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Absolventenfeier 2017

Peter Biesenbach, MdL, sprach zur Juristenausbildung

Auch in diesem Jahr wurden die Absolventinnen und Absolventen unserer Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die ihre erste Prüfung im vergangenen Studienjahr erfolgreich abgelegt hatten, im Rahmen eines akademischen Festakts am 19. Januar 2018 geehrt.

Der Prorektor für Lehre und Studium, Herr Professor Dr. Stefan Herzig, MME eröffnete die akademische Feier. Seinen Grußworten schlossen sich die Ausführungen des Dekans Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis und des erfreulicherweise gewonnenen Festredners, Herrn Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach, MdL an.
Beide Reden widmeten sich der Juristenausbildung und ihrer gegenwärtig diskutierten Reform. Sie beleuchteten die zukünftigen, beispielsweise mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen, Herausforderungen der juristischen Berufe und die hieraus möglicherweise für die Juristenausbildung resultierenden Konsequenzen.

Hierauf folgte die Ehrung unserer Absolventinnen und Absolventen, die in diesem Jahr unserer Einladung besonders zahlreich gefolgt sind. Mit ca. 175 anwesenden Absolventinnen und Absolventen aus allen 15 Schwerpunktbereichen und über 650 Gästen war es die bisher größte Absolventenfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Abgerundet wurde die Feier schließlich durch die Verleihung der Lehrpreise 2017 seitens der Fachschaft Jura, die Herr Tim Wiest vertrat.

Die Fachschaft zeichnete zunächst Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge) für sein stetiges Engagement in der Lehre aus. Herr Tim Wiest lobte in der Begründung die von Herrn Professor Kreß vermittelte Leidenschaft für das Strafrecht ebenso wie seine vorlesungsbegleitenden Materialien, die keine Fragen der Studierenden offen lassen.

Des Weiteren vergab die Fachschaft den Lehrpreis an AG-Leiter, die in den letzten beiden Jahren durch besonders gute Arbeitsgemeinschaften aufgefallen waren. Geehrt wurden Frau Jasmin Bertlings und Dhekra Ben Haj Kilani für das Strafrecht, Frau Shari Schultheis für das Zivilrecht und Herr Dr. Bernd Köbele für das öffentliche Recht.

Der akademischen Feier folgte ein geselliger Umtrunk im Hörsaalgebäude, wo die Gäste bei ausgelassener Stimmung den Erfolg der Absolventinnen und Absolventen feierten.

Die schöne Atmosphäre verdanken wir insbesondere der großartigen musikalischen Umrahmung durch die Jazzband „Das triologische Quartett“, die nicht nur die akademische Feier sondern auch den Ausklang im Hörsaalgebäude begleitete.
 
Für ihre Unterstützung danken wir herzlich der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP sowie den vielen fleißigen Helferinnen und Helfern aus den Einrichtungen und Instituten der Fakultät.
 
Wir wünschen unseren Absolventinnen und Absolventen für ihre weitere Zukunft nur das Beste und gratulieren unseren ausgezeichneten Lehrenden zum Lehrpreis 2017!

Improving Restructuring Tools in Europe and the Role of the Insolvency Practitioner

8. Internationales Symposium des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht

Am 2.2.2018 fand das 8. Internationale Symposium des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln unter Leitung des Institutsdirektors, Prof. Dr. Christoph Thole, statt. Hochrangige Referenten aus ganz Europa und zahlreiche Insolvenzpraktiker waren zu der Tagung unter dem Oberthema „Improving Restructuring Tools in Europe and the Role of the Insolvency Practitioner“ in das Hyatt Regency nach Köln gekommen. Den Anfang machte der Vortrag von Stephen Taylor, einem renommierten Insolvenzberater aus London, der schon an vielen hochrangigen Insolvenzverfahren mitgewirkt hatte. Er klärte über den gegenwärtigen Stand des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts in England, auch in Zeiten des nahenden Brexit, auf und ging besonders auf die vielfältigen Verflechtungen und gewisse Intransparenzen im britischen Restrukturierungsmarkt ein. Der zweite Vortrag des Tages kam von Robert van Galen aus Amsterdam, einem bekannten Insolvenzverwalter aus den Niederlanden. Er führte zunächst in das niederländische Insolvenzrecht ein und stellte die sich derzeit abzeichnenden gesetzgeberischen Bestrebungen dar, ein sehr schlankes Restrukturierungverfahren zu schaffen, das sich an das englische scheme of arrangement-Verfahren anlehnt. Sodann folgte die richterliche Perspektive mit einem Vortrag von Rostislav Krhut, dem Vizepräsidenten des tschechischen Landgerichts Ostrava. Krhut stellte dar, dass das tschechische Insolvenzrecht in seinen Grundanlagen sehr sanierungsförderlich angelegt sei, dass das Insolvenzverfahren aber in der Praxis häufig an fehlender pragmatischer Herangehensweise in der tschechischen Richterschaft und mangelnder Kompetenz scheitere. Es gebe ein erhebliches Vollzugsdefizit auch im Hinblick auf die Insolvenzantragstellung. Daher sei die Zahl der Insolvenzen in der Tschechischen Republik insgesamt sehr gering.

Nach der Mittagspause führte dann Mylène Boché-Robinet von Clifford Chance, Paris, in das französische Restrukturierungsrecht ein, das sich durch eine Vielzahl von Verfahrensarten kennzeichnet. Überraschend war, dass im französischen Recht aufgrund einer starken Reglementierung nur sehr wenige Personen den Zugang zum Verwalterberuf schaffen, so dass sich der Insolvenzverwaltermarkt auf wenige Akteure beschränkt. Im nachfolgenden Vortrag aus deutscher Perspektive zeigte Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel die deutsche Sichtweise auf die gegenwärtigen Restrukturierungstendenzen auf. Er betonte, dass in Deutschland vor allem der Blick auf das Kollektiv der Gläubigerschaft gerichtet werde und man einem möglichen Missbrauch des Schuldners vorbeugen wolle. In diesem Spannungsfeld bewege sich dann auch aus deutscher Perspektive die derzeitige Diskussion über die Einführung eines vorinsolvenzlichen präventiven Restrukturierungsrahmens. Den Schlusspunkt des Tages setzte sodann der Vortrag von Dr. Joaquim Sarrate aus Barcelona. Herr Sarrate, der an der Universität Heidelberg promoviert worden war, stellte das spanische Insolvenzrecht vor und zeigte insbesondere die jüngeren Reformbewegungen auf. Als Besonderheit des spanischen Insolvenzrechts stellte er unter anderem heraus, dass in Spanien auch eine Gesellschaft oder eine juristische Person zum Insolvenzverwalter bestellt werden kann und dass die jüngeren Reformen dem spanischen Insolvenz- und Restrukturierungsrecht einen recht modernen Anstrich verliehen hätten.

Insgesamt war es eine sehr erfolgreiche 8. Tagung, die im Publikum auf reges Interesse stieß. In seinem Schlusswort bedankte sich Prof. Dr. Thole insbesondere bei den Mitgliedern des Fördervereins des Instituts, die das Symposium finanziell unterstützt hatten. Auch im nächsten Jahr 2019 ist anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht wieder ein Symposium geplant.