Soweit hier nichts anderes durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird, endet die An- und Abmeldefrist für Klausurenstets sieben Tage vor dem Schreibtermin.
Für Hausarbeiten enden die Fristen vierzehn Tage vor Ende des Bearbeitungszeitraums.
(In KLIPS 2.0 ist als Fristende 0:00 Uhr des sechsten/dreizehnten Tages angegeben, weil 24 Uhr des siebenten Tages vor dem Schreibtermin/vierzehnten Tages vor dem Abgabetermin nicht hinterlegt werden kann.)
Auf § 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG NRW wird hingewiesen: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung und Fristwahrung:
Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung zu/von Prüfungen über KLIPS 2.0 obliegt es Ihnen, sich innerhalb der Frist an das Prüfungsamt zu wenden (persönlich zu den Öffnungszeiten oder noch besser per E-Mail: jura-pruefungsamtuni-koeln.de). Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung in KLIPS 2.0 finden Sie in unserem Faltblatt.
WICHTIG: Soweit das Hindernis für eine fristgemäße An- oder Abmeldung in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegt (z.B. defekter Internetzugang am Tag des Fristablaufs), entbindet die Meldung an das Prüfungsamt Sie nicht von Ihrer Verantwortung, kann also nichtfristwahrend wirken!
Verfristete Anmeldungen oder Abmeldungen zu bzw. von Klausuren und anderen Prüfungsleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Schwerpunktbereichsseminarvergabe findet stets zum Ende der Vorlesungszeit statt.
Sind bei einzelnen Klausuren mehrere Prüfungssäle angegeben, so wird nach dem Ende der An- und Abmeldefrist eine Verteilung der zu Prüfenden auf die Räume vorgenommen. Die angemeldeten Studierenden erhalten ggf. eine Benachrichtigung per E-Mail, zudem finden Sie am Prüfungstag entsprechende Angaben in KLIPS.
B) Die Termine im Einzelnen
Klausuren außerhalb der Schwerpunktbereichsprüfung
Die Termine der Klausuren außerhalb der Schwerpunktbereichsprüfung im Sommersemester 2025 (Semesterabschlusstests zu Vorlesungen, Klausuren in Übungen, Zwischenprüfungsklausuren) werden in Kürze bekannt gegeben.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Klausurphase bis Samstag, 09.08.2025, andauern wird.
Die Anmeldung in KLIPS wird im Laufe des Monats April ermöglicht werden.
Jede Klausur dauert 120 Minuten (Nettoschreibzeit), dafür stehen dreistündige Slots zur Verfügung.
Schwerpunktbereichsklausuren
Die Termine der Klausuren als Teil der universitären Schwerpunktbereichsprüfung werden in Kürze bekannt gegeben.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Klausurphase bis Samstag, 09.08.2025, andauern wird.
Die Anmeldung in KLIPS wird im Laufe des Monats April ermöglicht werden.
Jede Klausur dauert 120 Minuten (Nettoschreibzeit), dafür stehen dreistündige Slots zur Verfügung.
Hausarbeiten
Welche Hausarbeiten in welchem Semester angeboten werden, richtet sich nach dem im nächsten Reiter beschriebenen Plan. Beachten Sie auch die Hinweise zu Hausarbeiten.
Die Aufgabenstellung finden Sie ab dem ersten Tag der Ausgabe auf der Webseite der Aufgabenstellerin/des Aufgabenstellers. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten in jedenfalls in elektronischer Form über die Prüfungsplattform einzureichen sind, und weitere Hinweise zu den Hausarbeiten.
Falllösungshausarbeiten nach den Vorlesungen des Sommersemesters 2025:
Kleine Falllösungshausarbeit1 im
Aufgabenstellerin/Aufgabesteller
Bearbeitungszeitraum
Bürgerlichen Recht
N.N.
wird noch bekannt gegeben
Öffentlichen Recht
N.N.
wird noch bekannt gegeben
Große Falllösungshausarbeit2 im
Aufgabenstellerin/Aufgabesteller
Bearbeitungszeitraum
Öffentlichen Recht
N.N.
wird noch bekannt gegeben
Strafrecht
N.N.
wird noch bekannt gegeben
Zivilrecht
N.N.
wird noch bekannt gegeben
Die Aufgabenstellung finden Sie ab dem ersten Tag der Ausgabe auf der Webseite der Aufgabenstellerin/des Aufgabenstellers. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten in jedenfalls in elektronischer Form über die Prüfungsplattform einzureichen sind, und weitere Hinweise zu den Hausarbeiten.
1 Bearbeitungszeit 6 Wochen, auf die Bearbeitung in diesem Zeitraum zu verwendende Zeit: drei Wochen. 2 Bearbeitungszeit 6 Wochen, auf die Bearbeitung in diesem Zeitraum zu verwendende Zeit: vier Wochen.
Zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung sind u.a. drei Falllösungshausarbeiten zu bestehen, an die Stelle der bisherigen Fortgeschrittenenhausarbeit ist eine Große Falllösungshausarbeit getreten, vgl. §§ 35 Absatz 3, 55 Absatz 7 StudPrO.
Welche Hausarbeiten in welchem Semester?
Nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 StudPrO müssen eine Kleine Falllösungshausarbeit und zwei Große Falllösungshausarbeiten bestanden werden, wobei jeweils eine aus jedem der drei Gebiete Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht stammen muss.
Die Großen Falllösungshausarbeiten werden in jedem Semester in jedem Bereich (Straf-, Zivil- und Öffentliches Recht) angeboten.
Die Kleinen Zwischenprüfungshausarbeiten werden in einem rollierenden System angeboten. Dabei können Sie in jedem Semester zwischen Arbeiten aus zwei der drei Bereiche wählen.
Angeboten werden im:
Sommer 2024
Strafrecht
Öffentliches Recht
(kein Zivilrecht)
WS 24/25
Strafrecht
(kein Ö-Recht)
Zivilrecht
Sommer 25
(kein StrafR)
Öffentliches Recht
Zivilrecht
WS 25/26
Strafrecht
Öffentliches Recht
(kein ZivilR)
Sommer 26
Strafrecht
(kein Ö-Recht)
Zivilrecht
und so weiter.
Schwerpunktseminarplatzvergabe
Die Schwerpunktseminarplätze für das Wintersemester 2025/2026 werden im Juli 2025 vergeben. Von Donnerstag, 26.06.2025 bis Donnerstag, 03.07.2025 können Sie in KLIPS 2.0 Ihre Belegungswünsche hinterlegen, wenn Sie endgültig zur Schwerpunkprüfung zugelassen sind, also alle Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 StudPrO erfüllt haben (vgl. § 36 Absatz 1 Sätze 2 und 3 StudPrO) und Ihren Schwerpunkt gewählt haben (zum Formular). Die Schwerpunktseminarplätze werden nach Abschluss der Bewerbungsphase vergeben, das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt hier nicht.
Die darauf folgende nächste Bewerbungsphase und Vergabe wird voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2026 stattfinden. Dann können Sie sich auf die Schwerpunktseminarplätze für das Sommersemester 2026 bewerben, die im Anschluss vergeben werden. Die Termine werden später hier bekannt gegeben. Teilnehmen kann auch dann, wer endgültig zur Schwerpunkprüfung zugelassen ist, also alle Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 StudPrO erfüllt (vgl. § 36 Absatz 1 Sätze 2 und 3 StudPrO).