zum Inhalt springen

Promotionsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät | 03. März 2017

Im Jahr 2016 wurden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln insgesamt 81 Juristinnen und Juristen zu Doctores iuris promoviert. Um dies angemessen zu würdigen und die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen noch einmal in einem feierlichen Rahmen zusammen zu bringen, fand am 03.03.2017 die traditionelle jährliche Promotionsfeier statt.

So dauerte es auch dieses Mal nicht lange, bis sich die die Aula im Hauptgebäude mit den Doctores iuris 2016, deren Familien und Freunden sowie den Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät füllte. Die musikalische Gestaltung des Festaktes übernahm das Triologische Quartett, das in der Besetzung Saxophon, Gitarre, Kontrabass und Schlagzeug seinen gekonnten Mix aus Jazz und Swing präsentierte und so für die passende feierliche Stimmung sorgte.

Gefolgt von einem musikalischen Auftakt hielt Dekan Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis eine Begrüßungsansprache, die in die anschließende Verlesung der Namen und Dissertationstitel der Doctores iuris 2016 überging. Dabei würdigte der Dekan die Absolventen im Bereich Zivilrecht, während die Absolventen in den Bereichen Strafrecht und öffentliches Recht von Prof. Dr. Christian von Coelln vorgestellt wurden.

Nach einem weiteren musikalischen Intermezzo durch das Triologische Quartett fand das Programm seine Fortsetzung mit der Verleihung der Promotionspreise. Bereits zum zweiten Mal wurden diese durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät selbst und den Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft gestiftet. Vor diesem Hintergrund leitete die amtierende Vorsitzende, Frau Prof. Dr. Johanna Hey, die Preisverleihung ein und wies dabei auch mit einigen Worten auf die Bedeutung und Funktion des Fördervereins hin.

Vergeben wurde der Promotionspreis 2017 an Jan Jakob Bornheim für seine Arbeit „Bijuralism and Property Rights“ (betreut von Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel). Ebenfalls ausgezeichnet wurden Leonhard Gehlen für seine Dissertation „Die Strafbarkeit von Geschäftsleitern nach § 54a KWG“ (betreut von Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel) und Gunnar Greier für seine Arbeit „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe“ (betreut von Prof. Dr. Martin Paul Waßmer). Des Weiteren wurde der Promotionspreis 2017 vergeben für die beiden Doktorschriften „Der Gesamtplan im Steuerrecht“ von Goetz Kempelmann (betreut von Prof. Dr. Johanna Hey) sowie „Die Duldung rechtswidriger Zustände im Baurecht“ von Jan David Sommer (betreut von Prof. Dr. Stefan Muckel).

Mit jeweils einem Kurzvortrag kamen die Preisträger dann schließlich auch noch selbst zu Wort und nutzten diese Gelegenheit dazu, ein wenig über ihre Arbeit und die Eindrücke der Promotionsphase zu berichten sowie sich bei ihren Doktormüttern und -vätern, Familien und Freunden zu bedanken. Anschließend wurden erstmals im Rahmen der Promotionsfeier auch diejenigen gewürdigt, die für ihre Dissertationen mit externen Promotionspreisen ausgezeichnet wurden. Namentlich handelte es sich dabei um Sebastian Feiler (Promotionspreis der Alexander Lüderitz Stiftung), Andreas Groten (X. premio romanistico internazionale Gérard Boulvert), Kevin Lukes (Küttner-Promotionspreis und Wissenschaftspreis der Wolfgang-Hromadka-Stiftung) und Björn Schmitz-Luhn (Adolf-Laufs-Promotionspreis).

Der offizielle Teil des Abends endete mit der Aufnahme eines Gruppenfotos der an diesem Abend im Mittelpunkt stehenden Doctores. Beim anschließenden Empfang im Foyer der Aula ließen die Gewürdigten gemeinsam mit ihren Gästen und den Professoren den Abend in lockerer Atmosphäre und bei interessanten Gesprächen ausklingen. Nochmals Gratulation und herzlichen Glückwunsch an alle Doctores iures des Jahres 2016!

*