Die Fakultät trauert um Prof. Dr. Herbert Wiedemann (21. Oktober 1932 - 1. Oktober 2021).
Professor Wiedemann war nach dem Studium der Musik und der Rechtswissenschaft, dem Referendariat, nach Promotion und Habilitation in München zunächst an der Freien Universität Berlin tätig, bevor er 1967 seine akademische Heimat an der Universität zu Köln fand. Als Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht prägte er die diesem Institut zugeordneten Rechtsgebiete in Köln über drei Jahrzehnte bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1998. Auch danach blieb er dem Institut eng verbunden.
Als Dekan und Prodekan, als Rektor und danach als Prorektor übernahm er jahrelang Verantwortung in der Universität zu Köln. Die akademische Lehre bereicherte er nicht zuletzt durch die Gründung des Großen Klausurenkurses, den er von 1970 bis zum Jahr 2002 leitend betreute und der bis heute von zentraler Bedeutung für die Juristenausbildung an der Kölner Fakultät ist. 1986 bis 1996 war er zudem Richter am OLG Düsseldorf.
Herbert Wiedemann zählte zu jenen herausragenden Rechtsgelehrten des 20. Jahrhunderts, die für sich noch in Anspruch nehmen konnten, einen Gesamtüberblick über das deutsche Zivilrecht oder zumindest über große Teile dieser Rechtsdisziplin zu haben. Er bleibt uns als leidenschaftlicher Wissenschaftler, Musiker und beeindruckender Mensch im Gedächtnis. Herbert Wiedemann hinterlässt eine große Lücke. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.