Professor Horn verstarb am 20. März 2023.
Die Fakultät trauert um Prof. Dr. Norbert Horn, der am 20. März 2023 im Alter von 86 Jahren verstorben ist.
Norbert Horn kam 1936 in Wiesbaden zur Welt. Das Studium der Rechtswissenschaft führte ihn von Frankfurt/Main über Lausanne nach München. Nach dem Assessorexamen galt sein besonderes Interesse zunächst der Rechtsgeschichte, er wurde in Frankfurt/Main mit einem rechtsgeschichtlichen Thema promoviert. Dort, in Frankfurt begann er seine berufliche Karriere mit einer Tätigkeit als Referent am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte bei Helmut Coing. Zugleich arbeitete er an seiner Habilitation, die er im Jahr 1972 mit einem Buch über das Recht der internationalen Anleihen abschloss. Nach einem kurzen beruflichen Intermezzo als Rechtsanwalt war Norbert Horn von 1973 bis 1989 Professor für Zivilrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Bielefeld. Im Jahr 1989 folgte er einem Ruf an die Universität zu Köln auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und deutsches und internationales Handels-, Wirtschafts- und Bankrecht sowie Rechtsphilosophie, den er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2001 innehatte. Zugleich war er in dieser Zeit geschäftsführender Direktor des Instituts für Bankrecht an der Universität zu Köln. Von 1994 bis 1996 war er Dekan der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Norbert Horn war ein Spezialist für international-handelsrechtliche Rechtsfragen, dessen allseits anerkannte, herausragende Expertise auf einem breiten rechtshistorischen und rechtsphilosophischen Fundament gründete. Seine in deutsch und englisch erschienenen Bücher, Schriften und Kommentierungen zu internationalen Handelstransaktionen, zum deutschen Handelsgesetzbuch, zum Bankrecht und zum internationalen Finanzrecht haben die immer weiter voranschreitende Einbindung der deutschen Wirtschaft in eine globalisierte Weltwirtschaftsordnung begleitet und nachhaltig geprägt. Dass Norbert Horn dabei nie die Grundlagen seines Faches aus dem Blick verlor, belegt sein in mehreren Auflagen erschienenes Buch „Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie“, das auch und gerade bei den Studierenden viel Anklang fand.
Den theoretisch-wissenschaftlichen Zugriff in Forschung und Lehre mit der internationalen beruflichen Praxis in Einklang zu bringen, war ein besonderes Anliegen von Norbert Horn. Vielfältig waren seine Aktivitäten an der London School of Economics, am Georgetown University Law Center in Washington, in Manila, Peking, Shanghai, Nairobi, Djakarta und Singapur. Seit 1994 war er Gastprofessor am Centre for Commercial Law Studies des Queen Mary College, London und seit 1997 Honorarprofessor der China Universität für Politik und Recht, Peking. Er war Aufsichtsrat und Aufsichtsratsvorsitzender der DWW Deutsche Woolworth Holding GmbH und Vorstand der gemeinnützigen Hertie-Stiftung in Frankfurt/Main. Daneben war Norbert Horn Vorstandsvorsitzender des Arbitration Documentation and Information Centre bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln und auch als Schiedsrichter tätig.
Wir verlieren mit Norbert Horn einen hochrenommierten, ebenso pflichtbewussten wie freundlichen Kollegen, der uns über seinen Tod hinaus ein Vorbild bleiben wird.
https://lebenswege.faz.net/traueranzeige/norbert-horn
befürwortet ein internationales Sondertribunal bei hochrangiger Konferenz in der Ukraine
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M.(Cambridge), Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht, spricht sich bei der internationalen Konferenz „United for Justice“ im ukrainischen Lviv sowohl für ein internationales Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als auch für die Erweiterung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) hinsichtlich der Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression aus.
