zum Inhalt springen

Infos zum Arbeitsmarkt

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jährlich einen Arbeitsmarktbericht für Akademikerinnen und Akademiker. Dieser Artikel fasst die Ergebnisse der Berichte zusammen und zeigt wichtige Aspekte zum Thema Berufseinstieg für JuristInnen auf.

 

Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit

Wie die Bundesagentur für Arbeit berichtet, wurde auch der Arbeitsmarkt für AkademikerInnen im Jahr 2020 stark von der Corona-Pandemie beeinträchtigt. Auch wenn eine Entlassungswelle nicht zu verzeichnen gewesen sei, habe es im Jahr 2020 17 % weniger Stellenmeldungen als im Vorjahr gegeben. Dabei sei der kontinuierliche Beschäftigungsaufbau der letzten Jahre jedoch nicht zum Erliegen gekommen, sondern lediglich gedämpft worden.

Der Arbeitsmarkt für JuristInnen wird von der Bundesagentur für Arbeit insgesamt als positiv bewertet. Die Erwerbstätigkeit wuchs demnach in den letzten Jahren kontinuierlich. Auffällig sei, dass ein erheblicher Teil der JuristInnen nicht mehr nur in Kanzleien und Behörden tätig ist. Vielmehr arbeite rund jede/r dritte JuristIn fachfremd und somit in Berufsfeldern außerhalb der klassischen juristischen Aufgabenstellungen, wie z.B. im Personalwesen, im Bereich der Finanzen oder auch der Lehre sowie der Forschung.

Etwa 44 Prozent der erwerbstätigen JuristInnen sind Frauen. 27 Prozent der Erwerbstätigen sind 55 oder älter. Ca. 41 Prozent der erwerbstätigen JuristInnen sind selbständig tätig.

Die Arbeitslosigkeit ist auf einem sehr geringen Niveau. Auch wenn die Arbeitslosigkeit unter Juristen 2020 gestiegen ist, sei dies eher ein Randphänomen. So lag nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit die berufsspezifische Arbeitslosenquote im Jahr 2020 bei 2,4 % und 2019 bei 2,0 %.
Dennoch zeigt sich gerade bei genauerer Betrachtung der Arbeitslosen nach Altersgruppen, dass junge Menschen einen sehr hohen Anteil der arbeitslosen JuristInnen ausmachen. Etwa 50 Prozent der arbeitslosen JuristInnen sind demnach unter 35 Jahren alt.

2019 beendeten etwa 18.000 Studierende das rechtswissenschaftliche Studium, wobei der Berufseintritt sich meist durch das Referendariat um ca. zwei Jahre verschob. Unter diesen 18.000 Studierenden befindet sich rund ein Drittel, die einen Bachelor- oder Masterabschluss erworben haben und beispielsweise als Wirtschaftsjurist tätig werden.

Der Trend ein Jurastudium aufzunehmen setzt sich fort. So waren 2019/2020 etwa 139.000 Studierende in einem rechtswissenschaftlichen Studium eingeschrieben, womit die höchste Einschreibezahl seit der Wiedervereinigung erreicht worden sei.

 

“Generation Y” / “Work-Life-Balance”

Die Generation der ab 1980 geborenen NachwuchsjuristInnen stellt viele Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Die sogenannte „Generation Y“ kennt ihren Wert, ist exzellent informiert und wählt Arbeitgeber sehr gezielt aus. Im Zentrum der Überlegungen liegt dabei meist eine ausgewogene Work-Life-Balance.

Heute sind Gehalt, Führungsverantwortung und Karriereaussichten (z.B. Perspektiven auf Partnerschaften in Kanzleien) nicht mehr so wichtig. Vielmehr sucht die Generation nach Sinnerfüllung, Chancengleichheit und einem guten Betriebsklima.

Diese neue Generation von BewerberInnen trifft in den Kanzleien auf eine völlig andere Generation von PartneranwältInnen, die den Forderungen nach besserer Work-Life-Balance und mehr Flexibilität oftmals überrascht gegenüberstehen. In Zukunft werden beide Generationen Zugeständnisse machen müssen, um miteinander auszukommen. Es wird interessant zu beobachten sein, wie der Arbeitsmarkt auf diesen Kulturwandel reagieren wird, da weiterhin hochqualifizierte Talente gebraucht werden.

 

Ohne geht’s nicht - Fremdsprachen und Soft Skills

Für den Berufseinstieg weiterhin unverzichtbar, sind Kompetenzen in Fremdsprachen, insbesondere Englisch. Ohne weitreichende Kenntnisse kann man in Bewerbungsverfahren nur schwer überzeugen. Zur Verbesserung dieser Kompetenzen bietet die Fakultät ein weites Spektrum an Möglichkeiten an. Unter anderem können Studierende an fremdsprachigen Vorlesungen und Moot Courts teilnehmen. Des Weiteren wurde die studienbegleitende Zusatzausbildung im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika „Certificate United States‘ Law (CUSL)“ eingeführt.

Zusätzlich haben internationale Studien belegt, dass der berufliche Erfolg nur zu 50 Prozent auf Fachkompetenz beruht; die andere Hälfte hängt von Soft Skills / Schlüsselqualifikationen ab.

Zu Themen, wie z.B. Kommunikation, Verhandlungsführung oder Zeugenvernehmung etc. bietet das CENTRAL spezielle Seminare für JuristInnen an. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie, sollte der Besuch von möglichst vielen dieser Veranstaltungen angestrebt werden, um diese Fähigkeiten schon frühzeitig im Studium zu erlernen. Die Veranstaltungen des CENTRAL stehen übrigens auch ReferendarInnen und Berufstätigen offen.

