Vom 04.-06.05.2023 reiste eine Delegation der Venedigkommission nach Kiew. Beteiligt daran war Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A., Direktorin der Akademie für Europäischen Menschenrechtsschutz an der Universität zu Köln, als Vizepräsidentin der Kommission und Berichterstatterin. Die Delegation beriet über ukrainische Gesetzesvorhaben zur Vorbereitung des Beitritts der Ukraine zur EU. Außerdem traf sie Präsident Zelenski und die ukrainische Regierung und Vertreterinnen und Vertreterin der Zivilgesellschaf sowie der internationalen Gemeinschaft.
Aktuelles
Professorin Nußberger in Kiew

Podcast-Reihe "Irgendwas mit Examen"
"Irgendwas mit Examen" bietet nicht nur wertvolle Zivilrechtstipps, sondern auch eine Fülle von nützlichen Ratschlägen zum Thema Klausurenschreiben, Lernen, Prüfungsvorbereitung und vieles mehr.
Vor etwa zwei Jahren wurde in der Podcast-Serie "Irgendwas mit Recht" ein Examensspezial mit Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb aufgezeichnet. Ab jetzt wird es jeden Donnerstag eine Extra-Episode namens "Irgendwas mit Examen" geben, die sich an alle Jurastudierende jeglichen Semesters richtet. In der ersten Folge wird grundlegendes Wissen über den Aufbau des Jurastudiums und den Bachelor of Laws vermittelt, sowie die Bedeutung der Examensnote erläutert. In den kommenden Episoden werden konkrete Tipps zum Lernen, wichtige Aspekte, auf die Prüfende achten, und vieles mehr besprochen.
Jede Episode kann einzeln gehört oder der Podcast in der bevorzugten Podcast-App abonniert werden (https://www.irgendwasmitrecht.de/subscribe). Weitere Informationen finden Sie unter https://www.irgendwasmitrecht.de.
11. Helga Pedersen Moot Court Competition

Das Kölner Team bestehend aus vier Studierenden (Foto v.l.n.r.: Annalisa Romano, Emily Dukat, Anne Kleine-Möllhoff und Sara Weber Martin) konnte sich in Tiflis, Georgien, gegen über 50 andere europäische Teams durchsetzen und steht als eines von 18 Teams in der Finalrunde der von der European Law Students’ Association (ELSA) organisierten Helga Pedersen Moot Court Competition. Der Wettbewerb simuliert ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Team wird von Lisa Kujus und Frederic Kupsch, Wissenschaftliche Mitarbeiter:innnen der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz (Professorin Dr. Angelika Nußberger) gecoacht.
Vom 24. bis 26. Februar 2023 flog das Team nach Tiflis, Georgien, um den diesjährigen Fall und dessen Rechtsfragen in den mündlichen Verhandlungen zu diskutieren. Zuvor fertigte das Team von September bis Dezember 2022 die Schriftsätze für die beschwerdeführende Partei sowie für den beklagten Staat an.
In Tiflis galt es nun auf der Seite des Antragstellers sowie des beklagten Staates vor einer dreiköpfigen Richter:innenbank zu bestehen. Der diesjährige Fall thematisierte Rechtsfragen rund um Leihmutterschaft, Anerkennung der Vaterschaft und des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Neben den offiziellen Pleadings wurde ein umfangreiches Rahmenprogramm organisiert, unter anderem mit Vorträgen, durch die ein tiefer Einblick in aktuelle Menschenrechtsfragen in Georgien sowie die georgische Kultur geboten werden konnte.
Nach drei intensiven und erfolgreichen Tagen hat sich das Kölner Team für die Finalrunde im Mai 2023 in Straßburg qualifiziert. Dort werden in vier Runden die 18 besten Teams aus ganz Europa den Fall in den Gebäuden des Europarats sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandeln.
Die Fakultät gratuliert den Studierenden herzlich zu diesem Erfolg und drückt die Daumen für die Finalrunde!