Professor Kreß hat sich für ein internationales Sondertribunal für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgesprochen. Ein solcher Gerichtshof sollte durch einen Vertrag der Vereinten Nationen mit der Ukraine ins Leben gerufen werden, erklärte er auf der internationalen Konferenz „United for Justice“ im ukrainischen Lviv. Professor Kreß trat außerdem für eine Erweiterung der Befugnisse des IStGH ein. Der IStGH ist bisher nicht befugt, das Verbrechen der Aggression zu verfolgen, wenn diesem der Angriffskrieg eines Staats zugrunde liegt, der wie die Russische Föderation nicht Vertragspartei des IStGH-Statuts ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dem IStGH grünes Licht gibt, um seine Zuständigkeit in einer solchen Situation auszuüben.
Professor Kreß befürwortete nachdrücklich die laufenden Ermittlungen des IStGH mit Blick auf mögliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, wies in seinem Wortbeitrag aber darauf hin, dass diese nicht das gesamte Unrecht abdeckten. Er erklärte in der Podiumsdiskussion: „Ein Teil der Opfer des laufenden Krieges sind die zahllosen ukrainischen Soldaten, die während des Kampfes ihr Leben verloren haben. Aber wie wir alle wissen, stellt die Tötung von Kombattanten im Verlauf der Feindseligkeiten kein Kriegsverbrechen dar. Es gibt nur ein Verbrechen, das Verbrechen der Aggression, das diesen Teil des Unrechts abdecken kann. Niemand kann leugnen, dass diese tapferen Soldaten Opfer dieser Aggression sind.“
Ein internationales Sondertribunal könne dem Verdacht von Verbrechen der Aggression zeitnah nachgehen. Voraussetzung hierfür sei, dass die UN-Generalversammlung den Generalsekretär der UN darum ersuche, mit der Ukraine den hierzu erforderlichen Vertrag abzuschließen.
Es sei aber noch eine zweite, längerfristig angelegte Initiative geboten, so Kreß. Man solle sich mit der zu engen Fassung des Statuts des IStGH ehrlich auseinandersetzen. Denn der IStGH wäre die ideale Institution, um Verbrechen der Aggression zu verfolgen und vor allem auch, um zu deren Verhütung beizutragen. Man solle daher einen zweigleisigen Ansatz verfolgen, indem man einerseits an der Einrichtung eines internationalen Sondertribunals arbeiten und andererseits den längeren and beschwerlicheren Weg beschreiten möge, die Lücke im Statut des IStGH zu schließen.
Professor Kreß wies auf die Bedeutung des Globalen Südens sowohl für die Etablierung eines Sondertribunals als auch für die Änderung des Statuts des IStGH hin: „Es ist von entscheidender Bedeutung, mit dem Globalen Süden ins Gespräch zu kommen. Natürlich wird der Globale Süden berechtigte Fragen haben. Und eine dieser Fragen wird lauten: Geht es nur um diesen schrecklichen Angriffskrieg oder sind Sie ernsthaft und dauerhaft an einer Stärkung der internationalen Rechtsarchitektur interessiert?“
Die hochkarätig besetzte Konferenz „United for Justice – Building the web of accountability for international crimes“ fand auf Initiative des ukrainischen Generalstaatsanwaltes Andriy Kostin statt und wurde vom ukrainischen Präsidenten Volodymyr Zelenskyy, dem Präsidenten Lettlands Egils Levits, der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und dem stellvertretenden niederländischen Premierminister und Außenminister Wopke Hoekstra eröffnet. Zahlreiche international renommierte Vertreter aus Politik und Rechtswesen nahmen an der dreitägigen Konferenz teil, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, vor dem Hintergrund der russischen Aggression gegen die Ukraine eine globale Plattform für die Entwicklung umfassender Rechenschaftsmechanismen für internationale Verbrechen zu etablieren. Unter anderem diskutierten vor Ort Didier Reynders, der Europäische Kommissar für Justiz, Karim Khan, der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Merrick B. Garland, der US-amerikanische Justizminister, und Laura Kövesi, die Europäische Generalstaatsanwältin.
