Am 26. Februar 2025 von 10:00 bis 17:00 Uhr veranstaltet das Institut für Anwaltsrecht ein Sondersymposium mit dem Titel „Nach dem EuGH-Urteil: Fremdbesitz an Freiberuflergesellschaften“.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2024 ein wegweisendes Urteil zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Fremdbesitzes an Freiberuflergesellschaften gefällt. Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Organisation und Regulierung von Anwaltsgesellschaften sowie anderen freiberuflichen Tätigkeiten in Europa haben. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang das Fremdbesitzverbot, das in Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten für Freiberuflergesellschaften gilt, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Dieses Symposium nimmt das Urteil zum Anlass, um dessen rechtliche, praktische und berufspolitische Konsequenzen aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Welche Herausforderungen ergeben sich für die Regulierung von Freiberuflergesellschaften, insbesondere für Anwaltskanzleien? Welche Chancen könnten sich durch eine Lockerung oder Aufhebung des Fremdbesitzverbots ergeben? Und welche Risiken wären mit einer solchen Veränderung verbunden?
Renommierte Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Anwaltschaft und Regulierung diskutieren, wie sich das Urteil auf die berufliche Selbstverwaltung, das Vertrauen in freiberufliche Tätigkeiten und die Wettbewerbsfähigkeit der Freiberuflergesellschaften auswirken könnte.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Vertreter anderer freiberuflicher Berufe, Wissenschaftler sowie Interessierte an den rechtspolitischen und ökonomischen Folgen dieser Entscheidung. Neben den Fachvorträgen bietet das Symposium Raum für Diskussionen, Austausch und Vernetzung.
Die Veranstaltung findet im Tagungsraum der Universität zu Köln statt. Weitere Informationen, insbesondere zur erforderlichen Anmeldung, finden Sie unter https://anwaltsrecht.uni-koeln.de/veranstaltungen/symposium/symposium-anwaltsrecht-2024-1. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an anwaltsrecht-symposiumuni-koeln.de.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Tragweite des EuGH-Urteils und seine Bedeutung für die Praxis der Freiberuflichkeit zu informieren!