Langfristige Fördervereinbarung zwischen Uni Köln und der Alfred Landecker Foundation
Über 4 Millionen Euro Förderung für die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Geschichts- und Völkerrechtswissenschaft im Rahmen des neu gegründeten "Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law"
Die Universität zu Köln und die Alfred Landecker Foundation schließen zwei Fördervereinbarungen, mit denen die interdisziplinäre Kooperation an der Schnittstelle von Internationaler Geschichte und Völkerrecht langfristig unterstützt wird. Beide Vereinbarungen stehen in inhaltlicher Verbindung mit dem von Professorin Angelika Nußberger und den Professoren Fabian Klose und Claus Kreß soeben gegründeten “Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law” (CHL), einer neuen zentralen wissenschaftlichen Einrichtung der Universität.
Gefördert wird zum einen das „Hans Kelsen Visiting Professorship for the History and Theory of International Law“. Die neue Gastprofessur wird bei dem von Professor Kreß geleiteten “Institute for International Peace and Security Law” angesiedelt sein und über eine Laufzeit von mehr als 9 Jahren mit insgesamt 2,5 Millionen Euro gefördert.
Die Gastprofessur ist der Forschung im Bereich der Geschichte und der Theorie des Völkerrechts gewidmet. Dabei sollen auch Fragen zum Minderheitenschutz, zu kollektiven Rechten im Völkerrecht, zur Verhütung und Verfolgung von Völkerstraftaten sowie zum Kulturgüterschutz und zur Restitution behandelt werden.
Die Gastprofessur trägt den Namen Hans Kelsens, im Andenken an den bedeutenden Rechtstheoretiker sowie Staats- und Völkerrechtler, der 1933 aufgrund seiner jüdischen Herkunft und seiner demokratischen Überzeugungen zwangsweise aus dem Dienst der Universität zu Köln entlassen wurde.
Zudem wird – mit einer parallelen Laufzeit – das “Colleg Konrad Adenauer” mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen Euro gefördert. Das Colleg wird die zentrale Säule des “Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law” (CHL). Dank der Förderung durch die Alfred Landecker Foundation können renommierte internationale Historiker und Historikerinnen sowie Völkerrechtler und Völkerrechtlerinnen an das Center eingeladen werden, um hier zu Themen wie Menschenrechte, Humanitarismus, humanitäres Völkerrecht, internationale Strafgerichtsbarkeit sowie zu elementaren Fragen von Krieg und Frieden zu forschen. Das Colleg wird als zentraler Ort des internationalen wissenschaftlichen Austausches und der Wissensvermittlung an der Schnittstelle von Völkerrecht und internationaler Geschichte fungieren. Ziel ist es dabei, wissenschaftlich fundiert über die universitären und akademischen Grenzen hinaus in breitere gesellschaftliche Diskurse hineinzuwirken.
„Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Geschichts- und Völkerrechtswissenschaften verbindet die Lehren aus der Vergangenheit mit der Sicherung von Demokratie und Kollektivrechten im Hier und Jetzt“, sagt Lena Altman, Co-CEO der Alfred Landecker Foundation. „Wir freuen uns, den wissenschaftlichen Dialog von international renommierten Expertinnen und Experten in diesen Bereichen zu fördern, besonders vor dem Hintergrund aktueller Konflikte und Kriege wie etwa dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem Krieg der Hamas gegen Israel.“
„Die Förderung durch die Alfred Landecker Foundation wird es uns ermöglichen, der engen Kölner Zusammenarbeit auf den Feldern der Internationalen Geschichte und des Völkerrechts durch eine längerfristige enge Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland wertvolle Anregungen zu vermitteln und die entsprechende Forschung von Grundlagenfragen bis hin zu akuten Gegenwartsproblemen zu vertiefen“, sagt Professor Claus Kreß. „Die Begegnung mit unseren Gästen soll dabei auch unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie unsere Studenten und Studentinnen inspirieren und Kölner Bürgerinnen und Bürgern einen weiteren Anreiz zum gelegentlichen Besuch der Universität geben. Wir sind der Alfred Landecker Foundation sehr dankbar dafür, dass sie uns diese großartige Zukunftsperspektive neben ihren vielen anderen wichtigen Engagements eröffnet.“
--- English Version below ---
Long-term funding agreement between the University of Cologne and the Alfred Landecker Foundation
More than 4 million euros in funding for interdisciplinary cooperation in history and international law within the framework of the newly founded Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law
The University of Cologne and the Alfred Landecker Foundation conclude two funding agreements that will support interdisciplinary cooperation at the interface between international history and international law in the long term. Both agreements are linked to the ‘Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law’ (CHL), a new central academic institution of the university, which was just founded by Professors Angelika Nußberger, Fabian Klose and Claus Kreß.
