Prof. Dr. Martin Henssler, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Anwaltsrecht, ist vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet worden. Diese Würdigung wird seit 1980 vom DAV an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um den anwaltlichen Berufsstand verdient gemacht haben. Das Ehrenzeichen wurde ihm am 22.06.2022 überreicht.
DAV-Präsidentin Edith Kindermann begründete die Ehrung Herrn Professor Hensslers wie folgt: „Seiner Expertise verdanken wir die große BRAO-Reform, die ganz im Sinne des DAV ausgefallen ist. Sein DAV-Diskussionsvorschlage zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht war Grundlage für die große BRAO-Reform, die nun nach langem Weg in weniger als zwei Monaten in Kraft tritt.“ Die Reform stelle einen großen Schritt hin zu zeitgemäßen Rahmenbedingungen für die anwaltliche Tätigkeit dar.
Die Fakultät gratuliert Herrn Professor Henssler ganz herzlich zu seiner Auszeichnung!