Falls Sie Interesse daran haben, Fragen im Bereich des europäischen Menschenrechtsschutzes zusammen mit einem Team zu diskutieren und vor internationalen Expert:innen zu verhandeln können Sie sich für die 12. Ausgabe der Helga Pedersen Moot Court Competition im Wintersemester 2023/24 bewerben. Weitere Informationen finden Sie unter https://academy-humanrights.uni-koeln.de/lehre/hpmcc.
Nachruf auf Benjamin Ferencz

Professor Ferencz wurde noch im Zweiten Weltkrieg als Ermittler von Nazi-Kriegsverbrechen tätig. 1947 und 1948 diente er als Chefankläger der USA im sogenannten Einsatzgruppen-Prozess. Später gehörte er zu jenen Wissenschaftlern, die entscheidend zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs beigetragen haben.
Benjamin Ferencz wurde 1920 als Sohn eines jüdischen Schuhmachers in Rumänien geboren, der in den 20er Jahren nach Amerika auswanderte. Seine Eltern ließen sich in der Lower East Side in Manhattan nieder. Dank seines herausragenden Intellekts und seiner Zielstrebigkeit schaffte er es, nicht nur in der Schule erfolgreich zu sein, sondern später auch an der Harvard Law School zu brillieren. Er studierte dort bei dem bekannten amerikanischen Rechtswissenschaftler Roscoe Pound und arbeitete Professor Sheldon Glueck zu, der zu dieser Zeit ein Buch über Kriegsverbrechen schrieb.
Während des Zweiten Weltkrieges landete Ferencz am 6. Juni 1944 mit den Alliierten auf Omaha Beach und nahm dann an zahlreichen Kämpfen bis zur alliierten Rheinüberquerung bei Remagen im Frühjahr 1945 teil. Noch als US-Soldat sammelte Ferencz Beweise für deutsche Kriegsverbrechen und nahm zu diesem Zweck an der Befreiung einiger deutscher Konzentrationslager teil. Nach einer kurzen Zeit in den Vereinigten Staaten kehrte Ferencz 1946 nach Deutschland zurück, um als Ankläger im Team von Telford Taylor an den Prozessen vor US-amerikanischen Militärgerichten teilzunehmen, die dem Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess nachfolgten. Im Rahmen dieser Nürnberger Folgeverfahren initiierte Ferencz dasjenige zu den „Einsatzgruppen“ und wurde hier, gerade 27 Jahre alt, Chefankläger der USA. Alle 22 Angeklagten in diesem seinerzeit als größter Mordprozess der Geschichte bezeichneten Verfahren wurden 1948 schuldig gesprochen.
Nachdem sich Ferencz in den 1950er Jahren erfolgreich für die Entschädigung jüdischer Opfer des Nationalsozialismus eingesetzt hatte, begann er ab den 1970er Jahren damit, für die Gründung eines internationalen Strafgerichtshofs zu wirken, in dessen Zuständigkeit nach seiner Vorstellung unbedingt auch das Verbrechen der Aggression (das in Nürnberg so genannte Verbrechen gegen den Frieden) fallen sollte.
2008 besuchte Benjamin Ferencz, Professor für Internationales Recht an der Pace University (New York), die Universität zu Köln, um seinen Freund Dr. h.c. Hans-Peter Kaul, den ersten deutschen Richter am Internationalen Strafgerichtshof, zu würdigen, dem die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln die Ehrendoktorwürde verlieh.
Anfang 2021 erhielt Benjamin Ferencz dann selbst die Ehrendoktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Die Verleihung der Ehrendoktorwürde wurde nebst einem aus Anlass der Feier mit dem Geehrten geführten Gespräch aufgezeichnet.