To begin with, the ‘Hans Kelsen Visiting Professorship for the History and Theory of International Law’ will be funded. The new visiting professorship will be located at the ‘Institute for International Peace and Security Law’ directed by Professor Kreß and will be funded with a total of 2.5 million euros over a period of more than 9 years.
The visiting professorship is dedicated to research in the history and theory of international law. Issues relating to the protection of minorities, collective rights in international law, the prevention and prosecution of crimes under international law, as well as the protection of cultural assets and restitution will also be addressed.
The visiting professorship is named after Hans Kelsen, in memory of the eminent legal theorist and constitutional and international lawyer, who was forcibly dismissed from the service of the University of Cologne in 1933 due to his Jewish origin and his democratic convictions.
At the same time, the ‘Colleg Konrad Adenauer’ will be funded with a total of 1.6 million euros . It will become the central pillar of the ‘Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law’ (CHL). Thanks to the funding by the Alfred Landecker Foundation, renowned international historians and international lawyers can be invited to the Center to conduct research on topics such as human rights, humanitarianism, international humanitarian law, international criminal justice, as well as on foundational questions of war and peace. The ‘Colleg Konrad Adenauer’ will serve as a central location for international academic exchange and knowledge transfer at the interface between international law and international history. It is envisaged to reach out, on the basis of thorough scholarly research, to broader social discourses beyond university and academic boundaries.
“The interdisciplinary cooperation between history and international law combines the lessons of the past with the safeguarding of democracy and collective rights in the here and now,” says Lena Altman, Co-CEO of the Alfred Landecker Foundation. “We are pleased to promote the scholarly dialogue of internationally renowned experts in these fields, especially in the context of current conflicts and wars, such as the Russian war of aggression in Ukraine and Hamas' war against Israel.”
“The support from the Alfred Landecker Foundation will enable us to receive valuable input, through long-term close collaboration with colleagues from abroad, to the close cooperation in Cologne in the fields of international history and international law and to hereby deepen the relevant research reaching from foundational questions to pressing current problems,” says Professor Claus Kreß. “The encounter with our guests is also meant to inspire our younger scholars and our students as well as to give Cologne citizens a further incentive to visit the university at suitable occasions. We are very grateful to the Alfred Landecker Foundation for providing us with this splendid future perspective alongside its many other important commitments.”
Inhaltlicher Kontakt / Media Contact: Professor Dr Fabian Klose Managing Director of CHL +49 221 470 5248 fabian.kloseuni-koeln.de
Presse und Kommunikation / Press and Communications Team: Jan Voelkel +49 221 470 2356 j.voelkelverw.uni-koeln.de
Nachruf auf Professor László Sólyom
Der ungarische Hochschullehrer, Verfassungsrichter, Staatspräsident und Ehrendoktor unserer Fakultät verstarb am 08.10.2023.
Die Fakultät trauert um ihren Ehrendoktor Professor László Sólyom, der am 8. Oktober 2023 im Alter von 81 Jahren verstorben ist. Herr Professor Sólyom war nicht nur Hochschullehrer, sondern auch von 1990 bis 1998 Präsident des Ungarischen Verfassungsgerichts und von 2005 bis 2010 Ungarischer Staatspräsident.
