Das Institut für Anwaltsrecht lädt am Donnerstag, 11. Mai 2023, um 17.00 Uhr s.t. zur Jahresveranstaltung 2023 ein. Herr Dr. Christian Deckenbrock wird über „Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach der Reform: Endlich Rechtssicherheit oder weiterhin alles unklar?“ sprechen.
Herr Dr. Deckenbrock hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu allen Facetten des Anwaltsrechts veröffentlicht, die Regulierung anwaltlicher Interessenkonflikte hat dabei aber stets sein besonderes Interesse gefunden. Bereits 2009 hat er seine mit dem Fakultätspreis ausgezeichnete Dissertation zum Thema „Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“ vorgelegt. In seinem Vortrag nimmt er die zum 1.8.2022 in Kraft getretene umfassende Reform der anwaltlichen Tätigkeitsverbote zum Anlass, um das Recht der Interessenkonflikte neu zu bewerten, und erläutert, welche Rechtsunsicherheiten für die Praxis beseitigt worden sind und welche fortbestehen oder gar neu entstanden sind.
Die Veranstaltung findet im Tagungsraum (0.04, Seminargebäude (106) der Universität) statt. Nach dem Vortrag von Herrn Dr. Deckenbrock besteht Gelegenheit zur Diskussion. Der Meinungsaustausch kann anschließend bei einem Umtrunk im Stehkonvent im Seminargebäude fortgesetzt werden.
Das Institut freut sich über Ihre Teilnahme und bittet um Anmeldung an anwaltsrechtuni-koeln.de. Sollten Sie sich spontan entschließen wollen: Kommen Sie gerne auch ohne Anmeldung vorbei.
Weitere Informationen zum Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht finden Sie unter https://anwaltsrecht.uni-koeln.de/veranstaltungen/jahresvortrag.