Annahme, Registrierung und Einschreibung
Annahme als Doktorand(in)
Zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens sollten Sie sich als Doktorandin oder Doktorand annehmen lassen. Das Recht, Doktorandinnen und Doktoranden anzunehmen, haben die hauptamtlichen und die im Ruhestand befindlichen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie die Privatdozentinnen und Privatdozenten der Fakultät. Auch einzelnen Juniorprofessorinnen und -professoren kann die Fakultät dieses Recht einräumen.
Die Betreuerin (Doktormutter) oder der Betreuer (Doktorvater) überprüft in regelmäßigen Abständen den Fortschritt der Dissertation. Dies kann z.B. im Wege der Durchsicht und Besprechung von Teilentwürfen geschehen.
Für die Annahme als Doktorand(in) stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung. Bitte reichen Sie dieses anschließend mit den angegebenen Anlagen im Promotionsbüro ein.
Sollten Sie bei der Suche einer Betreuerin oder eines Betreuers für Ihr Promotionsvorhaben Hilfe benötigen, können Sie sich gern an die Graduiertenschule der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wenden.
Registrierung als Doktorand(in)
Nach einer Änderung des Hochschulstatistikgesetzes müssen wir erstmals Daten aller Promovierenden an das Statistische Bundesamt melden. Hierfür ist das universitätsweite Registrierungsportal docfile geschaffen worden.
Um möglichst vollständige Daten erheben zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten Sie, sich bei docfile anzumelden und die dort abgefragten Daten zu hinterlegen.
Unter anderem werden Daten von den folgenden Unterlagen erhoben:
- Abiturzeugnis/Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung,
- Examenszeugnisse (Abschlussdaten und -noten),
- Studienbuch/Immatrikulationsbelege (für Studienzeiten und Matrikelnummer).
Diese Unterlagen können auch auf docfile hochgeladen werden. Bitte senden Sie in diesem Fall eine Mail an jura-promotionuni-koeln.de und nennen Sie ihr docfile-Aktenzeichen.
Bei Fragen finden Sie auf den Seiten des Albertus Magnus Centers weitere Informationen und Support-Adressen. Auch wir stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Auch eine Einreichung per E-Mail ist möglich.
Spätestens bei Einreichung der Dissertation müssen jedoch die Originale vorgelegt werden; bei Zeugnissen sind auch beglaubigte Kopien ausreichend.
Einschreibung
Die Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent erfolgt im Studierendensekretariat und setzt u.a. eine Bescheinigung des Promotionsbüros voraus. Diese Bescheinigung erhalten Sie in den Öffnungszeiten des Promotionsbüros gegen Vorlage Ihres Examenszeugnisses im Original oder einer beglaubigten Abschrift. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr erstes oder zweites Examen mindestens mit der Note "befriedigend" abgeschlossen haben. Im Falle der ersten Prüfung ist die Gesamtnote im Sinne des § 29 Absatz 2 JAG NRW ausschlaggebend.
Anfragen hinsichtlich weiterer einzureichender Unterlagen, zu den Einschreibemodalitäten etc. sind zuständigkeitshalber an das Studierendensekretariat zu richten.
Höchstdauer der Einschreibung und Rückmeldesperre
Gemäß § 1 Absatz 10 der Einschreibungsordnung der Universität zu Köln ist die Einschreibung zum Zwecke der Promotion grundsätzlich auf 12 Semester befristet. Sollten Sie darüber hinaus eine fortgesetzte Einschreibung benötigen, richten Sie bitte einen formlosen Antrag an das Promotionsbüro, der neben einer kurzen Darstellung über den Stand Ihres Promotionsverfahrens auch die Bestätigung Ihrer Doktormutter bzw. Ihres Doktorvaters enthält, dass Sie weiterhin an Ihrem Promotionsvorhaben arbeiten.
Beachten Sie, dass eine Exmatrikulation die Durchführung der Promotion nicht berührt, vgl. § 1 Absatz 10 Satz 2 der Einschreibungsordnung.
Wichtiger Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber ohne juristische Examina gem. § 5 Absatz 1 DRiG, die sich mit Bachelor- oder Masterabschlüssen (§ 3 Absatz 5 und § 3 Absatz 6 PromO) bewerben: Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an das Promotionsbüro. Gleiches gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Ausland abgeschlossen haben (§ 4 PromO).