Er stand in engem Kontakt zum damaligen Institut für Ostrecht der Fakultät, das heute als Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Nußberger zu Themen rund um das Recht in mittel- und osteuropäischen Staaten forscht und lehrt.
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Die Hochschulversammlung der Universität zu Köln hat Prof. Dr. Kirk W. Junker mit Wirkung zum 01.10.2023 zum neuen Prorektor für Nachhaltige Entwicklung gewählt.
Die Hochschulversammlung der Universität zu Köln hatProf. Dr. Kirk W. Junker mit Wirkung zum 01.10.2023 zum neuen Prorektor für Nachhaltige Entwicklung gewählt.Kirk W. Junker studierte Philosophie und Politikwissenschaft an der Pennsylvania State University und promovierte an der Duquesne University School of Law (1984) und an der University of Pittsburgh (1996) (USA). Er studierte deutsches Recht an den Universitäten Tübingen und Bonn. In beruflichen Stationen arbeitete er unter anderem als Staatsanwalt für das Pennsylvania Department of Environmental Protection und als Mitarbeiter des Superior Court von Pennsylvania. Im internationalen Kontext lehrte er zudem an diversen Universitäten wie der Open University und der Queen’s University Belfast im Vereinigten Königreich und der Dublin City University in Irland.
Von 2001 bis 2009 war Professor Junker Direktor der internationalen Studienprogramme an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Duquesne University in Pittsburgh (USA) und Associate Professor in den Fächern Anwaltsrecht, Zivilprozessrecht, Völkerrecht, Internationales Umweltrecht, Umweltrecht, Rechtsvergleichung und Europarecht. An der Universität zu Köln setzt er sich für Internationalisierung und Umweltthemen ein. Er ist seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für US-amerikanisches Recht und fördert seit 2010 als Vorsitzender des Prüfungsausschusses im International Master of Environmental Sciences-Programm (IMES) interdisziplinäre Lehre und Forschung in den Umweltwissenschaften. Seit 2019 ist er Direktor des Environmental Law Centers an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Professor Junker wurde auch als Projektberater der Europäischen Kommission tätig und ist Mitherausgeber verschiedener wissenschaftlicher Zeitschriften im Bereich des Umweltrechts. Er hat Forschungsgelder unter anderem von der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der Royal Irish Academy und dem British Council eingeworben.
Die Forschungsschwerpunkte von Professor Junker umfassen US-amerikanisches Recht, Völkerrecht, Rechtsvergleichung, Umweltrecht, Europarecht, Recht und Naturwissenschaft, sowie Recht und Rhetorik.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gratuliert Herrn Professor Junker herzlich und wünscht ihm bei der Ausübung dieses Amtes viel Erfolg! Wir wissen, dass er der Richtige für diese Aufgabe ist.
31. Willem C. Vis Moot Court: Kölner Team aufgestellt und voll Vorfreude
Nach einer einjährigen Pause tritt wieder ein Kölner Team beim weltweit größten internationalen Moot Court an. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät drückt fest die Daumen und wünscht dem Team viel Erfolg!
Nach einjähriger Abwesenheit beim Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court, stellt die Universität zu Köln für den 31. Durchgang des prestigeträchtigen und weltweit größten Moot Courts im Bereich des Wirtschaftsrechts wieder ein vierköpfiges Team.
„Moot Court“ ist die Bezeichnung für eine simulierte Gerichtsverhandlung, in der Studierende als Anwälte auftreten und in Schriftsätzen sowie mündlichen Verhandlungen für die Interessen ihrer fiktiven Mandanten streiten. Der englischsprachige Wettbewerb beginnt Anfang Oktober mit der Erstellung des Klägerschriftsatzes, der Anfang Dezember einzureichen ist. Anschließend ist bis Mitte Januar der Beklagtenschriftsatz zu verfassen. Darauf folgt ein intensives Rhetoriktraining in Zusammenarbeit mit Anwältinnen und Anwälten internationaler Kanzleien zur Vorbereitung auf die mündlichen Verhandlungen Ende März.
