Ulrich Preis wurde am 1. Juni 1956 in Wuppertal geboren. Nach einer Banklehre studierte er ab 1978 Rechtswissenschaft in Regensburg, wechselte aber bald nach Köln, wo er 1983 das erste Staatsexamen ablegte. Noch während des Referendariats, das er 1987 mit dem Assessorexamen beendete, wurde er 1986 unter der Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Peter Hanau mit seiner Arbeit über die „Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen“ promoviert. Darauf folgte 1992 ebenfalls bei Peter Hanau die Habilitation mit dem Werk „Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht“.
Schon 1993 wurde er an die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Fernuniversität/Gesamthochschule Hagen berufen und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handelsrecht und Sozialrecht sowie Direktor des von ihm 1998 gegründeten Instituts für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht. 2001 kehrte er zurück nach Köln, wo er bis zu seinem Ruhestand Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht und Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht blieb.
Ulrich Preis gehörte zu den führenden Köpfen des Arbeitsrechts in Deutschland. Sein wissenschaftliches Schaffen deckte das gesamte Spektrum des Arbeits- und Sozialrechts ab. Er war u.a. Herausgeber der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht, des Erfurter Kommentars, des Großkommentars „Kündigungsrecht“, Autor unzähliger wissenschaftlicher Beiträge in Kommentaren, Fachzeitschriften, Lehr- und Handbüchern, Festschriften und anderen Werken sowie gefragter Dozent und Gutachter. Ihn zeichneten Meinungsstärke, Beharrlichkeit und eine klare rechtsmethodische Herangehensweise aus. Nicht zuletzt aufgrund seines Anspruchs und seiner Fähigkeit, komplexeste Gedankengänge sprachlich präzise und verständlich aufzubereiten, haben seine Arbeiten die Rechtsprechung und die wissenschaftliche Diskussion nachhaltig geprägt.
Als Mitglied des Arbeitskreises Deutsche Rechtseinheit im Arbeitsrecht wirkte Ulrich Preis an einem 1992 vorgelegten Entwurf zur Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts mit. Gemeinsam mit Prof. Dr. Martin Henssler entwickelte er 2006 einen erneuerten Diskussionsentwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz, der mit dem ersten Preis der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung ausgezeichnet wurde. Von 2011 bis 2020 war er Vizepräsident, danach Ehrenvorsitzender des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. Seine Expertise wurde auch international geschätzt, etwa bei der Entwicklung eines kodifizierten Arbeitsvertragsgesetzes in China und durch enge Kontakte zu den großen griechischen Rechtsuniversitäten, die ihm 2013 die Ehrendoktorwürde der Universität Athen verliehen.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses war ihm ein großes Anliegen. Studierenden vermittelte er von Anfang an die Begeisterung für das Arbeitsrecht. Besonders wichtig war ihm, angehende Juristinnen und Juristen auf die spätere Verantwortung in unserer Gesellschaft vorzubereiten und für rechtspolitische Entwicklungen zu sensibilisieren. 2005 erhielt er für seinen Einsatz den Lehrpreis der Fachschaft Jura. Über 100 Doktorandinnen und Doktoranden hat er erfolgreich zur Promotion geführt, neun seiner Schülerinnen und Schüler zur Habilitation.
Ulrich Preis engagierte sich daneben stets in der akademischen Selbstverwaltung: Bereits an der FernUniversität Hagen war er Dekan (1994-1997). Vor allem aber in Köln beeinflusste er von 2005 bis 2008 als Prodekan der Fakultät, von 2008 bis 2015 als Mitglied des Hochschulrates der Universität und schließlich von 2015 bis 2021 als Dekan die Geschicke der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Ulrich Preis war unserer Fakultät bis zuletzt eng verbunden. Sein unermüdliches Engagement, seine wegweisenden Publikationen und sein Einsatz für die Wissenschaft haben das Fach und die Fakultät maßgeblich geprägt.
Seiner Familie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Viele von uns verlieren mit ihm nicht nur einen geschätzten Kollegen, sondern auch einen Mentor und Freund, dessen Wirken uns stets inspirieren wird.