Inhaltlicher Kontakt:
Professor Dr. Claus Kreß
Universität zu Köln
Institut für Friedenssicherungsrecht
+49 221 470 5614
tanja.lieseuni-koeln.de
Presse und Kommunikation:
Robert Hahn
+49 221 470 2396
r.hahnverw.uni-koeln.de
Video:
https://www.youtube.com/watch?v=-XZvSbG98QQ
In Deutschland werden pro Tag ca. 15000 Blutspenden benötigt (BZgA, 2022). Auch Sie können mit einer Blutspende Patient:innen helfen, die diese dringend für ihre Genesung benötigen, und sogar bis zu drei Leben retten! Helfen geht ganz einfach, indem Sie spontan oder mit online gebuchtem Termin bei der Blutspendezentrale an der Uniklinik (Kerpener Str. 62) vorbeigehen (weniger als 10 Minuten von der Unibib entfernt). Spenden sind möglich: Mo-Mi von 12-19 Uhr und Do-Sa von 07.30-14 Uhr.
Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie Blut spenden können, dann keine Sorge: vor jeder Spende wird ein kurzer Gesundheitscheck durchgeführt und Sie spenden an dem Tag nur, wenn Sie gesund sind. Nach einer Spende können Sie sich – falls nötig – vor Ort ausruhen und mit Snacks versorgen, bis Sie wieder fit sind. Zudem steht Ihnen das Team telefonisch und persönlich vor, während und nach der Spende für Fragen zur Verfügung und auch online finden Sie schon viele Informationen.
Wie wäre es also damit, in einer Pause vom ewigen Lernen und Hausarbeiten Schreiben etwas richtig Gutes zu tun?
Podiumsdiskussion und Empfang anlässlich des 60. Jubiläums des Elysée-Vertrags
v.l.: Anna-Luisa Brode, Dr. Etienne Sur, Theresia Crone, Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Dr. Mario Kramp.
Am 22.01.2023 feierte der Elysée-Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich sein 60-jähriges Bestehen. Um an diesen historischen Meilenstein zu erinnern, organisierte der deutsch-französische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (DFM) zusammen mit seinem Studierendenverein (JDFR e.V.), seinem Alumni Verein (DFM Alumni e.V.), dem Kölner Studierendenwerk (KSTW), dem Institut Francais und La Denkfabrik eine Podiumsdiskussion mit anschließendem Empfang in der Universität zu Köln am 24.02.2023.
Teilnehmende an der Diskussion waren Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Universitätsprofessorin und Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW, Dr. Etienne Sur, Generalkonsul Frankreichs und Leiter des Institut Francais NRW, Dr. Mario Kramp, Direktor des Kölnischen Stadtmuseums a.D., und Theresia Crone, Studentin des DFM, Klimaaktivistin und Kolumnistin. Moderiert wurde die Diskussion von Anna-Luisa Brode, Präsidentin des Studierendenvereins des DFM (JDFR e.V.).
Die Diskutierenden tauschten sich über persönliche und berufliche Erfahrungen aus, sowie über die Herausforderungen der aktuellen politischen und sozialen Lage, denen sich die deutsch-französische Freundschaft heute stellen muss. Generationsübergreifende Erfahrungsberichte und Perspektiven ergaben eine spannende und aufschlussreiche Gesprächsrunde. Nach der Podiumsdiskussion ging es zu einem gemeinsamen Empfang im Aula-Foyer.
Zur Aufzeichnung der Veranstaltung gelangen Sie über https://dfm.jura.uni-koeln.de/aktuelles. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an dfm-info@uni-koeln.de.
Wie sehen Ihre Karriereerwartungen im Vergleich zu Ihrer Peergroup aus?
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Festrednerin war Frau Präsidentin des BAG Inken Gallner
Am Abend des 13.01.2023 feierte die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Absolventinnen und Absolventen der ersten Prüfung des Jahrgangs 2021/2022 mit einem Festakt.