Die Teams der über 380 teilnehmenden Universitäten aus über 80 Staaten begegnen sich seit dem letzten Durchgang, an dem die Universität zu Köln nicht teilnahm, für die Finals wieder vollständig in Präsenz in Wien und Hong Kong. Das Kölner Team freut sich daher auf die Rückkehr zum Vis Moot!
Am 22. Juni 2023 luden der GruPrax e.V. und das Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im Rahmen ihrer 37. Veranstaltung zum Finale des allerersten Moot Courts im Gewerblichen Rechtsschutz in das Oberlandesgericht Köln ein. In Kooperation mit Anwälten des Fachausschusses Gewerblicher Rechtsschutz des Kölner Anwaltvereins (KAV), unter der Leitung von Dr. Markus Bagh, Dr. Dennis Groh und Dr. Ruben A. Hofmann, bot sich für vier Studentinnen die Möglichkeit, in die anwaltliche Rolle zu schlüpfen.
Der Moot Court begann bereits im März dieses Jahres. Das Klägerteam erhielt hierzu einen komplexen designrechtlichen Fall, in dem es um eine Produktimitation ging, sowie umfangreiche Unterlagen, insbesondere eine Markenurkunde, Fotos der Verletzungshandlung und ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben der Rechtsabteilung mit der Aufgabe, innerhalb von drei Wochen eine Klageschrift anzufertigen. Dem schlossen sich praxisnah Replik und Duplik an.
„Praxisnah“ war dabei auch das richtige Stichwort für das Finale: Das fiktive LG Köln tagte im Saal des Schifffahrtssenats des OLG Köln mit einer hochkarätigen Besetzung des 6. Zivilsenats desselben Gerichts. Unter Führung des VorsRiOLG Hubertus Nolte und unter dem Beisitz der StvVorsRiOLG Dorothea Hammer sowie dem RiOLG Christian Hoppe wurde der Fall ebenso sachlich und gründlich wie in einer echten Verhandlung aufgearbeitet und es wurde dabei kein Detail ausgelassen. Selbst das Diktiergerät, um die Anträge festzuhalten, sowie die Zurechtweisung des Vorsitzenden bei der Anfertigung von „verbotenen“ Bildaufnahmen durften nicht fehlen.
Auch die etwas beschränktere Raumkapazität hielt die Mitglieder des Fördervereins aus Anwalt- und Richterschaft nicht davon ab, die Veranstaltung zahlreich zu besuchen, sodass in kürzester Zeit die Plätze belegt waren.
So konnten die Mitglieder dabei zusehen, wie die vier gut vorbereiteten Studentinnen die Interessen ihrer „Mandantinnen“, jeweils Herstellerinnen von Wandleuchten, vertraten. Zunächst durfte das klägerische Team in einem kurzen Vortrag die Interessen ihrer Mandantin verteidigen. Dabei führten die beiden Teilnehmerinnen die Zuschauer:innen unter äußerst kreativen Beschreibungen der wettbewerblichen Eigenart des klägerischen Musters quer durch das Lauterkeits-, Urheber- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht. Der Vorsitzende lobte die Beschreibungen zum Schluss als „Wettbewerbslyrik“.
Die Beklagtenseite ließ sich durch den gegnerischen Vortrag allerdings nicht in die Defensive drängen. Ganz im Gegenteil bekämpften sie das klägerische Vorgehen flexibel, indem sie u.a. bereits die Zulässigkeit der Klage mit Argumenten aus der TÜV-Rechtsprechung anzweifelten. Dabei waren sie nicht minder kreativ in ihren Ausführungen, wenn sie auf die „kleinste Münze“ zu sprechen kamen, was auch der Vorsitzende umgehend zu loben wusste. Geschickt behaupteten sie eine Doppelschöpfung, was das Gericht zum Erlass eines Beweisbeschlusses zwang. Es gingen also, zumindest im Rahmen dieses Formats, alle als Gewinner:innen vom Platz.
