Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
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Nicht nur das Eigentum an körperlichen Gegenständen, sondern auch immaterielle, geistige Güter wie Erfindungen oder schöpferische Werke genießen den Schutz der Rechtsordnung (sog. geistiges Eigentum). Zu den Gesetzen, die das geistige Eigentum schützen, gehören beispielsweise das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz (für den Schutz von Erfindungen auf technischem Gebiet) sowie das Urheberrechtsgesetz und das Geschmacksmustergesetz (für den Schutz von geistigen Leistungen im ästhetischen Bereich). Zum Umfeld der Rechte des geistigen Eigentums gehört auch der Schutz von Kennzeichen wie Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben (geschützt im Markengesetz). Alle genannten Gebiete müssen sich in eine auf Fairness und Freiheit der wirtschaftlichen Entfaltung gerichtete Wettbewerbsordnung einfügen.
Den zweiten Kernbereich des Schwerpunktes 3 bildet daher das Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht lässt sich in das Lauterkeitsrecht (UWG) und das Kartellrecht (GWB, EU-Kartellrecht) unterteilen. Das Kartellrecht enthält Regelungen, welche die Freiheit des Wettbewerbs sichern. Dabei sind in jüngerer Zeit digitale Märkte, Plattformen und die Verfügungsmacht über Daten in den Mittelpunkt des Interesses gerückt, aber auch die das behördliche Verfahren ergänzende private Rechtsdurchsetzung durch Kartellschadensersatzklagen. Ist der Wettbewerb in seinem Bestand gesichert, ist damit noch nicht gewährleistet, dass die Marktteilnehmer sich ordnungsgemäß verhalten. Diese Aufgabe kommt dem Lauterkeitsrecht zu. Dabei geht es vornehmlich um Fragen von Klarheit und Wahrheit in der Werbung sowie die Abwehr aggressiver und übermäßig belästigender geschäftlicher Praktiken. Flankierend kommen regulierungsrechtliche Themen des Telekommunikations- und Energierechts hinzu. Aktuelle Streitigkeiten zwischen Mobilfunkanbietern und anderen Unternehmen (sog. „Patentkriege“ um den Zugang zu patentgeschützten Schlüsseltechnologien) sind Beispiele für die enge Verbindung von Geistigem Eigentum und Wettbewerb.
Absolventinnen und Absolventen des Schwerpunktbereichs werden vor allem in der Anwaltschaft und in Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen Arbeitsmöglichkeiten finden. Internationale und überregionale Anwaltskanzleien haben regelmäßig einen oder mehrere Anwälte, die sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums beschäftigen (Intellectual-Property, kurz: IP-Abteilung). Auch für das Kartellrecht gibt es eigene Abteilungen. Daneben gibt es kleine Kanzleien, die sich auf IP-Recht, Wettbewerbsrecht oder Regulierungsrecht spezialisiert haben. In Unternehmen gibt es regelmäßig "hauseigene" Juristen, die sich um die Anmeldung und den Schutz der Marken, Patente und der sonstigen Schutzrechte des jeweiligen Unternehmens kümmern oder die Kartellrechtscompliance sicherstellen. In der Justiz gibt es spezialisierte Kammern an den Landgerichten und Senate an den Oberlandesgerichten. Im Bereich des Kartell- und Energierechts ist das OLG Düsseldorf das führende deutsche Berufungsgericht. Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur haben ihren Sitz in Bonn.
Der Schwerpunktbereich 3 „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“ behandelt ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts mit engen Bezügen zu den Wirtschaftswissenschaften und zur Praxis. Es werden nicht nur Thematiken vertieft, die bereits in den Pflichtfächern (insbesondere Allgemeiner Teil des BGB, Gesetzliche und Vertragliche Schuldverhältnisse) behandelt werden, sondern zahlreiche darüber hinausreichende Aspekte adressiert. Wenn man offen für Neues ist, sind der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht ebenso wie das Wettbewerbsrecht und Energierecht Rechtsgebiete, die viel Freude machen, Abwechslung bieten und reichlich Berufschancen nebst sehr guten Verdienstmöglichkeiten eröffnen. Auf all diesen Gebieten besteht in der Praxis seit Langem Knappheit an qualifizierten Juristinnen und Juristen.
Die Lehre durch die Hochschullehrer im Bereich des Schwerpunktes 3 wird durch zahlreiche Lehrbeauftragte, Honorarprofessoren und Praktiker bereichert. Zu den Dozentinnen und Dozenten zählen führende Richter am BGH, am OLG in den Bereichen Geistiges Eigentum, Kartell- und Patentrecht ebenso wie ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Anwaltschaft. Dies ermöglicht eine Vielfalt an Vorlesungen, die bundesweit ihresgleichen sucht. Beispielsweise werden im Bereich des deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts neben der an den meisten Fakultäten anzutreffenden Grundvorlesung („Wettbewerbsrecht“ bzw. „Kartellrecht“) zahlreiche Spezialveranstaltungen angeboten wie z. B. „Kartellrecht in der Praxis“, „Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen“, „Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft“ und „Fusionskontrolle“, aber auch Veranstaltungen im Schnittfeld zum öffentlichen Recht wie „Energierecht“, „Europäisches Wirtschaftsrecht“ sowie „Vergabe- und Beihilfenrecht“. Im Bereich Geistiges Eigentum wird das Angebot durch Praktikervorlesungen im Recht der Informationstechnologie, Internet- und Datenschutzrecht ergänzt. Außerdem findet einmal im Jahr eine BGH-Fahrt mit Besichtigung des Gerichts und dem Besuch einer Sitzung des I. Zivilsenats (zuständig für Urheber-, Design-, Wettbewerbs- und Markenrecht) statt. Ergänzt wird das Lehrangebot durch regelmäßige Seminare, Gesprächskreise mit Praktikern des Rechtsgebiets, Workshops und Tagungen, zu denen Studierende des Schwerpunkts eingeladen werden. Besondere Verbindungen bestehen zum Schwerpunkt Medienrecht und Kommunikationsrecht (Nr. 12), dessen Veranstaltungen sich teilweise mit denen des Schwerpunkts Nr. 3 überschneiden.
Personen und Fachgebiete
Fragen
Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.
Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (medienrechtuni-koeln.de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Peifer, wenden.