Die akademische Feier begann mit den Eröffnungsworten des Dekans der Fakultät, Prof. Dr. Bernhard Kempen, nachdem von den Absolventinnen und Absolventen ein gemeinsames Foto aufgenommen worden war. Nach seinen einleitenden Grußworten und Glückwünschen übergab er das Wort der Festrednerin. Die Fakultät freut sich, dass sich Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgericht Inken Gallner dafür gewinnen ließ. In ihrer lehrreichen Rede "Recht in Europa" machte sie deutlich, dass Europa als Friedens- und Rechtsgemeinschaft unabdingbar ist. Dann beleuchtete sie das zurzeit noch bestehende Spannungsverhältnis nationaler und europäischer Gerichte am prägnanten Beispiel eines Vorabentscheidungsverfahrens.
Im Anschluss daran wurden die Absolventinnen und Absolventen geehrt. Rund 140 der neuen Alumni waren der Einladung mit Freunden und Familie gefolgt und durften sich gemeinsam mit ihren Kommilitonninen und Kommilitonen über den Erfolg in der ersten Prüfung freuen. Der ihnen gebührende Applaus wollte lange kein Ende nehmen. Eine besondere Ehrung für ihre exzellenten Leistungen in den Prüfungen erfuhren im weiteren Verlauf die vier Besten der anwesenden Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs Lea Norta, Paulina Kimberley Rob, Teresa Möllers und Fabian Schütte.
Die Fachschaft Jura verlieh an diesem Abend ihren Lehrpreis für besonders herausragendes Engagement in der Lehre. Der verdiente Preisträger war Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M., der mit seinem Projekt "Jura mit System" eine moderne Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Lerninhalten ermöglicht und somit neue Meilensteine für die digitale Lehre setzt. Für ihre hervorragende Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften sind Herr Jakob Schneck, LL.M. (Zivilrecht), Frau Fiona Abken (Strafrecht) und Herr Dr. Martin Schwamborn (Öffentliches Recht) ausgezeichnet worden.
Dem akademischen Teil folgte ein Umtrunk mit Imbiss im Mensagebäude, bei dem die Gäste den Erfolg der Absolventinnen und Absolventen weiterfeierten. Die beschwingte Atmosphäre verdanken wir in hohem Maße der Jazzband „Das Triologische Quartett“, die die Feierlichkeit den gesamten Abend musikalisch begleitete.
Wir möchten den Absolventinnen und Absolventen an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich gratulieren und wünschen Ihnen für Ihre weitere berufliche und persönliche Zukunft nur das Beste!
Neue Einheiten freigeschaltet
Die digitale Lernplattform “Jura mit System" – betreut durch das Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre (Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M.) – ist um weitere Teilbereiche ergänzt worden. Neben der bereits verfügbaren Einheit zum Polizei- und Ordnungsrecht stehen seit dem 09.01.2023 auch Kommunal- und Baurecht sowie das gesamte Staatsorganisationsrecht zur Verfügung.
Die anschauliche und innovative Aufbereitung examensrelevanter Inhalte des Öffentlichen Rechts von “Jura mit System“ wurde im November 2022 bereits vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften für die „Hall of Fame zur digitalen Lehre“ prämiert und durch das Land Nordrhein-Westfalen mit dem "Fellowship für Innovativen in der digitalen Hochschullehre" gefördert.
Entlang digitaler Roadmaps werden interaktive Lernvideos zu allen relevanten Rechtsfragen des entsprechenden Fachgebiets angeboten. "Jura mit System" bietet dabei sowohl Aufzeichnungen, die die Studieninhalte abstrakt abhandeln, als auch solche, in denen eine konkrete Fallbearbeitung erfolgt. Das integrierte Karteikartentraining bietet zudem die Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt systematisch zu überprüfen und kann als Vorlage für die Erstellung eigener Karteikarten dienen. Im Glossar können außerdem einzelne Fragen nachgeschlagen und somit begriffliche Schwierigkeiten schnell aufgelöst werden. Ausgewählte Vertiefungshinweise geben den Studierenden weiterführende Literatur an die Hand.
