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Urteil des BVerfG zu Rundfunkbeiträgen

Statements der Kölner Medienrechtler Prof. Dr. von Coelln und Prof. Dr. Hain

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf. Ein Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt hatte dazu geführt, dass der Beitrag nicht wie im entsprechenden Staatsvertrag vereinbart angestiegen ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten daraufhin Beschwerde in Karlsruhe eingelegt.

In den Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Medienrecht, die Anstalten der ARD. Prof. Dr. Christian von Coelln, Inhaber des Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht, vertrat die Staats- und Landesregierungen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen und damit einen Großteil der Staats- und Landesregierungen vertrat.

Ihre Statements zum Urteil:

Professor Dr. Karl-Eberhard Hain:
 „Das Bundesverfassungsgericht hat heute die funktionsgerechte Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher gestellt - und die bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt. Bemerkenswert ist, dass das Gericht die solidarische Verantwortung der Ländergemeinschaft für die Finanzierung hervorgehoben hat und dass ein einzelnes Bundesland, im vorliegenden Fall Sachsen-Anhalt, nicht durch eine von den übrigen Bundesländern abweichende Meinung ausbrechen kann. Zudem hat das Gericht es nicht bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Verhaltens Sachsen-Anhalts belassen, sondern den 1. Medienänderungsstaatsvertrag übergangsweise in Kraft gesetzt. Dadurch erfolgt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags übergangsweise. Zusätzlich hat es dem Grunde nach die Pflicht zur Kompensation der bisher entgangenen Rundfunkbeiträge festgestellt. Die Länder sind jetzt gehalten unter Berücksichtigung der Kompensationspflicht ein neues Finanzierungsverfahren einzuleiten. "

Professor Dr. Christian von Coelln:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine besondere Rolle wahrzunehmen, die sich nach der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar aus der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes ergibt. Damit er das tun kann, muss er angemessen finanziert werden. Dazu gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren. In diesem haben die Landtage das letzte Wort. Von dem ihnen unterbreiteten Vorschlag zur Beitragsfestsetzung dürfen sie nur aus bestimmten Gründen abweichen. Im konkreten Fall hatte Sachsen-Anhalt die anstehende Beitragserhöhung faktisch zu Fall gebracht, weil etliche Landtagsabgeordnete u.a. mit Programminhalten unzufrieden waren.

Die heute veröffentlichte Entscheidung bestätigt die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch und gerade unter den aktuellen Bedingungen der Medien. Sie stellt zugleich klar, dass das Verfahren der Beitragsfestsetzung nicht reformiert werden muss. Vor allem aber hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht entschieden, dass politische Unzufriedenheit mit dem Programm kein tragfähiger Grund für politische Zugriffe auf die Finanzierung der Anstalten sind.“
 

Pressesprecher:
Jürgen Rees
+49 221 470 3107
+49 151 61333917
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