Im Rahmen der ELC-Vorlesung „Umweltrecht im Planungs- und Genehmigungsverfahren“ von Dr. Andreas Hamacher gewährte Herr Schiller zunächst tiefgehende Einblicke in die Organisationsstruktur und Aufgaben der Stadt Köln, insbesondere in die Zuständigkeiten des Umwelt- und Verbraucherschutzamts sowie des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen.
Dabei erläuterte er die vielfältigen Aufgaben eines Städtischen Rechtsrats in der Umweltrechtsberatung. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die prozessbegleitende Rechtsberatung – von der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens bis zu dessen Abschluss – als auch die gerichtliche Prozessführung. Diese vielfältigen Aufgabenbereiche führen ihn regelmäßig zu Ortsterminen und Inspektionen, bei denen er die Fachdienststellen der Stadt unterstützt. Zudem erläuterte er, dass seine Funktion auch die Vertretung der Stadt Köln vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig umfassen kann.
Besonders praxisnah und interessant gestaltete sich sein Vortrag durch Einblicke in aktuelle und vergangene Rechtsfragen, mit denen er in seiner Arbeit betraut ist. Dazu zählten Themen wie der Immissionsschutz sowie der Natur- und Artenschutz. Ein Beispiel aus der Praxis war hierzu das per Allgemeinverfügung erlassene nächtliche Verbot von Mährobotern, um Igel und andere Kleintiere zu schützen. Herr Schiller berichtete außerdem von aktuellen Gerichtsverfahren, etwa dem Verbot von Holzkohlegrills in der Weidengasse aufgrund erheblicher Geruchsemmissionen, die durch die Holzkohlegrills verursacht werden.
Im Anschluss an den Vortrag hatten die Teilnehmer*innen die Gelegenheit, Fragen zu stellen, wodurch ihnen wertvolle Perspektiven auf die praxisorientierte Arbeit im Umweltrecht eröffnet wurden.
Weitere Informationen finden Sie unter https://elc.uni-koeln.de/. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an environmental-law-centeruni-koeln.de.
Bericht: Environmental Law Center