Eine weitere Möglichkeit, um Erfahrungen für den Berufseinstieg zu sammeln, bieten simulierte Gerichtsverhandlungen, sogenannte „Moot Courts“. Weitere Informationen zum Thema Moot Courts finden Sie hier.

 

Auslandserfahrungen

Im Referendariat eignet sich die Wahlstation für einen Auslandsaufenthalt am besten. Wer sich für den Bereich des Europa- und Kartellrechts interessiert, bekommt in Brüssel die Möglichkeit einen Teil der Anwaltsstation oder die Wahlstation zu absolvieren. Vorkenntnisse in diesen Bereichen sind nicht erforderlich, dafür aber fließende Englischkenntnisse.

Nach aktuellen Prognosen wird der Brexit für britische Wirtschaftskanzleien noch nicht vorhersehbare, aber möglicherweise negative Folgen haben. Es ist daher ratsam, seine berufliche Laufbahn flexibel zu planen.

 

Trend zum zusätzlichen LL.M.

Der Master of Laws (LL.M.) als international anerkannter Postgraduierten-Abschluss wird bei AbsolventInnen der Rechtswissenschaften immer beliebter. Viele sehen ihn aktuell als eine ideale Möglichkeit, um ihre Karriere anzukurbeln. In vielen Kanzleien wird der LL.M. momentan sogar als alternative Zusatzqualifikation neben dem Doktortitel anerkannt. Zum einen kann durch den oftmals im internationalen Kontext erarbeiteten Master ein Nachweis über Fremdsprachenkompetenzen belegt werden und zum anderen machen die speziellen Rechtskenntnisse gegenüber anderen BerufseinsteigerInnen einen deutlichen Zusatz an Wissen aus. Im Hinblick auf die steigende Zahl an Prädikatsexamina kann es nicht schaden, wenn man sich mit einem zusätzlichen Abschluss von der Konkurrenz abhebt.

Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, wurden vielerorts auch Masterstudiengänge ohne internationale Bezüge entwickelt. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet zahlreiche Wege zu Masterstudiengängen an. Zum einen können Interessierte die Masterstudiengänge der Fakultät absolvieren. Zum anderen bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln auch weitere Masterstudiengänge mit Beteiligung der Fakultät sowie Masterstudiengänge an US-amerikanischen Partneruniversitäten an. Somit wird für AbsolventInnen eine hohe Vielfalt an Möglichkeiten geboten.

Zusätzlich können sich Interessierte über www.hochschulkompass.de einen ersten Überblick verschaffen.

 

Promotion „Ja! Nein! Vielleicht!“?

Eine Promotion kommt neben dem LL.M. natürlich ebenfalls für viele JuristInnen in Frage. In den Großkanzleien wird heute meist eines von beiden erwartet. Für PromotionsstudentInnen der Universität zu Köln bietet die Graduiertenschule und das Promotionsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zahlreiche Unterstützungsangebote an. 

 

Gehälterentwicklung

Wie den Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen ist, erzielen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Bereich der Rechtswissenschaften überdurchschnittlich hohe Gehälter. So lag das mittlere Monats-Bruttoentgelt von sozialversicherungspflichtigen (Vollzeit-) Beschäftigten im Westen bei rund 6.132 Euro und im Osten bei rund 5.395 Euro. (vgl. Statistik der BA, Blickpunkt Arbeitsmarkt - Akademikerinnen und Akademiker, Nürnberg, Juni 2021)

Im Schnitt liegen die Einstiegsgehälter der Top-Kanzleien aktuell bei etwa 95.000 Euro, wobei aber auch sechsstellige Einstiegsgehälter keine Seltenheit sind. Es muss jedoch beachten werden, dass solche hohen Summen nur an KandidatInnen gezahlt werden, die auch überragende Qualifikationen mitbringen. Zudem können beträchtliche Unterschiede zwischen den Gehältern einer Kanzlei aus der Marktspitze und z.B. einer kleineren Boutique bestehen (je nach Qualifikation bewegen sich die Gehälter dort meist in einem Rahmen zwischen 40.000 und 60.000 Euro).

Bei Unternehmen, Behörden und Beratungsgesellschaften liegen die Einstiegsgehälter üblicherweise in einem deutlich niedrigeren Bereich. Jedoch ist zu beobachten, dass die Gehälter der Inhouse-JuristInnen in den vergangenen Jahren durchschnittlich stärker gestiegen sind als bei Kanzleien. Syndizi ohne Führungsverantwortung konnten damit, laut einer Umfrage des Magazins JUVE Rechtsmarkt, im Schnitt etwa 75.000 Euro verdienen.

Die Bewerberzahlen für den Richterberuf sind insgesamt zurückgegangen. Besonders Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind stark von dem Rückgang betroffen. In Nordrhein-Westfalen ist der Nachwuchsmangel im OLG-Bezirk Hamm am deutlichsten zu spüren.
Wirtschaftskanzleien sind häufig ein deutlich attraktiverer Arbeitgeber für junge AbsolventInnen. Laut einer azur-Umfrage unter wirtschaftlich orientierten JuristInnen mit Prädikatsexamen können sich 70 Prozent eine Wirtschaftskanzlei als Wunscharbeitgeber vorstellen (vgl. azur Ausgabe 02/16, S. 107).

 

Lisa Marie Stenhorst, Benjamin Schöppenthau & Kendra Meier

*