Das Angebot steht allen Angehörigen der Universität zu Köln kostenfrei unter https://ukoeln.de/TH8PF in ILIAS zur Verfügung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen zuvor eine Mitgliedschaft im Kurs "Digitale Lernhilfen für Jurastudierende" notwendig ist, dem Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät aber bereits standardmäßig angehören. Mit Rückfragen oder Feedback sprechen Sie uns gerne an: jura-mit-system
uni-koeln.de
Professor Klaus Stern verstarb am 05.01.2023.
Die Fakultät trauert um Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern, der am 5. Januar 2023 im Alter von 90 Jahren verstorben ist.
Der gebürtige Franke Klaus Stern studierte Rechtswissenschaft in Nürnberg und München. In München wurde er promoviert und dort habilitierte er sich. 1966 folgte er einem Ruf nach Köln, nachdem er im Jahr 1962 schon mit 30 Jahren ordentlicher Professor an der Freien Universität Berlin geworden war. In Köln hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre und Allgemeine Rechtslehre inne, zugleich war er Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Später leitete er zusätzlich das Institut für Rundfunkrecht. Von 1969 bis 1971 war er Dekan unserer Fakultät, von 1971 bis 1973 Rektor und von 1973 bis 1975 Prorektor der Universität zu Köln. Rufe an die Universitäten Göttingen, Kiel, Frankfurt/Main und München lehnte er ab. Von 1976 bis 2000 war er im Nebenamt Richter des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen.
Klaus Stern galt zu Recht als einer der renommiertesten Rechtswissenschaftler Deutschlands. Sein zentrales Werk, das in 5 Bänden erschienene, 8500 Seiten umfassende „Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland“ hat das Bild mehrerer Juristengenerationen geprägt, und dies nicht nur in Deutschland. Ehrendoktorate in Polen, Brasilien, Italien und Japan zeugen von der internationalen Strahlkraft Klaus Sterns. Er war u.a. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (1972-84), der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (1971-76), Erster Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (1978-80), Mitglied des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1983-89), Berater der Bundesregierung im Prozess der Deutschen Wiedervereinigung (1989-1990), Mitglied der Parteien-Finanzierungskommission des Bundespräsidenten (1992-93), des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen (seit 1975), der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften (seit 1978) sowie Mitglied der vom Landtag NRW zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzten Kommission (2001-02). Für seine vielfältigen Verdienste um die Wissenschaft erhielt Klaus Stern viele Auszeichnungen. Er wurde u.a. mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und 1989 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem verlieh ihm der Bundespräsident der Republik Österreich das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse. Im Jahr 2000 erhielt er vom Land Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden.
Klaus Stern war vielseitig interessiert, und sein Interesse war unglaublich produktiv. Im Staatsrecht, im allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Rundfunkrecht und im Kommunalrecht hat er mit zahlreichen brillanten und eindrucksvollen Publikationen Wegmarken gesetzt, die bis heute sichere Orientierung geben und noch lange nachwirken werden.
Wir nehmen Abschied von einem außergewöhnlichen Menschen, dessen wissenschaftliche Tatkraft und Leidenschaft für Recht und Politik uns stets ein Vorbild sein wird.
Themen waren illegaler Tier- und Pflanzenhandel sowie späte Schwangerschaftsabbrüche.
Dr. Renate Rosenberg, LL.M. (links)
- „Plantdaddies and Trophyhunters“
Im Rahmen der Gesprächsreihe „Internationales Strafrecht“ war am 15.12.2022 Professor Dr. Andreas Schloenhardt zu Gast. Er ist Professor für Strafrecht an der University of Queensland in Brisbane, Australien und Honorarprofessor für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Wien. Sein Vortrag trug den Titel „Plantdaddies and Trophyhunters“ und befasste sich mit dem illegalen Tier- und Pflanzenhandel; einem seiner aktuellen Forschungsschwerpunkte.
