Examination office for the degree programme "Rechtswissenschaft (erste Prüfung)" (law, state examination)
Der Landtag hat das "Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung sowie betreffend das duale Studium und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes“ verabschiedet. Derzeit kann auf dieser Grundlage noch keine Graduierung vorgenommen werden. Das Gesetz wird erst Ende April 2025 (6 Monate nach Verkündung) in Kraft treten, gilt also noch nicht. Bis zum Inkrafttreten muss die Fakultät noch ihrerseits in Abstimmung mit dem Justiz- und dem Wissenschaftsministerium ihre eigene Satzung anpassen und technische wie organisatorische Vorbereitungen treffen.
Derzeit können noch keine Anträge entgegen genommen und keine weiteren Auskünfte zum künftigen Verfahren gegeben werden.
Bitte sehen Sie von Anfragen rund um die Einführung des integrierten Bachelorgrades ab, da wir derzeit keine Auskünfte geben können, die über das hinausgehen, was Sie unmittelbar dem oben verlinkten Gesetzestext entnehmen können.
Hinweis zu § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW
(Klausuren und Hausarbeiten als Zulassungsvoraussetzung zur StaPf)
Als häusliche Arbeiten für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind nach dem Kölner Studienplan die drei Falllösungshausarbeiten (§ 40 StudPrO) sowie die im Vorbereitungsseminar (§ 41 StudPrO) zu erstellende häusliche Themenarbeit vorgesehen.
Als Aufsichtsarbeiten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW sind die Zulassungsklausuren zu Zwischen- und Schwerpunktprüfung nach §§ 31 Absatz 2, 35 Absatz 2 StudPrO vorgesehen.
Nicht berücksichtigt werden die drei Zwischenprüfungsklausuren nach dem aktuellen § 28 Absatz 2 JAG NRW sowie Leistungen, die in der Schwerpunktbereichsprüfung erbracht wurden.
Wer die Kölner Zwischenprüfung nach altem Recht abgelegt hat, hat dabei wenigstens fünf Aufsichtsarbeiten bestanden, die über die Anforderungen des § 28 Absatz 2 JAG NRW hinausgehen (jedenfalls eine Klausur zu den Grundlagen des Rechts, eine zum Staatsrecht III, eine zu Strafrecht III oder dem Strafprozessrecht sowie wenigstens zwei Klausuren aus den weiteren Gebieten des des Bürgerlichen Rechts). Diese Leistungen werden, wie weitere Grundlagenklausuren oder die Klausuren aus den Großen Übungen, nach Angaben des Justizprüfungsamtes bei dem OLG Köln (JPA Köln) als Aufsichtsarbeiten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW anerkannt.
Wem eine anderenorts bestandene Zwischenprüfung hier angerechnet wurde, muss selbst prüfen, ob sie oder er fünf Aufsichtsarbeiten bestanden hat, die über die Anforderungen des § 28 Absatz 2 JAG NRW hinausgehen. Sollte es an Leistungen fehlen, wird die Teilnahme an entsprechenden Klausuren nach §§ 31 Absatz 2, 35 Absatz 2 StudPrO 2023 empfohlen.
Das JPA kann ggf. auch andere Arbeiten als Zulassungsvoraussetzung anerkennen, aber hierzu kann die Fakultät keine Auskünfte geben.
Kontakt und Zugang zu Unterlagen/Zeugnissen/Bescheinigungen
Persönliche Sprechstunden finden derzeit nicht statt.
Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen (per Telefon oder am besten) per E-Mail zu stellen.
Anträge auf Zulassung zur Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung sowie auf Erteilung der Schwerpunktzeugnisse lassen Sie uns bitte (ggf. samt Anlagen) per Post zukommen.
Wenn Sie unterschriebene und gestempelte Leistungsnachweise/Transcripts of Records oder Ihr Zwischenprüfungszeugnis benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer von Ihrer S-Mail-Adresse an das Prüfungsamt; wir versenden die gewünschten Unterlagen dann auf unsere Kosten per Post an die Anschrift, die Sie in KLIPS als Semsteranschrift hinterlegt haben. Sollten Sie Ihren AG-Schein noch nicht eingereicht haben, fügen Sie einen Scan (PDF) Ihrer Mail bei oder senden Sie den Schein per Post.
