Athleten stehen im Mittelpunkt des Sports. Ihren Belangen widmet sich der 9. Kölner Sportrechtstag.
Besonderes Augenmerk gilt der Auflösung von Konflikten mit Interessen Anderer. Viele dieser Konflikte ergeben sich aus den Regelwerken monopolistischer Sportinstitutionen. Sie bestimmen die Art und Weise der Sportausübung und machen die Wettkampfteilnahme auch davon abhängig, dass Athleten Beschränkungen ihres außersportlichen Verhaltens hinnehmen. Differenzierungen nach Geschlecht, Behinderung oder Staatsangehörigkeit treten hinzu. Mit ihnen verbunden sind Rechtfertigungslasten, denen der organisierte Sport in vergleichbarer Weise auch bei Einschränkungen kommunikativer Rechte ausgesetzt ist. Schließlich ist Sport für viele Athleten eine berufliche Tätigkeit, die teilweise auch durch gewerkschaft(sähn)liche Vertretungen unterstützt wird.
Am 6. Dezember 2018 ab 09:30 Uhr veranstaltet die Deutsche Sporthochschule in Kooperation mit dem Institut für Staatsrecht im RheinEnergieSTADION den 9. Kölner Sportrechtstag. Anmeldeschluss ist der 2. Dezember 2018. Alle weiteren Informationen finden Sie unter https://www.dshs-koeln.de/institut-fuer-sportrecht/termine/detail/termin/9-koelner-sportrechtstag/.