auch die historischen, philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts.
In Vorlesungen werden die einzelnen Rechtsgebiete systematisch dargestellt und anhand von praktischen Fällen erläutert. Die meisten Vorlesungen im Grundstudium richten sich an alle Studierenden des betreffenden Semesters und finden dementsprechend für viele Hörerinnen und Hörer statt. Sie werden in der Regel von Professorinnen und Professoren, die speziell auf diesem Gebiet besondere Fachleute sind, gehalten.
Begleitend vielen Vorlesungen des Grundstudiums haben Sie die Möglichkeit, an Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. In diesen wird ganz besonders der juristische „Gutachtenstil“ eingeübt. Die Arbeitsgemeinschaften werden von Tutorinnen und Tutoren geleitet, die mindestens die erste juristische Prüfung bereits erfolgreich abgelegt haben. In der Regel sind das Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Lehrstühle unserer Fakultät, einige wenige sind aber auch „Externe“.
Von den Professorinnen und Professoren selbst geleitet werden die Seminare. Das sind Lehrveranstaltungen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl, in denen Studierende mit schriftlichen Arbeiten, Referaten und der Teilnahme an Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden. Sie setzen in der Regel schon solide juristische Grundkenntnisse voraus, so dass man sie noch nicht im ersten oder zweiten Semester besucht - empfohlen wird, wenigstens die Vorlesungen der ersten drei Semester gehört zu haben, bevor man erstmals an einem Seminar teilnimmt.
Üblicherweise werden zunächst schriftliche Arbeiten zu dem gewählten oder zugeteilten Thema eingereicht, später wird dann in den Seminarsitzungen ein Referat gehalten. Eine spezielle Form der Seminare sind die Schwerpunktseminare, die zur ersten Prüfung gehören (und an denen man deshalb meist als „Nicht-Prüfling“ nicht teilnehmen kann – es gibt aber Ausnahmen!). „Normale“ Seminare sind wichtig, um eine inhaltliche und auch formale Qualifikation für eine später vielleicht ins Auge gefasste Promotion zu erwerben, sie bieten eine hervorragende Möglichkeit, sich auch einmal in mündlichem Ausdruck zu üben, und sie dienen nicht zuletzt der Vorbereitung auf die Prüfungsarbeit - und deshalb müssen Sie ein "normales" Seminar absolviert haben, bevor Sie an unserer Fakultät einen Platz in einem der "Examensseminare" erhalten können.
Erwähnt seien auch Moot Courts. Dabei handelt es sich um simulierte Gerichtsverhandlungen, die oft auf Englisch oder Französisch gehalten werden und auf die sich Teams verschiedener Universitäten in monatelanger Arbeit vorbereiten, um dann in Wettstreit zu treten. Studierende unserer Fakultät haben in den vergangenen Jahren immer wieder Spitzenplätze in renommierten Moot Courts belegen können.
Mit fremdsprachigen Veranstaltungen und fachspezifischen Sprachkursen bietet Ihnen die Fakultät nicht nur die Möglichkeit, einen fürs Examen erforderlichen einschlägigen „Schein“ zu erwerben, sondern auch die Chance, sich für die immer stärker auf internationale Zusammenarbeit ausgerichteten Erfordernisse der Praxis fit zu machen.
Ähnliches gilt auch für Veranstaltungen, in denen „Schlüsselqualifikationen“ („soft skills“) – Verhandlungsmanagement, Rhetorik, Mediation und vieles andere – vermittelt werden. Viele davon sind für Studierende ab dem ersten Semester nützlich und interessant.
Aufbau des Studiums
Grob gesagt besteht das Studium aus einem Grundstudium und einem Hauptstudium, die jeweils auf vier Semester angelegt sind.
Im Grundstudium besuchen Sie vor allem Vorlesungen aus der gesamten Bandbreite der juristischen Teilfächer. Daneben sind die Arbeitsgemeinschaften und Seminare wichtige Lehrveranstaltungen, um den Stoff zu erfassen, die Arbeitstechniken zu erlernen und sich in das wissenschaftliche Arbeiten einzufinden.
