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Examination office for the degree programme "Rechtswissenschaft (erste Prüfung)" (law, state examination)

Photo: Pascal Bünning

Bitte beachten Sie, dass in KLIPS zur Anmeldung zu Prüfungen des laufenden Semesters das Studienjahr 2023/2024 anstelle des inzwischen für die Belegung voreingestellten Studienjahrs 2024/2025 auszuwählen ist!

Info zur KLIPS-Datenmigration nach dem Wechsel der Prüfungsordnung:

Sollten Sie Ihnen anerkannte Leistungen nicht mehr sehen, die Sie zuvor sehen konnten, oder es fehlt an der Übertragung einer im Ganzen bestandenen Zwischenprüfung, oder ist eine als bestanden geltende Zwischenprüfungsklausur oder der Erlass einer Leistung nach § 35 Absatz 3 gemäß § 55 Absatz 6 bzw. 8 StudPrO nicht eigetragen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Nutzung Ihres universitären Mailaccounts ("...@smail.uni-koeln.de") an das Prüfungsamt. Insbesondere wenn Sie im WS 23/24 beurlaubt waren, sind automatische Übertargungen fehlgeschlagen und händische Nacharbeiten durch das Prüfungsamt erforderlich.

Schwerpunktseminarplatzvergabe - außerordentliche Restplatzvergabe im WS 24/25

Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, im kommenden Wintersemester 2024/2025 ausnahmsweise eine zusätzliche Restplatzvergabe für frei gebliebene Plätze in Schwerpunktseminaren des WS 24/25 durchzuführen. Studierende, die nach der Prüfungsphase dieses Sommersemesters die Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 Satz 1 StudPrO erfüllen werden und zur Schwerpunktprüfung zugelassen sind, können daran teilnehmen. Über den genauen Termin werden wir noch informieren.

Fehlen Ihnen zur Teilnahme an der Vergabe noch Zulassungsprüfungen gemäß § 35 Absatz 3 Satz 1 StudPrO, empfehlen wir Ihnen, sich noch in diesem Semester zu diesen Prüfungen anzumelden. Diese Prüfungen sind nicht versuchsbeschränkt. Falls Sie eine dieser Prüfungen ablegen werden, um an der Restplatzvergabe im Wintersemester teilzunehmen, können Sie ausnahmsweise einen Antrag auf Schnellkorrektur der entsprechenden Arbeit per E-Mail beim Prüfungsamt stellen. Stellen Sie den Antrag unverzüglich nach der Anmeldung zur Prüfung per E-Mail mit dem Betreff "Schnellkorrektur" von Ihrem Studierendenaccount (…@smail.uni-koeln.de) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der konkreten Angabe zu Prüfungsfach, -datum und Prüferin/Prüfer.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung der kommenden Prüfungsphasen und Semester die §§ 36 Absatz 1, 35 Absatz 3 Satz 1 StudPrO.

Kontakt und Zugang zu Unterlagen/Zeugnissen/Bescheinigungen

Persönliche Sprechstunden finden derzeit nicht statt.
Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen (per Telefon oder am besten) per E-Mail zu stellen.
Anträge auf Zulassung zur Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung sowie auf Erteilung der Schwerpunktzeugnisse lassen Sie uns bitte (ggf. samt Anlagen) per Post zukommen.
Wenn Sie unterschriebene und gestempelte Leistungsnachweise/Transcripts of Records oder Ihr Zwischenprüfungszeugnis benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer von Ihrer S-Mail-Adresse an das Prüfungsamt; wir versenden die gewünschten Unterlagen dann auf unsere Kosten per Post an die Anschrift, die Sie in KLIPS als Semsteranschrift hinterlegt haben. Sollten Sie Ihren AG-Schein noch nicht eingereicht haben, fügen Sie einen Scan (PDF) Ihrer Mail bei oder senden Sie den Schein per Post.

