Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist aufgrund entsprechender Zuständigkeitskonzentrationen mit insgesamt 6 Kartellsenaten einer der führenden Gerichtsstandorte Deutschlands für die Bereiche des Kartell- und Energiewirtschaftsrechts.
Erforderliche Vorkenntnisse:
Für beide angebotenen Bereiche sollten die Interessenten/innen möglichst über überdurchschnittliche Rechtskenntnisse verfügen, die sich auch in der Note der ersten juristischen Prüfung widerspiegeln. Zudem sollten die Interessenten/innen über die Grundzüge hinausgehende Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsmaterien durch den Besuch von Vorlesungen und Übungen nachweisen können, die sie möglichst durch ein entsprechendes Praktikum (im Energiewirtschafts-/Regulierungsrecht z.B. bei einer Regulierungsbehörde, einer Anwaltskanzlei oder in der Rechtsabteilung eines Energiewirtschaftsunternehmens) vertieft haben. Die Interessenten/innen müssen damit rechnen, umfangreiche Aktenstücke bearbeiten zu müssen. Sie müssen deshalb in der Lage sein, den entsprechenden Sachverhalt sicher und vollständig zu erfassen und ihn sodann juristisch sauber zu durchdringen.
Ansprechpartner für Bewerbungen:
Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf
- Referendarabteilung -
Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4971-637; FAX: 0211/4971-101
E-Mail: Serviceeinheit_Dezernat_5_Referendare@olg-duesseldorf.nrw.de
Bevorzugte Form der Kontaktaufnahme:
E-Mail, Post
Gemeldet über das Institut für Energiewirtschaftsrecht.