Leistungsnachweise/ToR
Übersicht über alle Prüfungsleistungen (deutsch/englisch)
Gestempelte und unterschriebene Übersichten über Ihre erbrachten Leistungen in deutscher und englischer Sprache erhalten Sie ad hoc während der Öffnungszeiten (s. rechte Spalte) im Prüfungsamt.
Die Leistungsübersichten führen alle im Studiengang erbrachten Leistungen auf. Es können keine Leistungen verschwiegen werden.
Wenn Sie als "kleine Zweithörerin" oder "kleiner Zweithörer" Leistungen erbracht haben, erhalten Sie die Bescheinigungen bei dem jeweiligen Lehrstuhl.
"Transcript of Records" für die Bewerbung an ausländischen Hochschulen in englischer Sprache
Das Prüfungsamt stellt Ihnen auf formlosen Antrag ein solches Transcript of Records aus, das mit einer kurzen Erläuterung des Studiengangs und des juristischen Punktesystems in englischer Sprache versehen wird. Handelt es sich um Leistungen, die in einem laufenden Studium erbracht und in KLIPS 2.0 gespeichert sind, ist dies regelmäßig sehr kurzfristig möglich, da die Übersichten aus KLIPS 2.0 bilingual erzeugt werden können.
Sollten Sie Leistungen bescheinigt benötigen, die nicht im aktuellen Campus-Management-System KLIPS 2.0 gespeichert sind, weil sie vor dem Umstieg auf diese sSystem erbracht wurden (KLIPS 1, JurPA oder älter), können Sie ein ToR erst nach etwa einer Woche Bearbeitungszeit im Prüfungsamt abholen, eine ad-hoc-Ausstellung ist dann nicht möglich. Bitte teilen Sie bei allen Anfragen stets Ihre Matrikelnummer mit.
Kümmern Sie sich im eigenen Interesse bitte rechtzeitig um die Ausstellung eines Transcripts, um bei möglichen Verzögerungen die Fristen einhalten zu können.
Versand von Leistungsnachweisen und ToR per Post
Sollten Sie die Leitungsübersicht oder das Transcript of Records nicht selbst abholen wollen oder können, oder sollte der Versand direkt von der ausstellenden an die empfangene Stelle erfolgen, reichen Sie uns bitte einen — an sich oder die anfordernde Stelle — adressierten und ausreichend frankierten Umschlag ein. Ausreichend ist normalerweise ein Umschlag im Format "DIN lang" für zweifach quer gefaltete A4-Blätter. Da das Transcript samt Erläuterungen mehrere A4-Blätter umfasst, reicht das Porto für den Standardbrief nicht aus, regelmäßig benötigen Sie das Porto für den Kompaktbrief (derzeit inländisch 0,85 €, in die USA 1,50 €; Stand Oktober 2017, keine Gewähr. Weitere Informationen zum Porto bei der Post). Bitte beachten Sie ggf. höhere Portokosten, wenn Sie — etwa, damit das Transcript nicht geknickt wird — größere Umschlagformate verwenden.
Hinweise für Nachweise/ToR über alte Leistungen
Dem universitären Prüfungsamt liegen nur Daten über Prüfungsleistungen vor, die im rechtswissenschaftlichen Studiengang mit dem Abschluss "erste Prüfung" nach dem JAG NRW von 2003 (mit Zwischenprüfung und universitärer Schwerpunktbereichsprüfung neben der staatlichen Pflichtfachprüfung) erbracht wurden.
Studienleistungen, die im rechtswissenschaftlichen Studiengang mit dem Abschluss "erste juristische Staatsprüfung" nach dem JAG NRW von 1993 (mit reiner Staatsexamensprüfung ohne universitären Examensteil; Studienbeginn vor Juli 2003 und erster Versuch des Examens vor Juli 2006) oder früher erbracht wurden, sind nicht erfasst worden und können auf einem Nachweis oder "Transcript of Records" nur nach Vorlage der Originalscheine aufgeführt werden.
Hinweise zum Internationalen Urkundenverkehr und der Ausstellung von "Apostillen"
In Deutschland ausgestellte Urkunden werden im Ausland nicht stets ohne weiters anerkannt. Öffentliche Urkunden sind daher regelmäßig durch besonders zuständige Stellen zu beglaubigen, bevor sie im Ausland genutzt werden können. Ob die anfordernde Stelle — etwa die ausländische Hochschule — unser Transcript of Records ohne weitere Schritte anerkennt, erfragen Sie bitte dort. Wird eine besondere Beglaubigung verlangt, teilt Ihnen die Hochschule dies mit.
In manchen Ländern ist eine "Legalisierung" durch ein deutsches Konsulat im Zielland erforderlich, in vielen anderen Ländern ist eine sogenannte "Apostille" ausreichend, die Sie in Deutschland erhalten. Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Für die Erstellung von Apostillen betreffend Universitätsurkunden, Schulzeugnissen usw. (die von einer Kölner Institution ausgestellt wurden) ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Urkunden der Universität zu Köln müssen zuvor von der Universitätsverwaltung vorbeglaubigt werden, weitere Informationen und Zuständigkeiten finden Sie auf den Seiten der Universitätsverwaltung.