Orts-/FachwechslerInnen
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Wechsel an die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln!
Auf dieser Seite haben wir Ihnen einige wichtige Informationen zum Thema Studienorts- bzw. Fachwechsel zusammengestellt. Sollten Fragen offen bleiben, nutzen Sie die angegebenen Kontaktmöglichkeiten bitte, damit Ihr Wechsel möglichst reibungslos abläuft.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Bewerbung!
Bewerbung / Zulassung
An der Universität zu Köln besteht für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung eine Zulassungsbeschränkung bis in die höheren Fachsemester.
Das bedeutet, dass Plätze in höheren Fachsemestern nur vergeben werden, wenn die Zahl der Rückmeldungen bereits hier eingeschriebener Studierender im jeweiligen Fachsemester eine festgesetzte Zahl nicht überschreitet.
Wichtig:
Solange Sie von der Universität zu Köln noch keinen Zulassungsbescheid erhalten haben, raten wir von einer Exmatrikulation an Ihrer bisherigen Hochschule dringend ab!
Sollten Sie bereits Rechtswissenschaft mit dem Ziel der ersten Prüfung ("Staatsexamen") studiert haben oder studieren, bewerben Sie sich für einen Ortswechsel auf das Semester, das zahlenmäßig auf das letzte Semester folgt, in dem Sie im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung ("Staatsexamen") eingeschrieben waren/sind. Wer noch nie mit dem Abschlussziel erste Prüfung ("Staatsexamen"), aber in einem fachverwandten Studiengang eingeschrieben war/ist, bewirbt sich für einen Quereinstieg. Die Bewerbung erfolgt auf das im Einstufungsbescheid des Prüfungsamts angegebene Semester.
Sollten beide Situationen auf Sie zutreffen, wenden Sie sich vor einer Bewerbung bitte an jura-pruefungsamt@uni-koeln.de, um Ihre Situation zu klären.
Für alle formalen Fragen zu Ihrer Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist das Studierendensekretariat der Universität zuständig (https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/index_ger.html). Da in der Rechtswissenschaft alle höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, ist hierfür eine Bewerbung bis zum 15. März (Sommersemester) bzw. bis zum 15. September (Wintersemester) erforderlich. Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal KLIPS 2.0.
Eine Einschreibung kann erst nach erfolgter Zulassung vollzogen werden. Im Erfolgsfall wird Ihnen Ihre Zulassung in Ihrem persönlichen KLIPS 2.0-Bewerbungsaccount zur Verfügung gestellt. In letzterem finden Sie auch viele weitere Informationen zu Ihrer Einschreibung.
Anerkennung von Leistungen
Vor der Einschreibung kann keine Anerkennung Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen. Das Prüfungsamt der Fakultät steht Ihnen aber schon zuvor zur Beratung zur Verfügung. Bisher an einer anderen deutschen Fakultät im selben oder einem verwandten Studiengang erbrachte Leistungen (ausreichende wie nicht ausreichende) werden regelmäßig hier angerechnet. Um eine verbindliche Auskunft über die Anrechnung zu geben, benötigt das Prüfungsamt die Prüfungsordnung und/oder das Modulhandbuch, unter denen Sie die Leistungen erbracht haben und eine detaillierte Auflistung aller an der bisherigen Universität erbrachten Prüfungsleistungen, ausgestellt vom zuständigen Prüfungsamt.
Um sich nach der Einschreibung zu einzelnen Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminare) anmelden zu können, müssen Sie sich bei dem Prüfungsamt anmelden und Ihre bisher erbrachten Leistungen anrechnen lassen. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Webangebot der Fakultät unter https://jura.uni-koeln.de/fakultaet/zentrale-einrichtungen/pruefungsamt/formulare. Die ausgefüllten Formulare sind mit den dort benannten Unterlagen rechtzeitig an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln zu senden oder während der Öffnungszeiten dort einzureichen. Die Anträge können auch in den Briefkasten des Prüfungsamts eingeworfen werden, der sich auf dem Flur im EG des Interimscontainers C1 (Gebäude 901c1) der Universität zu Köln befindet.
Dem Antrag sind Nachweise über alle erbrachten Prüfungsleistungen im Original oder in Kopien, die beglaubigt sind oder jedenfalls einen Vermerk der ausstellenden Einrichtung hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem Original enthalten müssen, sowie die jeweils für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung der entsprechenden Fakultät beizufügen. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn sie unter Vorlage des Originals eingereicht wird. In Bezug auf den Umfang und die Modalitäten der Anrechnung im Einzelfall wird empfohlen, rechtzeitig ein Beratungsgespräch mit dem Prüfungsamt zu vereinbaren.
Bitte sehen Sie davon ab, einzelne Klausuren/Hausarbeiten einzureichen. Lassen Sie sich vor dem Wechsel immer einen ausführlichen Leistungsnachweis Ihrer Fakultät ausstellen.