Zur bleibenden Erinnerung an den Festakt zur Verleihung der Ehrendoktorwürde wurde 2022 in der Schriftenreihe „Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht“ der bebilderte Band „In Honor of Benjamin Ferencz“ herausgegeben, der auch als e-book zugänglich ist, und indem ein persönlich gehaltener Rückblick von Benjamin Ferencz zu seiner langjährigen Auseinandersetzung mit dem Verbrechen der Aggression zum Wiederabdruck gekommen ist.
Benjamin Ferencz besonders verbunden war an der Universität zu Köln der Völkerrechtler Professor Dr. Claus Kreß, der sich im Gespräch mit Michael Köhler (Deutschlandfunk) seiner erinnert.
--- English version ---
Orbituary for Benjamin Ferencz
The Law Faculty mourns the death of Benjamin Ferencz, the last living prosecutor of the Nuremberg Trials and honorary doctor of the University of Cologne. This world-wide highly respected jurist died on April 7th, 2023 at the age of 103.
Professor Ferencz began investigating Nazi war crimes even during the Second World War. In 1947 and 1948, he served as chief US prosecutor in the so-called Einsatzgruppen trial. Later, he was one of those scholars who contributed decisively to the establishment of the International Criminal Court.
Benjamin Ferencz was born in Romania in 1920 as the son of a Jewish shoemaker who emigrated to the US in the 1920s. His parents settled on the Lower East Side in Manhattan. Thanks to his outstanding intellect and determination, he managed not only to do well in school but later to excel at Harvard Law School. He studied there with the well-known American legal scholar Roscoe Pound and worked with Professor Sheldon Glueck who was writing a book on war crimes at the time.
During World War II, Ferencz landed with the Allies on Omaha Beach on 6 June 1944 and then took part in numerous battles until the Allied crossing of the Rhine at Remagen in the spring of 1945. While still a U.S. soldier, Ferencz collected evidence of German war crimes and participated in the liberation of several German concentration camps for this purpose. After a brief period in the United States, Ferencz returned to Germany in 1946 to participate as a prosecutor on Telford Taylor's team in the trials before US military tribunals that followed the main Nuremberg war crimes trial. Within the framework of these Nuremberg follow-up trials, Ferencz initiated the one on the ‘Einsatzgruppen’ and here, at just 27 years of age, became chief US prosecutor. All 22 defendants in what was described at the time as the largest murder trial in history were found guilty in 1948.
Ferencz helped gaining compensation for Jewish victims of National Socialism in the 1950s. From the 1970s onwards, he became active in support of the establishment of an international criminal court. He was of the view that its jurisdiction had to include the crime of aggression (the Nuremberg crime against peace).
In 2008, Benjamin Ferencz, Professor of International Law at Pace University (New York), visited the University of Cologne to speak in honour of his friend Dr h.c. Hans-Peter Kaul, the first German judge at the International Criminal Court, to whom the Faculty of Law of the University of Cologne awarded an honorary doctorate.
At the beginning of 2021, Benjamin Ferencz then received an honorary doctorate from the Faculty of Law at the University of Cologne himself. The conferral of the honorary doctorate was recorded along with a conversation with Ferencz on the occasion of the ceremony.
In 2022, the illustrated volume ‘In Honour of Benjamin Ferencz’, which is also available as an e-book, was published in the series ‘Cologne Studies on International Peace and Security Law’ as a lasting reminder of the ceremony for the conferral of the honorary doctorate. The volume includes the reprint of a personal memoir by Benjamin Ferencz of his many years of dealing with the crime of aggression.
At the University of Cologne, Benjamin Ferencz was particularly associated with Professor Dr Claus Kreß at the University of Cologne who remembers him in an interview with Michael Köhler (Deutschlandfunk).