The first state examination (“erste Prüfung”) ends undergraduate legal studies in Germany. It consists of a university examination covering areas of specialisation (Schwerpunktbereichsprüfung) and a state examination covering compulsory subjects (staatliche Pflichtfachprüfung). The state examination makes up 70 % of the final grade. The university-based exam accounts for the remaining 30 %. Students may choose a field of specialization for this exam. The "first state examination" is a degree of the second cycle of the Qualifications Framework of the European Higher Education Area (and equals a master’s degree).

The faculty's examination office administers the university part of the examinations, including the intermediate examination (Zwischenprüfung) and the final examination covering areas of specialisation. 

Certificates about the intermediate examination (Zwischenprüfung) and the university examination covering the area of specialisation (Schwerpunktbereichsprüfung) are issued by the university.

Certificates about the state examination and the examination (“erste Prüfung”) as a whole are issued by examination authorities of the Higher Regional Courts. In Cologne, the relevant authority is the examination authority of the Higher Regional Court Cologne ("Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln", contact).

All university certificates are issued only in the German language.

N.b.: The ECTS grading scale is not applicable. Credit Points are not awarded. The Cologne Law Faculty does not rank its students.

The staff of the examination office gives advice to students of the state examination programme in all respects of examinations. The examination office is not in charge of other academic courses and programmes (e.g. bachelor's and master's programmes, ERASMUS programmes etc). If you have any questions about these, please contact the respective study programme offices.

 

Prüfungsverwaltung

Um an einzelnen Prüfungen teilnehmen zu können, bedarf es grundsätzlich der vorherigen Anmeldung zum Prüfungsverfahren.

Die Anmeldeformulare für die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier. Hinweise zu den einzelnen Prüfungen (Klausuren, häusliche Arbeiten), einschließlich An- und Abmeldung, finden Sie hier

Prüfungstermine und Meldefristen finden Sie hier.

 

Leistungsnachweise und Zeugnisse

Das Zwischenprüfungszeugnis erhalten Sie nach dem Bestehen der Zwischenprüfung, wenn Sie dies per E-Mail von Ihrem Uniaccount unter Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragen.

Für das Schwerpunktbereichszeugnis reichen Sie bitte postalisch das entsprechende Formular samt Anlagen ein, Informationen zu den Transcripts of Records finden Sie hier.

Alle Zeugnisse werden von uns an Ihre in KLIPS hinterlegte Semesteranschrift verschickt (Infos zur Änderung der Anschrift).

Einfache Leistungsnachweise können Sie sich in KLIPS selbst erstellen (Infos zur Verifikation).

 

BAföG

Um die Nachweise nach § 48 BAföG zu erhalten, fragen Sie dies bitte per E-Mail von Ihrem Uniaccount unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an. Das Formblatt wird Ihnen nach Bearbeitung durch das Prüfungsamt und Unterzeichnung durch die Dekanin/den Dekan oder die/den Prodekanin/Prodekan an Ihre in KLIPS hinterlegte Adresse geschickt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen...

 

Pflichtfachprüfung (einschließlich Praktika, Freiversuch)

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt der Fakultät keine verbindlichen Auskünfte zur Pflichtfachprüfung und damit auch nicht bezüglich des Freiversuchs (§ 25 JAG NRW), der Anerkennung von Studienzeiten/Studienleistungen im Ausland (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW) und der Ableistung von praktischen Studienzeiten (§ 8 JAG NW NRW) erteilen kann.  Eine Bescheinigung darüber, dass der Studiengang Praktika vorsieht, aber das universitäre Prüfungsamt sie nicht verwaltet, finden Sie hier. Auch die Fremdsprachenqualifikationsnachweise, die zur Zulassung zur Pflichtfachprüfung vorzulegen sind, fallen nicht in das Ressort des universitären Prüfungsamtes.

In allen Fragen, die die staatliche Pflichtfachprüfung betreffen, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln; im dortigen Webangebot finden Sie alle relevanten Informationen und Termine.

 

Anfahrt/Lage