Für die Tätigkeit als Richter, als Rechtsanwalt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder als Notar ist der Schwerpunktbereich „Rechtspflege und Notariat“ von zentraler Bedeutung. Das Angebot an Lehrveranstaltungen in diesem Schwerpunktbereich zeigt seine Vielfältigkeit und Aktualität sowohl hinsichtlich des Kern- als auch des Wahlbereichs. Im Zentrum stehen zum einen die Bereiche des Insolvenz- und des Zwangsvollstreckungsrechts sowie vertiefte Kenntnisse des gesamten Verfahrensrechts. Den zweiten Schwerpunkt bildet der Bereich des Familien- und Erbrechts in Verbindung mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Durch das neue FamFG (in Kraft seit 01.09.2009) ist dieser Bereich verfahrensmäßig in einem einheitlichen Gesetz umfassend geregelt. Darüber hinaus enthalten die Bereiche des Zivilprozessrechts, der Zwangsvollstreckung sowie des Erbrechts vielfältige Überschneidungen mit dem Pflichtfachstoff des ersten Examens.
Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich. Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt!
Fragen
Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.
Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (sekretariat-insolvenzrechtuni-koeln.de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Thole, wenden.