Nachruf auf Prof. Dr. Norbert Horn

Norbert Horn kam 1936 in Wiesbaden zur Welt. Das Studium der Rechtswissenschaft führte ihn von Frankfurt/Main über Lausanne nach München. Nach dem Assessorexamen galt sein besonderes Interesse zunächst der Rechtsgeschichte, er wurde in Frankfurt/Main mit einem rechtsgeschichtlichen Thema promoviert. Dort, in Frankfurt begann er seine berufliche Karriere mit einer Tätigkeit als Referent am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte bei Helmut Coing. Zugleich arbeitete er an seiner Habilitation, die er im Jahr 1972 mit einem Buch über das Recht der internationalen Anleihen abschloss. Nach einem kurzen beruflichen Intermezzo als Rechtsanwalt war Norbert Horn von 1973 bis 1989 Professor für Zivilrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Bielefeld. Im Jahr 1989 folgte er einem Ruf an die Universität zu Köln auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und deutsches und internationales Handels-, Wirtschafts- und Bankrecht sowie Rechtsphilosophie, den er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2001 innehatte. Zugleich war er in dieser Zeit geschäftsführender Direktor des Instituts für Bankrecht an der Universität zu Köln. Von 1994 bis 1996 war er Dekan der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Norbert Horn war ein Spezialist für international-handelsrechtliche Rechtsfragen, dessen allseits anerkannte, herausragende Expertise auf einem breiten rechtshistorischen und rechtsphilosophischen Fundament gründete. Seine in deutsch und englisch erschienenen Bücher, Schriften und Kommentierungen zu internationalen Handelstransaktionen, zum deutschen Handelsgesetzbuch, zum Bankrecht und zum internationalen Finanzrecht haben die immer weiter voranschreitende Einbindung der deutschen Wirtschaft in eine globalisierte Weltwirtschaftsordnung begleitet und nachhaltig geprägt. Dass Norbert Horn dabei nie die Grundlagen seines Faches aus dem Blick verlor, belegt sein in mehreren Auflagen erschienenes Buch „Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie“, das auch und gerade bei den Studierenden viel Anklang fand.
Den theoretisch-wissenschaftlichen Zugriff in Forschung und Lehre mit der internationalen beruflichen Praxis in Einklang zu bringen, war ein besonderes Anliegen von Norbert Horn. Vielfältig waren seine Aktivitäten an der London School of Economics, am Georgetown University Law Center in Washington, in Manila, Peking, Shanghai, Nairobi, Djakarta und Singapur. Seit 1994 war er Gastprofessor am Centre for Commercial Law Studies des Queen Mary College, London und seit 1997 Honorarprofessor der China Universität für Politik und Recht, Peking. Er war Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender der DWW Deutsche Woolworth Holding GmbH und Vorstand der gemeinnützigen Hertie-Stiftung in Frankfurt/Main. Daneben war Norbert Horn Vorstandsvorsitzender des Arbitration Documentation and Information Centre bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln und auch als Schiedsrichter tätig.
Wir verlieren mit Norbert Horn einen hochrenommierten, ebenso pflichtbewussten wie freundlichen Kollegen, der uns über seinen Tod hinaus ein Vorbild bleiben wird.
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M.


Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M.(Cambridge), Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht, spricht sich bei der internationalen Konferenz „United for Justice“ im ukrainischen Lviv sowohl für ein internationales Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als auch für die Erweiterung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) hinsichtlich der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression aus.
Professor Kreß hat sich für ein internationales Sondertribunal für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgesprochen. Ein solcher Gerichtshof sollte durch einen Vertrag der Vereinten Nationen mit der Ukraine ins Leben gerufen werden, erklärte er auf der internationalen Konferenz „United for Justice“ im ukrainischen Lviv. Professor Kreß trat außerdem für eine Erweiterung der Befugnisse des IStGH ein. Der IStGH ist bisher nicht befugt, das Verbrechen der Aggression zu verfolgen, wenn diesem der Angriffskrieg eines Staats zugrunde liegt, der wie die Russische Föderation nicht Vertragspartei des IStGH-Statuts ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dem IStGH grünes Licht gibt, um seine Zuständigkeit in einer solchen Situation auszuüben.