Herr Professor Schloenhardt leitete seinen Vortrag mit einem allgemeinen Überblick über den illegalen Tier- und Pflanzenhandel, seine Eigenschaften und Auswirkungen ein. Es handelt sich um einen global vernetzten Markt, der schätzungsweise zwischen 5 und 20 Milliarden US-Dollar Umsatz pro Jahr generiert. Seine negativen Folgen sind ebenso vielfältig wie gravierend: Er trägt zum Artensterben und dem Rückgang der Biodiversität bei, geht mit Tierquälerei, Ressourcenerschöpfung und der Bildung von Zoonosen einher und wird häufig von Gewalt, Bedrohungen und Korruption begleitet.
Herr Professor Schloenhardt berichtete dann über bereits bestehende internationale Abkommen gegen den illegalen Tier- und Pflanzenhandel, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und der Handelsregulierung. Am bekanntesten ist das CITES-Abkommen, das den Import und Export von geschützten Arten reguliert. Wenngleich es die Vertragsstaaten grundsätzlich verpflichtet, den Handel mit vom Aussterben bedrohten Arten zu untersagen, so enthält das Abkommen doch zahlreiche Ausnahmen und Schutzlücken, die von Kriminellen ausgenutzt werden. Strafrechtliche Abkommen gibt es bis dato nicht.
Der letzte Teil des Vortrags drehte sich um die Frage, ob ein neues internationales Abkommen zur strafrechtlichen Regulierung des illegalen Tier- und Pflanzenhandels abgeschlossen werden sollte, das Kriminalisierungspflichten enthält und die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden stärkt. Diese Idee wird seit einigen Jahren unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Herr Professor Schloenhardt stellte uns einige dieser Ansätze vor – der wohl populärste ist der Vorschlag der „Global Initiative to End Wildlife Crime“, der die Schaffung eines neuen Zusatzprotokolls zur United Nations Convention against Transnational Organised Crime (sog. Palermo-Konvention) vorsieht. Herr Professor Schloenhardt wies dabei auf die Vorteile eines solchen Zusatzprotokolls hin - insbesondere die erleichterte Umsetzbarkeit durch die Anbindung an die Palermo-Konvention und die Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten und Strafvorschriften -, äußerte aber auch Bedenken: So wird die Kriminalisierung das Kernproblem - die hohe Nachfrage nach bedrohten Arten - nicht bekämpfen, zudem würde es durch die unterschiedliche Umsetzung in den Vertragsstaaten wieder zur Uneinheitlichkeit kommen, und schließlich mangelt es vielen Staaten am politischen Willen, das durchaus lukrative Geschäft mit bedrohten Tieren und Pflanzen konsequent zu unterbinden. Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob ein Konsens über ein strafrechtliches Abkommen gefunden werden kann und wenn ja, mit welchem Inhalt.
Im Anschluss an den Vortrag entstand eine lebhafte Diskussion über Sinnhaftigkeit, Umsetzbarkeit und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines internationalen Abkommens, die bei Fingerfood und Getränken fortgesetzt wurde.
Bericht von Lena Wasser, Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
- „Schwangerschaftsspätabbrüche – Ärztliches Handeln und rechtlicher Rahmen“
Am 29.11.2022 hielt Frau Dr. Renate Rosenberg, LL.M. einen Vortrag zu dem Thema „Schwangerschaftsspätabbrüche – Ärztliches Handeln und rechtlicher Rahmen“ in der Gesprächsreihe Internationales Strafrecht des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Frau Dr. Rosenberg ist Fachärztin für Geburtsmedizin, spezielle Geburtshilfe und Perinatologie in Münster und absolvierte einen Masterstudiengang in Medizinrecht an der WWU Münster.
