FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Studium
Bitte beachten Sie stets, dass die hier aufgeführten Fragen und Antworten nicht den Einzelfall berücksichtigen und Ihnen daher nur Anhaltspunkte zur Beurteilung Ihrer Situation liefern können. Sie ersetzen nicht eine individuelle Beratung!
Nach der Genehmigung einer neuen Studien- und Prüfungsordnung durch die zuständigen Ministerien muss diese in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht werden. Sie finden den genehmigten Wortlaut der neuen Ordnung vorab auf den Seiten der Fakultät.
Zu den wichtigsten Änderungen im Vergleich zur bisherigen Ordnung zählen:
1. Wegfall der Versuchsbeschränkung in den Semesterabschlussklausuren im Grundstudium;
2. Einführung der neuen Zwischenprüfung nach § 28 Absatz 1 und 2 JAG NRW, bestehend aus drei Klausuren (versuchsbeschränkt) mit den Zulassungsklausuren (nicht versuchsbeschränkt), s. §§ 30 ff. StudPrO 2023;
3. Neufassung der Zulassungsvoraussetzungen für die Schwerpunktprüfung (§§ 35 ff. StudPrO 2023); Achtung: Zulassungvoraussetzungen müssen nun spätestens bei der Bewerbung um den Schwerpunktseminarplatz erfüllt sein;
4. Einführung zweier neuer Schwerpunktbereiche ab dem Sommer 2024 (§§ 10 Nummern 15 und 16, 46 Absatz 2 Nummern 15 und 16 StudPrO 2023);
5. Wechsel des Schwerpunktes nur möglich bis Antritt des Schwerpunktseminars, bei Wechsel vor Antritt der ersten Prüfungsleistung kein Wechselrechtsverbrauch (§ 45 StudPrO 2023).
Die Übergangsregelung in § 55 StudPrO 2023 regelt insbesondere, welche bisher erbrachten Leistungen dazu führen, dass die neuen Zwischenprüfungsklausuren bereits als bestanden gelten, und in welchem Kontext bisher erbrachte Klausuren und Hausarbeiten aus der Zwischenprüfung nach altem Recht nun fortgelten.
Die Folien aus den Infoveranstaltungen am 27. und 28. November 2023 finden Sie hier.