Professor Kreß befürwortete nachdrücklich die laufenden Ermittlungen des IStGH mit Blick auf mögliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, wies in seinem Wortbeitrag aber darauf hin, dass diese nicht das gesamte Unrecht abdeckten. Er erklärte in der Podiumsdiskussion: „Ein Teil der Opfer des laufenden Krieges sind die zahllosen ukrainischen Soldaten, die während des Kampfes ihr Leben verloren haben. Aber wie wir alle wissen, stellt die Tötung von Kombattanten im Verlauf der Feindseligkeiten kein Kriegsverbrechen dar. Es gibt nur ein Verbrechen, das Verbrechen der Aggression, das diesen Teil des Unrechts abdecken kann. Niemand kann leugnen, dass diese tapferen Soldaten Opfer dieser Aggression sind.“
Ein internationales Sondertribunal könne dem Verdacht von Verbrechen der Aggression zeitnah nachgehen. Voraussetzung hierfür sei, dass die UN-Generalversammlung den Generalsekretär der UN darum ersuche, mit der Ukraine den hierzu erforderlichen Vertrag abzuschließen.
Es sei aber noch eine zweite, längerfristig angelegte Initiative geboten, so Kreß. Man solle sich mit der zu engen Fassung des Statuts des IStGH ehrlich auseinandersetzen. Denn der IStGH wäre die ideale Institution, um Verbrechen der Aggression zu verfolgen und vor allem auch, um zu deren Verhütung beizutragen. Man solle daher einen zweigleisigen Ansatz verfolgen, indem man einerseits an der Einrichtung eines internationalen Sondertribunals arbeiten und andererseits den längeren and beschwerlicheren Weg beschreiten möge, die Lücke im Statut des IStGH zu schließen.
Professor Kreß wies auf die Bedeutung des Globalen Südens sowohl für die Etablierung eines Sondertribunals als auch für die Änderung des Statuts des IStGH hin: „Es ist von entscheidender Bedeutung, mit dem Globalen Süden ins Gespräch zu kommen. Natürlich wird der Globale Süden berechtigte Fragen haben. Und eine dieser Fragen wird lauten: Geht es nur um diesen schrecklichen Angriffskrieg oder sind Sie ernsthaft und dauerhaft an einer Stärkung der internationalen Rechtsarchitektur interessiert?“
Die hochkarätig besetzte Konferenz „United for Justice – Building the web of accountability for international crimes“ fand auf Initiative des ukrainischen Generalstaatsanwaltes Andriy Kostin statt und wurde vom ukrainischen Präsidenten Volodymyr Zelenskyy, dem Präsidenten Lettlands Egils Levits, der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und dem stellvertretenden niederländischen Premierminister und Außenminister Wopke Hoekstra eröffnet. Zahlreiche international renommierte Vertreter aus Politik und Rechtswesen nahmen an der dreitägigen Konferenz teil, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, vor dem Hintergrund der russischen Aggression gegen die Ukraine eine globale Plattform für die Entwicklung umfassender Rechenschaftsmechanismen für internationale Verbrechen zu etablieren. Unter anderem diskutierten vor Ort Didier Reynders, der Europäische Kommissar für Justiz, Karim Khan, der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Merrick B. Garland, der US-amerikanische Justizminister, und Laura Kövesi, die Europäische Generalstaatsanwältin.