Nach einer kurzen Einführung durch Prof. Dr. Bettina Weißer skizzierte Frau Dr. Rosenberg zunächst die historische Entwicklung der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und stellte den aktuellen rechtlichen Rahmen und die sich hieraus für Pränatalmediziner:innen ergebenden praktischen Probleme vor. Anknüpfungspunkte bildeten dabei die Entscheidung des Bundesgerichtshofes im „Berliner Zwillingsfall“ aus dem Jahre 2019 (BGHSt 65, 163) und die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Falle des „Oldenburger Babys“ (NStZ 1999, 461). Eindrucksvoll schilderte Frau Dr. Rosenberg die besondere Situation in Fällen des Schwangerschaftsspätabbruchs bei Erkrankungen des Ungeborenen und die umstrittene Frage, ob dem Spätabbruch ein Fetozid vorausgehen oder eine Entbindung des Kindes mit anschließender palliativer Begleitung erfolgen sollte. Frau Dr. Rosenberg formulierte konkrete Vorschläge für eine praxistauglichere und damit rechtssichere Handhabe durch betroffene Ärzt:innen.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde Frau Dr. Rosenberg von Frau Dr. Cornelie Müller-Hofstede, Fachärztin für Humangenetik in Münster, und Herrn Prof. Dr. Alexander Scharf, Facharzt für Pränatalmedizin in Mainz, unterstützt. Neben Fragen zum „Berliner Zwillingsfall“ und dem des „Oldenburger Babys“ konnten auch einige medizinisch-praktische Fragen geklärt werden. Dann wurde besonders die Erwartungshaltung der Gesellschaft gegenüber der schwangeren Frau und ihre Perspektive in den Blick genommen. Schwerpunkt der Diskussion bildete die Frage, inwieweit das Strafrecht überhaupt das richtige Werkzeug für die Bewertung von Schwangerschafts(spät)abbrüchen darstellt. Im Hinblick auf die Fortschritte in der Humangenetik kam die Frage auf, ob Spätabbrüche durch bessere Diagnosemöglichkeiten womöglich künftig ganz verhindert werden könnten. Die lebhafte Diskussion entwickelte sich dabei immer mehr zu einem gegenseitigen Austausch, sodass auch juristische Fragestellungen der Mediziner:innen diskutiert wurden.
Bericht von Christine Untch, Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
Auszeichnung der Bundesfachschaft
Das Angebot "Jura mit System" des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre (Professor Dr. Markus Ogorek, LL.M.) ist durch die Bundesfachschaft ausgezeichnet worden. Der Dachverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften an den deutschen Universitäten hatte dazu aufgerufen, digitale Lehrformate zu nominieren. Eine studentische Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesfachschaft, von ELSA Deutschland, LEX superior sowie recode.law hat diese Einreichungen gesichtet und schlussendlich vier Formate als besonders innovativ angesehen – darunter die Kölner Lernplattform. Mit "Jura mit System" habe Professor Ogorek ein System geschafft, das "besonders als Ergänzung und Verbesserung von universitären Repetitorien exzellent geeignet" sei, so die Jury. Eine feierliche Auszeichnung erfolgte am 25. November 2022 auf der Herbst-Zwischentagung der Bundesfachschaft in München.
Die Plattform "Jura mit System" bietet anhand einer digitalen Roadmap interaktive Lehrvideos zu allen relevanten Rechtsfragen des entsprechenden Fachgebiets. Das integrierte Karteikartentraining bietet zudem die Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt systematisch zu überprüfen. Im Glossar können außerdem einzelne Fragen nachgeschlagen und somit begriffliche Schwierigkeiten schnell aufgelöst werden. Studierenden soll damit ein in zeitlicher und räumlicher Hinsicht flexibles Lernen ermöglicht – und ganz allgemein die Studiensituation und Lernerfahrung verbessert werden. Aktuell ist "Jura mit System" im Bereich des Polizei- und Ordnungsrechts nutzbar, zum Jahresbeginn 2023 werden die übrigen Teile des Besonderen Verwaltungsrechts (Kommual- und Baurecht) komplettiert, ferner wird das Staatsorganisationsrecht freigeschaltet. Module zum Allgemeinen Verwaltungsrecht sowie zu den Grundrechten sind mittelfristig ebenfalls geplant. Perspektivisch soll die Plattform auch für Nichtangehörige der Universität zu Köln nutzbar sein.
Weitere Informationen finden Sie unter https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/. "Jura mit System" kann kostenfrei über ILIAS aufgerufen werden: https://uni.koeln/CTFD6