An der Universität zu Köln wird gute wissenschaftliche Praxis als Voraussetzung für Forschung und Lehre auf höchstem Niveau angesehen. Die zentralen Grundsätze für die gute wissenschaftliche Praxis an der Universität Köln sind in der "Verordnung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten" (Amtliche Mitteilungen 24/2011, (hier zu finden). Weitere Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität zu Köln finden Sie hier.
Ombudsmann zur Anhörung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist Professor Dr. Avenarius.