Inhaltlicher Kontakt:
Professor Dr. Claus Kreß
Universität zu Köln
Institut für Friedenssicherungsrecht
+49 221 470 5614
tanja.lieseuni-koeln.de
Presse und Kommunikation:
Robert Hahn
+49 221 470 2396
r.hahnverw.uni-koeln.de
Studierendenprojekt Blutspenden

In Deutschland werden pro Tag ca. 15000 Blutspenden benötigt (BZgA, 2022). Auch Sie können mit einer Blutspende Patient:innen helfen, die diese dringend für ihre Genesung benötigen, und sogar bis zu drei Leben retten! Helfen geht ganz einfach, indem Sie spontan oder mit online gebuchtem Termin bei der Blutspendezentrale an der Uniklinik (Kerpener Str. 62) vorbeigehen (weniger als 10 Minuten von der Unibib entfernt). Spenden sind möglich: Mo-Mi von 12-19 Uhr und Do-Sa von 07.30-14 Uhr.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie Blut spenden können, dann keine Sorge: vor jeder Spende wird ein kurzer Gesundheitscheck durchgeführt und Sie spenden an dem Tag nur, wenn Sie gesund sind. Nach einer Spende können Sie sich – falls nötig – vor Ort ausruhen und mit Snacks versorgen, bis Sie wieder fit sind. Zudem steht Ihnen das Team telefonisch und persönlich vor, während und nach der Spende für Fragen zur Verfügung und auch online finden Sie schon viele Informationen.
Wie wäre es also damit, in einer Pause vom ewigen Lernen und Hausarbeiten Schreiben etwas richtig Gutes zu tun?
Deutsch-Französische Rechtswissenschaften (DFM)

v.l.: Anna-Luisa Brode, Dr. Etienne Sur, Theresia Crone, Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Dr. Mario Kramp.
Am 22.01.2023 feierte der Elysée-Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich sein 60-jähriges Bestehen. Um an diesen historischen Meilenstein zu erinnern, organisierte der deutsch-französische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (DFM) zusammen mit seinem Studierendenverein (JDFR e.V.), seinem Alumni Verein (DFM Alumni e.V.), dem Kölner Studierendenwerk (KSTW), dem Institut Francais und La Denkfabrik eine Podiumsdiskussion mit anschließendem Empfang in der Universität zu Köln am 24.02.2023.
Teilnehmende an der Diskussion waren Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Universitätsprofessorin und Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW, Dr. Etienne Sur, Generalkonsul Frankreichs und Leiter des Institut Francais NRW, Dr. Mario Kramp, Direktor des Kölnischen Stadtmuseums a.D., und Theresia Crone, Studentin des DFM, Klimaaktivistin und Kolumnistin. Moderiert wurde die Diskussion von Anna-Luisa Brode, Präsidentin des Studierendenvereins des DFM (JDFR e.V.).
Die Diskutierenden tauschten sich über persönliche und berufliche Erfahrungen aus, sowie über die Herausforderungen der aktuellen politischen und sozialen Lage, denen sich die deutsch-französische Freundschaft heute stellen muss. Generationsübergreifende Erfahrungsberichte und Perspektiven ergaben eine spannende und aufschlussreiche Gesprächsrunde. Nach der Podiumsdiskussion ging es zu einem gemeinsamen Empfang im Aula-Foyer.
Zur Aufzeichnung der Veranstaltung gelangen Sie über https://dfm.jura.uni-koeln.de/aktuelles. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an dfm-info@uni-koeln.de.
Abschlussfeier zu Ehren der Absolventinnen und Absolventen 2021/2022

Am Abend des 13.01.2023 feierte die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Absolventinnen und Absolventen der ersten Prüfung des Jahrgangs 2021/2022 mit einem Festakt.
Die akademische Feier begann mit den Eröffnungsworten des Dekans der Fakultät, Prof. Dr. Bernhard Kempen, nachdem von den Absolventinnen und Absolventen ein gemeinsames Foto aufgenommen worden war. Nach seinen einleitenden Grußworten und Glückwünschen übergab er das Wort der Festrednerin. Die Fakultät freut sich, dass sich Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgericht Inken Gallner dafür gewinnen ließ. In ihrer lehrreichen Rede "Recht in Europa" machte sie deutlich, dass Europa als Friedens- und Rechtsgemeinschaft unabdingbar ist. Dann beleuchtete sie das zurzeit noch bestehende Spannungsverhältnis nationaler und europäischer Gerichte am prägnanten Beispiel eines Vorabentscheidungsverfahrens.
