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Moot Court Gewerblicher Rechtsschutz: Bewerbungsphase

Im Sommersemester 2023 bietet das Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer und in Kooperation mit dem Fachausschuss Gewerblicher Rechtsschutz des KAV erstmals einen (deutschsprachigen) Moot Court im gewerblichen Rechtsschutz an. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, im Rahmen eines simulierten Gerichtsverfahrens einen fiktiven Fall aus dem gewerblichen Rechtsschutz mit Bezug zu den nichttechnischen Schutzrechten (Marken-, Design-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht) zu bearbeiten. Dabei werden die Studierenden in zwei Gruppen (Klägerseite und Beklagtenseite) eingeteilt, die jeweils von ein bis zwei erfahrenen Rechtsanwälten aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes betreut werden. Im Rahmen des Moot Courts müssen die beiden Teams jeweils zwei Schriftsätze verfassen. Das mit Berufsrichtern besetzte fiktive Gericht entscheidet dann im Rahmen einer mündlichen Verhandlung, die voraussichtlich in den Räumlichkeiten des OLG Köln stattfinden wird, über den Fall.

Voraussetzungen:

  • Teilnehmende Studierende sollten den Schwerpunkt 3 „Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht“ gewählt haben.
  • Studierende aus dem Schwerpunkt 12 sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
  • Grundkenntnisse im Gewerblichen Rechtsschutz
  • Englischkenntnisse sind nicht erforderlich, da der Moot Court in deutscher Sprache abgehalten werden wird.

Die Bewerbungsphase beginnt am 01.02.23 über KLIPS 2.0. Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Der Moot Court ist für bis zu zehn Studierende ausgelegt.

Detailliertere Informationen finden Sie unter https://medienrecht.jura.uni-koeln.de/lehrstuhl-peifer/lehre/moot-court-gewerblicher-rechtsschutz.