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49. Energierechtliche Jahrestagung (EWIR): Klimaschutz vor Gericht - verfassungs- und zivilrechtliche Chancen und Risiken der ‚climate litigation‘

Die 49. energierechtliche Jahrestagung des Instituts für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) der Universität zu Köln zum hochaktuellen Thema “Klimaschutz vor Gericht  ̶  verfassungs- und zivilrechtliche Chancen und Risiken der ‚climate litigation‘" wird am 28. Oktober 2021 von 14 bis 18 Uhr stattfinden. Aufgrund der leider nach wie vor bestehenden Einschränkungen durch die Covid 19-Pandemie findet die Tagung in diesem Jahr halbtags von 14 bis 18 Uhr per Zoom statt.

Thema sind globale, verfassungsrechtliche und zivilrechtliche Aspekte der „climate litigation“. Im ersten Block behandeln Frau Prof. Eckes (Universität Amsterdam) und Frau Prof. Kreuter-Kirchof (HHU Düsseldorf) die globalen, grenzüberschreitenden und verfassungsrechtlichen Aspekte des Themas und spüren im Lichte aktueller Entscheidungen und Klagen den Grenzen nach, welche der Klimaschutz als Verfassungsziel und möglicherweise „Menschenrecht“ dem Gesetzgeber setzt. Im zweiten Block behandeln Frau RA Dr. Verheyen (Rechtsanwälte Günther, Hamburg) und Frau RA Michaelis (RosinBüdenbender, Essen) die zivilrechtlichen Seiten mit Blick auf die Chancen und Risiken von Klimaklagen gegen Energieunternehmen, produzierende Industrie und Finanzwelt. Dabei werden sowohl die Kläger- als auch die Beklagtenperspektive beleuchtet. Fragerunden und eine virtuelle Podiumsdiskussion schließen sich an die Vorträge an. Die Teilnahme ist für jede und jeden offen und kostenfrei. Auch Studierende und Angehörige anderer Fakultäten sind herzlich willkommen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter ewir.jura.uni-koeln.de/infobereich/energierechtliche-jahrestagung. Anmeldungen richten Sie bitte an: infoSpamProtectionewir-koeln.de