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Rechtspflege und Notariat


Für die Tätigkeit als Richter, als Rechtsanwalt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder als Notar ist der Schwerpunktbereich „Rechtspflege und Notariat“ von zentraler Bedeutung. Das Angebot an Lehrveranstaltungen in diesem Schwerpunktbereich zeigt seine Vielfältigkeit und Aktualität sowohl hinsichtlich des Kern- als auch des Wahlbereichs. Im Zentrum stehen zum einen die Bereiche des Insolvenz- und des Zwangsvollstreckungsrechts sowie vertiefte Kenntnisse des gesamten Verfahrensrechts. Den zweiten Schwerpunkt bildet der Bereich des Familien- und Erbrechts in Verbindung mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Durch das neue FamFG (in Kraft seit 01.09.2009) ist dieser Bereich verfahrensmäßig in einem einheitlichen Gesetz umfassend geregelt. Darüber hinaus enthalten die Bereiche des Zivilprozessrechts, der Zwangsvollstreckung sowie des Erbrechts vielfältige Überschneidungen mit dem Pflichtfachstoff des ersten Examens.