The first state examination (“erste Prüfung”) ends undergraduate legal studies in Germany. It consists of a university examination covering areas of specialisation (Schwerpunktbereichsprüfung) and a state examination covering compulsory subjects (staatliche Pflichtfachprüfung). The state examination makes up 70 % of the final grade. The university-based exam accounts for the remaining 30 %. Students may choose a field of specialization for this exam. The "first state examination" is a degree of the second cycle of the Qualifications Framework of the European Higher Education Area (and equals a master’s degree).
The faculty's examination office administers the university part of the examinations, including the intermediate examination (Zwischenprüfung) and the final examination covering areas of specialisation.
Certificates about the intermediate examination (Zwischenprüfung) and the university examination covering the area of specialisation (Schwerpunktbereichsprüfung) are issued by the university.
Certificates about the state examination and the examination (“erste Prüfung”) as a whole are issued by examination authorities of the Higher Regional Courts. In Cologne, the relevant authority is the examination authority of the Higher Regional Court Cologne ("Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln", contact).
All university certificates are issued only in the German language.
N.b.: The ECTS grading scale is not applicable. Credit Points are not awarded. The Cologne Law Faculty does not rank its students.
The staff of the examination office gives advice to students of the state examination programme in all respects of examinations. The examination office is not in charge of other academic courses and programmes (e.g. bachelor's and master's programmes, ERASMUS programmes etc). If you have any questions about these, please contact the respective study programme offices.
Prüfungsverwaltung
Um an einzelnen Prüfungen teilnehmen zu können, bedarf es grundsätzlich der vorherigen Anmeldung zum Prüfungsverfahren.
Die Anmeldeformulare für die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier. Hinweise zu den einzelnen Prüfungen (Klausuren, häusliche Arbeiten), einschließlich An- und Abmeldung, finden Sie hier
Prüfungstermine und Meldefristen finden Sie hier.
Leistungsnachweise und Zeugnisse
Das Zwischenprüfungszeugnis erhalten Sie nach dem Bestehen der Zwischenprüfung, wenn Sie dies per E-Mail von Ihrem Uniaccount unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragen.
Für das Schwerpunktbereichszeugnis reichen Sie bitte postalisch das entsprechende Formular samt Anlagen ein, Informationen zu den Transcripts of Records finden Sie hier.
Alle Zeugnisse werden von uns an Ihre in KLIPS hinterlegte Semesteranschrift verschickt (Infos zur Änderung der Anschrift).
Einfache Leistungsnachweise können Sie sich in KLIPS selbst erstellen (Infos zur Verifikation).
BAföG
Um die Nachweise nach § 48 BAföG zu erhalten, fragen Sie dies bitte per E-Mail von Ihrem Uniaccount unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an. Das Formblatt wird Ihnen nach Bearbeitung durch das Prüfungsamt und Unterzeichnung durch die Dekanin/den Dekan oder die/den Prodekanin/Prodekan an Ihre in KLIPS hinterlegte Adresse geschickt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen...
Pflichtfachprüfung (einschließlich Praktika, Freiversuch)
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt der Fakultät keine verbindlichen Auskünfte zur Pflichtfachprüfung und damit auch nicht bezüglich des Freiversuchs (§ 25 JAG NRW), der Anerkennung von Studienzeiten/Studienleistungen im Ausland (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW) und der Ableistung von praktischen Studienzeiten (§ 8 JAG NW NRW) erteilen kann. Eine Bescheinigung darüber, dass der Studiengang Praktika vorsieht, aber das universitäre Prüfungsamt sie nicht verwaltet, finden Sie hier. Auch die Fremdsprachenqualifikationsnachweise, die zur Zulassung zur Pflichtfachprüfung vorzulegen sind, fallen nicht in das Ressort des universitären Prüfungsamtes.
In allen Fragen, die die staatliche Pflichtfachprüfung betreffen, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln; im dortigen Webangebot finden Sie alle relevanten Informationen und Termine.