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Ringvorlesung „Antisemitismus und Strafrecht“: „Normative Grundlagen der strafrechtlichen Erfassung von Antisemitismus: Volksverhetzung gem. § 130 StGB“

Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung setzt die Ringvorlesung mit dem Titel "Antisemitismus und Strafrecht" im Sommersemester 2024 fort. 

Nicht zuletzt der Anschlag auf Jüd*innen in Halle am 9. Oktober 2019 hat eindringlich gezeigt, dass Antisemitismus in Deutschland (nach wie vor oder wieder?) auf einen (lebens-)gefährlichen Nährboden trifft. Doch was ist Antisemitismus eigentlich genau? Gibt es DEN Antisemitismus überhaupt? Wo liegen die Wurzeln für diese Ausprägung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und welche Erscheinungsformen gilt es zu differenzieren? Welche Straftatbestände sieht unser geltendes Strafgesetzbuch für die Ahndung antisemitischer Straftaten vor? Sind diese ausreichend oder bedarf es insoweit einer Erweiterung? Vor welchen Herausforderungen stehen Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung antisemitischer Straftaten? Diesen und weiteren einschlägigen Fragen mit Studierenden aller Fachrichtungen inter- sowie intradisziplinär auf den Grund zu gehen und auf diese Weise das Problembewusstsein zu schärfen, ist das Anliegen der Ringvorlesung.

In den Einheiten im Wintersemester 2023/24 näherte sich die Reihe bereits dem Begriff „Antisemitismus“ interdisziplinär. Dabei wurde dessen Entwicklungen und Erscheinungsformen (u.a. auch der institutionalisierte Antisemitismus in der NS-Zeit) aus unterschiedlichen Disziplinen beleuchtet.

Aufbauend auf diesem Fundament sollen die Einheiten im Sommersemester nun den strafrechtlichen Umgang mit Antisemitismus in den Fokus rücken. Insbesondere soll untersucht werden, ob gesetzliche Anpassungen erforderlich sind und welche Schwierigkeiten und Herausforderungen sich bei der Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten stellen.

Am Donnerstag, 02.05.2024, hält Dr. Erik Weiss seinen zweiten Vortrag „Normative Grundlagen der strafrechtlichen Erfassung von Antisemitismus: Volksverhetzung gem. § 130 StGB“.

Die Veranstaltung findet von 16:00 – 17:30 Uhr in Hörsaal VIII (Hauptgebäude) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Studierende der Rechtswissenschaft können eine Schlüsselqualifikation erwerben, wenn sie zu einer der Vorlesungseinheiten einen Essay anfertigen, in dem sie sich kritisch mit den jeweiligen Vorlesungsinhalten auseinandersetzen. Studierende des Studium Integrale können 3 ECTS erhalten, wenn sie zu einer der Vorlesungseinheiten einen Essay anfertigen, in dem sie sich kritisch mit den jeweiligen Vorlesungsinhalten auseinandersetzen. Die Verbuchung der ECTS wird durch das Juristische Prüfungsamt vorgenommen.

Aktuelle Informationen zu Ringvorlesung finden Sie unter https://rostalski.jura.uni-koeln.de/aktuelles. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte Luis Göbel (Studentischer Mitarbeiter) unter luis.goebeluni-koeln.de.