Gelegenheit, die hervorragende Leistung der Studentinnen und Richter:innen zu würdigen und den Kontakt mit den Vereinsmitgliedern herzustellen, bot das anschließende Get Together, welches bei Buffet und Getränken in einer ebenfalls besonderen Atmosphäre eines Gewölbekellers der „Winebank“ stattfinden konnte.
Die Veranstaltung stellt einen großartigen Auftakt für den demnächst startenden LL.M.-Studiengang „Recht und Digitalisierung“ dar. In dessen Modulhandbuch wurde nämlich auf Betreiben des Instituts hin das Prüfungsformat „Moot Court“ aufgenommen, sodass dieses erfolgreiche Format in Zukunft regelmäßig für die Studierenden stattfinden kann.
Bericht von Patrik Kassel, Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Prof. Dr. Felix Lange, LL.M. (NYU), M.A.
Neuer Professor am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht
Herr Professor Lange studierte Rechtswissenschaft (Abschluss erstes Staatsexamen) und Neuere und Neueste Geschichte (Abschluss als Magister Artium, M.A.) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Uppsala Universitet in Schweden und der Humboldt-Universität zu Berlin. Daran schloss sich ein weiterführendes Studium in „International Legal Studies“ an der New York University (USA) an, welches er mit dem akademischen Grad des Master of Laws (LL.M.) abschloss. Danach absolvierte er das Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin, das unter anderem Stationen beim Auswärtigen Amt und beim Bundesverfassungsgericht umfasste. Seine darauffolgende Promotion an der Humboldt-Universität über den Einfluss des Völkerrechtlers Hermann Mosler auf die westdeutsche Völkerrechtswissenschaft der Nachkriegszeit wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht ausgezeichnet. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Princeton University (USA) habilitierte er sich an der Humboldt-Universität mit der Schrift „Treaties and the Three Branches –Comparing Germany, India, South Africa, and the United States“. Die dortige Juristische Fakultät verlieh ihm die venia legendi für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Verfassungs- und Völkerrechtsgeschichte sowie Rechtsvergleichung.
Einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der DFG-Kollegforschungsgruppe “The International Rule of Law - Rise or Decline?”, Berlin/Potsdam, und zwei Vertretungsprofessuren an der Universität Potsdam und der Georg-August-Universität Göttingen folgend, trat Herr Professor Lange zum 01.08.2023 seine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft als Heisenberg-Professor geförderte Professur an unserer Fakultät an. Sein Heisenberg-Projekt widmet sich dem Thema „The Struggle for the Right to Wage War – The Pivotal 1930s”.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Herrn Professor Lange und heißen ihn herzlich willkommen!
"Best private law piece"
Jagjit S. Sahota, studentische Hilfskraft am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht, wurde für eine Veröffentlichung im Oxford University Undergraduate Law Journal der Preis „the best private law piece“ der juristischen Fakultät der Universität Oxford verliehen.
Jagjit S. Sahota hat den Preis für „the best private law piece“ der juristischen Fakultät der Universität Oxford für eine Veröffentlichung im Oxford University Undergraduate Law Journal erhalten. Auswahl und Überreichung erfolgten durch David Neuberger, Baron Neuberger of Abbotsbury, ehem. Präsident des Supreme Court of the United Kingdom. Der Titel der Veröffentlichung lautet: „Interpreting Smart Contracts: the Reasonable Coder and the Need for a Stronger Contextual Approach“. In dem Artikel wird überprüft, inwiefern das Common Law bzw. englische Vertragsrecht fähig ist, technische Neuerungen - insb. sog. smarte Verträge - sinnvoll aufzunehmen.
Am 17.07.2023 war Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge) Gastredner in den Vereinten Nationen in New York. Anlass war eine Veranstaltung zum 25. Jahrestag der Annahme des Römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofs sowie zur fünften Jährung der Aktivierung von dessen Gerichtbarkeit auch über das Verbrechen der Aggression. Eingangs sprachen die Außenministerinnen Liechtensteins und Deutschlands.