Im Anschluss daran wurden die Absolventinnen und Absolventen geehrt. Rund 140 der neuen Alumni waren der Einladung mit Freunden und Familie gefolgt und durften sich gemeinsam mit ihren Kommilitonninen und Kommilitonen über den Erfolg in der ersten Prüfung freuen. Der ihnen gebührende Applaus wollte lange kein Ende nehmen. Eine besondere Ehrung für ihre exzellenten Leistungen in den Prüfungen erfuhren im weiteren Verlauf die vier Besten der anwesenden Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs Lea Norta, Paulina Kimberley Rob, Teresa Möllers und Fabian Schütte.
Die Fachschaft Jura verlieh an diesem Abend ihren Lehrpreis für besonders herausragendes Engagement in der Lehre. Der verdiente Preisträger war Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M., der mit seinem Projekt "Jura mit System" eine moderne Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Lerninhalten ermöglicht und somit neue Meilensteine für die digitale Lehre setzt. Für ihre hervorragende Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften sind Herr Jakob Schneck, LL.M. (Zivilrecht), Frau Fiona Abken (Strafrecht) und Herr Dr. Martin Schwamborn (Öffentliches Recht) ausgezeichnet worden.
Dem akademischen Teil folgte ein Umtrunk mit Imbiss im Mensagebäude, bei dem die Gäste den Erfolg der Absolventinnen und Absolventen weiterfeierten. Die beschwingte Atmosphäre verdanken wir in hohem Maße der Jazzband „Das Triologische Quartett“, die die Feierlichkeit den gesamten Abend musikalisch begleitete.
Wir möchten den Absolventinnen und Absolventen an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich gratulieren und wünschen Ihnen für Ihre weitere berufliche und persönliche Zukunft nur das Beste!
“Jura mit System“

Die digitale Lernplattform “Jura mit System" – betreut durch das Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre (Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M.) – ist um weitere Teilbereiche ergänzt worden. Neben der bereits verfügbaren Einheit zum Polizei- und Ordnungsrecht stehen seit dem 09.01.2023 auch Kommunal- und Baurecht sowie das gesamte Staatsorganisationsrecht zur Verfügung.
Die anschauliche und innovative Aufbereitung examensrelevanter Inhalte des Öffentlichen Rechts von “Jura mit System“ wurde im November 2022 bereits vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften für die „Hall of Fame zur digitalen Lehre“ prämiert und durch das Land Nordrhein-Westfalen mit dem "Fellowship für Innovativen in der digitalen Hochschullehre" gefördert.
Entlang digitaler Roadmaps werden interaktive Lernvideos zu allen relevanten Rechtsfragen des entsprechenden Fachgebiets angeboten. "Jura mit System" bietet dabei sowohl Aufzeichnungen, die die Studieninhalte abstrakt abhandeln, als auch solche, in denen eine konkrete Fallbearbeitung erfolgt. Das integrierte Karteikartentraining bietet zudem die Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt systematisch zu überprüfen und kann als Vorlage für die Erstellung eigener Karteikarten dienen. Im Glossar können außerdem einzelne Fragen nachgeschlagen und somit begriffliche Schwierigkeiten schnell aufgelöst werden. Ausgewählte Vertiefungshinweise geben den Studierenden weiterführende Literatur an die Hand.
Das Angebot steht allen Angehörigen der Universität zu Köln kostenfrei unter https://ukoeln.de/TH8PF in ILIAS zur Verfügung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen zuvor eine Mitgliedschaft im Kurs "Digitale Lernhilfen für Jurastudierende" notwendig ist, dem Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät aber bereits standardmäßig angehören. Mit Rückfragen oder Feedback sprechen Sie uns gerne an: jura-mit-systemuni-koeln.de