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Annahme, Registrierung und Einschreibung

Foto: Simon Wegener

Wichtiger Hinweis für Bewerberinnen und Bewerber ohne juristische Examina gem. § 5 Absatz 1 DRiG, die sich mit Bachelor- oder Masterabschlüssen (§ 3 Absatz 5 und § 3 Absatz 6 PromO) bewerben: Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an das Promotionsbüro. Gleiches gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Ausland abgeschlossen haben (§ 4 PromO).

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