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Juristische Arbeitsgemeinschaften

In jedem Semester werden - die jeweiligen Vorlesungen des Grundstudiums begleitend - hauptsächlich Arbeitsgemeinschaften im Bürgerlichen Recht AT, Schuldrecht AT, zu den Grundrechten und im Strafrecht I für Studierende des 1. Semesters angeboten; vereinzelt werden Arbeitsgemeinschaften zu verschiedenen Vorlesungen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht für 2., 3. und 4. Semester durchgeführt. In AGen werden in Kleingruppen Fälle gelöst, die den in der Vorlesung erlernten „theoretischen Stoff“ in der Praxis veranschaulichen sollen. Zweck der AG ist damit gerade nicht (!) die Stoffvermittlung. Die AG soll weder eine zusätzliche Vorlesung, noch Vorlesungsersatz sein! In der AG üben Sie am exemplarischen Fall ein, wie Sie einen Fall lösen. Den Stoff sollen Sie nicht dort lernen; dazu sind Vorlesungen und das Selbststudium gedacht. 

Der ordnungsgemäße Besuch mindestens einer Arbeitsgemeinschaft ist gem. §§ 5 Abs. 2 S. 1, 2. HS, 32 Abs. 1 lit. d) StudPrO Voraussetzung für das Bestehen der Zwischenprüfung.

In der Regel sollte im ersten Semester eine Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht als diese "Pflicht-AG" besucht werden, die Teilnahme an weiteren Arbeitsgemeinschaften ist freiwillig. 

Bitte beachten Sie, dass die AGen nicht zu jeder Vorlesung und in jedem Semester flächendeckend angeboten werden können. Die meisten AG-Plätze werden daher im ersten Semester vorgesehen, damit jede/r Studienanfänger/in die Chance hat, gleich zu Beginn des Studiums den für die Klausuren so wichtigen Gutachtenstil zu erlernen. Die AGen im ersten Semester werden aus diesem Grund zunächst nur an Studierende des ersten Fachsemesters vergeben. Studierende höherer Fachsemester können erst und nur dann erfolgreich AGen des ersten Semesters belegen, wenn die Studierenden des ersten Fachsemesters "versorgt" werden konnten. Auch wenn für die Zwischenprüfung der Besuch jeder anderen AG ausreichend wäre, raten wir allen Erstsemestern, sich im ersten Semester um eine AG zu bemühen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen Platz in einer AG zu erhalten.

Die einzelnen AGen finden Sie ab der zweiten Belegungsphase im elektronischen Vorlesungsverzeichnis in KLIPS 2.0.  

 

Teilnahmevoraussetzungen/Anmeldemodalitäten

Es werden nur ordnungsgemäß in Köln immatrikulierte Studierende der Rechtswissenschaft oder eines Teilgebiets der Rechtswissenschaft zugelassen. Die Teilnahme von "Schwarzhörerinnen" oder "Schwarzhörern" an Arbeitsgemeinschaften ist nicht gestattet!

Während der zweiten Belegungsphase in KLIPS 2.0 können Sie sich, wenn Sie für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung oder für den deutsch-englischen Rechtswissenschaftsstudiengang an der Universität zu Köln eingeschrieben sind, für eine oder mehrere vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften über KLIPS anmelden. Sie benötigen dazu lediglich Ihren Studierenden-Account (S-Mail-Zugang). Das Faltblatt zur "Veranstaltungsbelegung in KLIPS 2.0" enthält eine Anleitung; mehr Informationen finden Sie in der Belegungsanleitung des KLIPS 2.0-Supports. In dieser Phase werden noch keine Plätze vergeben, es spielt keine Rolle, wann Sie sich innerhalb dieser Anmeldephase um einen AG-Platz bewerben. Erfahrungsgemäß ist es aber sinnvoll und vorteilhaft, nicht bis zum Ende der Bewerbungsphase zu warten, weil KLIPS dann aufgrund des großen Ansturmes deutlich stärker belastet ist. Nach Abschluss der Anmeldephase werden die Plätze vergeben.
Für die Studierenden der deutsch-französischen, deutsch-türkischen und deutsch-italienischen rechtswissenschaftlichen Studiengänge gibt es eigene Arbeitsgemeinschaften, die durch das Zentrum für Internationale Beziehungen bzw. das DFR-Büro verwaltet werden.

Im laufenden Semester können Sie während der Restplatzvergabephase noch freie oder wieder frei gewordene Plätze in weiteren AGen belegen; hier gilt: "wer zuerst kommt, mahlt zuerst"!

Hinweis für Nachrückerinnen und Nachrücker: Wenn Sie erst im Nachrückverfahren einen Studienplatz in Köln erhalten haben und in der regulären Belegungsphase noch keine Arbeitsgemeinschaften belegen konnten, können Sie sich in der Restplatzvergabe noch mit Plätzen versorgen.

 

Teilnahmezeugnis:

Am Ende des Semesters stellt die/der jeweilige AG-Leiter/in ein Teilnahmezeugnis für Studierende aus, die ordnungsgemäß angemeldet sind und mindestens 10 Unterrichtseinheiten (à 90 Minuten) in ihrer Gruppe besucht haben. Ausnahmsweise können bis zu 3 Unterrichtseinheiten, die durch Studierende versäumt wurden, durch Hospitationen in anderen AGen nachgeholt werden. In diesem Fall wird das Teilnahmezeugnis durch das Dekanat erteilt, nachdem die Studierenden einen Nachweis über den Besuch von insgesamt 10 Unterrichtseinheiten beigebracht haben.

Den Ihnen erteilten AG-Schein reichen Sie per E-Mail an jura-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de beim Prüfungsamt ein. Solange dies nicht geschehen ist, ist Ihre Zwischenprüfung (unabhängig vom Bestehen der Klausuren und der Hausarbeit) noch nicht bestanden, § 32 Absatz 1 Buchstabe d StudPrO. Um einen AG-Schein zu erhalten, müssen Sie an wenigstens 10 der AG-Termine eines Semesters teilgenommen haben (§ 6 Absatz 3 Satz Satz 1 StudPrO).