Herr Professor Kreß stellte die Bedeutung des zuletzt genannten Entwicklungsschritts heraus. Es bestehe jedoch mit den speziell die Verfolgung des Verbrechens der Aggression betreffenden Schranken der Gerichtsbarkeitsausübung weiterhin eine empfindliche Lücke in der Architektur des Völkerrechts. Dies habe die russische Aggression gegen die Ukraine der Welt enthüllt.
Die nun anstehende Aufgabe sei die Harmonisierung der Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtbarkeit des IStGH. Dies sei zwar ein schwieriges Projekt, dem politischer Widerstand entgegenstehe. Jedoch habe die Vergangenheit gezeigt, dass unüberwindbar scheinende Hindernisse in den Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression durch die Entschlossenheit einer beeindruckenden Anzahl von Staaten überwunden werden konnte.
Die Erfahrungen aus dem russischen Angriffskrieg zeige die Notwendigkeit, die bisherigen politischen Einwände gegen ein stärkeres Zuständigkeitsregime für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression durch den IStGH zu überdenken, um die bedrohte Völkerrechtsordnung zu verteidigen.
Darüber hinaus spreche das fundamentale Gerechtigkeitsprinzip der möglichst gleichmäßigen Durchsetzung des Rechts dafür, die Reformaufgabe in Angriff zu nehmen.
Erforderlich seien diplomatisches Geschick und Kreativität sowie die politische Entschlossenheit möglichst vieler Vertragsstaaten, um den IStGH in die Lage zu versetzen, seinen Beitrag zur Verhinderung von Aggressionen zu leisten.
Das Institut für Friedenssicherungsrecht und das Dezernat Internationales der Universität zu Köln haben für einen gemeinsamen Projektantrag beim DAAD im Rahmen der Ausschreibungsreihe „Taz’iz-Partnerschaften“ eine Zusage für das Projekt erhalten. Zusammen mit der Université de Carthage in Tunesien und der Al-Nahrain University im Irak werden sich die Projektpartner über den Aufbau von „Law Clinics“ austauschen. In Köln ist die Refugee Law Clinic Teil des Projekts.
Das Institut für Friedenssicherungsrecht und das Dezernat Internationales der Universität zu Köln haben für einen gemeinsamen Projektantrag beim DAAD im Rahmen der Ausschreibungsreihe „Taz’iz-Partnerschaften“ eine Zusage für das Projekt „Legal Leadership for the MENA region (LegalLead)“ erhalten. Zusammen mit der Université de Carthage in Tunesien und der Al-Nahrain University im Irak werden sich die Projektpartner über den Aufbau von Law Clinics austauschen. Law Clinics verfolgen ein innovatives Lehrkonzept, das die akademische Lehre mit der Praxis verknüpft. Studierende können bereits in einer frühen Phase ihres Studiums praktische Fälle von außeruniversitären Mandanten lösen. Law Clinics ermöglichen somit den Aufbau von Netzwerken zwischen Universitäten und der Außenwelt, verbessern die Arbeitsmarktorientierung der akademischen Ausbildung und tragen zur Entwicklung demokratischer Institutionen bei.
An den Universitäten in Carthage und Al-Nahrain ist der Auf- bzw. Ausbau von Law Clinics zu den Themen Female Empowerment und Good Governance geplant. Die Studierenden werden dabei eng mit einem Netzwerk von NGOs in den Ländern zusammenarbeiten. Teil des Projektes sind jährliche Summer Schools in denen sich Studierende aus Deutschland, Tunesien und dem Irak treffen, sowie Forschungsaufenthalte für Master-Studierende und Doktorand:innen, um an einer Partneruniversität zur Lösung von Fällen zu arbeiten. In Köln ist die Refugee Law Clinic Cologne als Partner in das Projekt involviert.
Das Projekt wird vom DAAD bis Ende 2025 mit 370.818,- € gefördert.