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Studierende

Photo: Fabian Stürtz

Das JAG NRW ist geändert worden, so dass die Zwischenprüfung nach den derzeit geltenden Regelungen nur noch bis einschließlich Anfang des WS 2023/2024 abgeschlossen werden kann.
Die Fakultät hat eine Übergangsregelung beschlossen, nach der bestandene Zwischenprüfungsbereiche ihre Gültigkeit behalten sollen. Diese muss noch vom Landesjustizministerium und dem Landeswissenschaftsministerium genehmigt werden. Sobald wir wissen, ob diese Regelung in Kraft treten kann, werden wir Sie darüber informieren.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen zu Details ab.
Wir empfehlen, die nach dem Studienplan vorgesehenen Leistungen regulär zu erbringen. 

Die Schwerpunktbereichsprüfung wird auch in Zukunft aus einem Seminar und drei Klausuren bestehen. Änderungen hinsichtlich der Versuchsregelung sind nicht vorgesehen.