Die Reihenfolge, in der die Vorlesungen besucht werden sollten, ergibt sich aus dem Aufbau und inneren Zusammenhang der Rechtsgebiete, insbesondere der zu behandelnden Gesetze. Die Fakultät hat auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung (StudPrO, auf den Seiten mit unseren rechtlichen Grundlagen zu finden) einen Studienplan erstellt, daraus ergeben sich Studieninhalte und -Aufbau.
Das Hauptstudium dient zum einen der Vorbereitung auf die Pflichtfachprüfung. Hierfür bietet die Fakultät spezielle Veranstaltungen an: Zunächst Übungen mit der Möglichkeit, die schriftliche Anfertigung von Falllösungen auf gehobenem Niveau zu trainieren, anschließend den Großen Examens- und Klausurenkurs.
Zum anderen ist das Schwerpunktstudium Teil dieses Studienabschnittes. Sie haben in Köln eine große Auswahl an verschiedenen Schwerpunktbereichen, so dass Sie sich im Hauptstudium nach Ihrer Neigung spezialisieren können. Einen Überblick über die verschiedenen Schwerpunktbereiche finden Sie hier. Im Rahmen des Schwerpunktstudiums legen Sie sie Schwerpunktbereichsprüfung ab. Sie besteht in Köln aus einem Seminar und wenigstens drei Klausuren. Sie bildet zusammen mit der staatlichen Pflichtfachprüfung die Abschlussprüfung ("erste Prüfung", § 2 JAG NRW). Der universitäre Teil der Prüfung geht mit 30 % in die Gesamtnote ein. Es wird ein einheitliches Zeugnis erteilt, das die Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfung und der Pflichtfachprüfung sowie eine Gesamtnote enthält.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen
An den Juravorlesungen dürfen Sie als eingeschriebene Studierende einfach und ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Wir empfehlen Ihnen aber, vor dem Semester oder spätestens zu Semesterbeginn über das uniweite Onlineportal KLIPS die von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen zu belegen. Das bringt Ihnen verschiedene Vorteile: so sind Sie als angemeldete Studierende gleichzeitg in E-Learning-Kursen eingetragen, in denen Sie immer mehr vorlesungsbegleitende Studienmaterialien zur Verfügung gestellt bekommen. Bei Vorlesungsausfällen oder Terminänderungen erhalten Sie automatisch per E-Mail Bescheid.
Die Teilnahme an den juristischen Arbeitsgemeinschaften ist ohne vorherige Anmeldung sogar unzulässig.
Praktika
Es empfiehlt sich, bereits während des Grundstudiums mindestens (!) eine der erforderlichen „praktischen Studienzeiten“ (§ 8 JAG NRW) zu absolvieren, damit man später nicht in Zeitdruck kommt. Praktische Studienzeiten sollen einen Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis vermitteln. Sie gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät, sondern in diejenige der Justizprüfungsämter, mit evtl. Fragen dazu muss man sich deshalb dorthin wenden. Sie sind erforderlich für die Meldung zur Pflichtfachprüfung. Es sind üblicherweise zwei sechswöchige Praktika abzuleisten, eins bei einem Rechtsanwalt und eins bei einer Behörde, und zwar in der vorlesungsfreien Zeit. Es ist ausdrücklich erlaubt, sich eine Stelle im Ausland zu suchen.
Zwischenprüfung, Schwerpunktprüfung, Klausuren, Hausarbeiten...
Um das Studium erfolgreich abzuschließen, müssen Sie die an der Universität die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung bestehen, dazu kommt die staatliche Pflichtfachprüfung, die die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten abnehmen.
Für die Abwicklung der Zwischen- und der Schwerpunktbereichsprüfung ist das Prüfungsamt der Fakultät zuständig. Dort müssen Sie sich zunächst anmelden, um in das Prüfungsverfahren aufgenommen zu werden [Formulare und Hinweise hier], und dort können Sie sich zu danach auch zu den einzelnen Prüfungsteilen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminare...) anmelden.