Eine an einer anderen Universität bereits bestandene Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss erste Prüfung) wird en bloc angerechnet, so dass Sie direkt Ihr Hauptstudium (insbesondere Ihr Schwerpunktstudium) fortführen könnten. Wenn Sie ohne ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung an unsere Fakultät wechseln, werden Ihnen an der bisherigen Hochschule im Rahmen der Zwischenprüfung erbrachte Leistungen auf die nach der hiesigen Prüfungsordnung zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen angerechnet. Entsprechendes gilt im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung. Über die Anerkennung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor dem Wechsel, ob dieser in Ihrem Studienstadium und mit den bereits unternommenen Prüfungen sinnvoll ist. Im schlimmsten Fall kann die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen dazu führen, dass Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung an unserer Fakultät nicht mehr erfolgreich beendet werden kann bzw. ein Nichtbestehensbescheid auszustellen ist.
Wichtige Informationen zum Fachwechsel:
Sie werden darauf hingewiesen, dass die Anrechnung von Leistungen aus anderen Studiengängen zu einer Höherstufung führt. Diese Einstufung bindet gemäß § 25 Abs. 2 JAG NRW die für die staatliche Pflichtfachprüfung zuständigen Justizprüfungsämter bei der Berechnung der für die Zulassung zum Freiversuch maßgebenden Fachsemesterzahl.
Für Fragen, die die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen betreffen, ist das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, für weitere allgemeine Fragen, insbesondere bezüglich des Studienverlaufes, das Studien- und Karriereberatungszentrum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zuständig.
Das Prüfungsamt erreichen Sie derzeit per Telefon (0221) 470-5799 und per E-Mail: jura-pruefungsamtuni-koeln.de. Für ausführliche Gespräche ist eine Voranmeldung notwendig. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt wegen persönlicher Beratungen nicht jeden Telefonanruf entgegennehmen kann. Am einfachsten erreichen Sie das Prüfungsamt per E-Mail.
Die Sprechstunde des Studien- und Karriereberatungszentrums findet montags und freitags von 9.30 bis 12.30 Uhr via Zoom sowie dienstags von 14.00 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 9.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr statt. Für die Sprechstunde am Dienstag ist eine vorheriger Terminbuchung erforderlich. Informationen zur Terminbuchung und den Zugangsdaten finden Sie unter jura.uni-koeln.de/studkbz bei den Öffnungszeiten. Sie erreichen das Studien- und Karriereberatungszentrum telefonisch unter (0221) 470-1732 und per E-Mail unter jura-studienberatunguni-koeln.de.
Die Kölner Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft ist unter https://jura.uni-koeln.de/fakultaet/rechtliche-grundlagen zu finden.
Staatliche Pflichtfachprüfung
Für Fragen, die die Voraussetzungen der Zulassung zum staatlichen Pflichtfachteil der ersten Prüfung in Nordrhein-Westfalen betreffen, sind die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten zuständig (in Köln: Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Tel. 0221/ 7711-611, justizpruefungsamtolg-koeln.nrw.de, Sprechstunden: Montag, Dienstag, Donnerstag von 09.30 bis 11.30 Uhr, Mittwoch von 13.30 bis 15.00 Uhr). Auf der Homepage des Justizprüfungsamts bei dem Oberlandesgericht Köln (https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizpruefungsamt/index.php) finden Sie Informationen zum Wechsel aus einem anderen Bundesland an eine Universität in Nordrhein-Westfalen und viele weitere Informationen zum Pflichtfachteil der ersten Prüfung.
Beratung
Das Studien- und Karriereberatungszentrum bietet jeweils zum Beginn des Semester eine Gruppenberatung zum Einstieg ins höhere Fachsemester an.
Viele nützliche Hinweise können Sie auch in einzelnen Veranstaltungen der Einführungswoche für Erstsemester erhalten, die jedes Semester in der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit stattfindet (Programm unter jura.uni-koeln.de/erstsemester abrufbar). Für Wechsler, die bereits über eine Zwischenprüfung verfügen, bieten sich auch die Einführung in das Hauptstudium und Vorstellung der Schwerpunktbereichsfächer sowie die Informationsseite zu den Schwerpunktbereichen an. Darüber hinaus sind die online veröffentlichten FAQs zum Studium empfehlenswert.
Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie unter KLIPS 2.0.
Häufig gestellte Fragen zum Studium (FAQ) und rechtliche Grundlagen
Viele hilfreiche Informationen erhalten Sie über unsere FAQs zum Studium.
Neben der Kölner Studien- und Prüfungsordnung und dem darauf aufbauenden Studienplan können Sie auch alle weiteren rechtlichen Grundlagen des Studiums abrufen.