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10. Symposium des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht

Das 10. Symposium des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht musste aufgrund der aktuellen Situation verschoben werden und findet nun vorbehaltlich einer erneuten Verschlechterung der Situation am 01.09.2021 statt. 

Das Jubiläumssymposium des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln will sich verschiedenen Themen mit grenzüberschreitenden Bezügen widmen, die derzeit für die Insolvenzverwaltungs- und Restrukturierungspraxis von hoher und aktueller Bedeutung sind. Dazu gehören die mit dem StaRUG erfolgte Umsetzung der Richtlinie über den präventiven Restrukturierungsrahmen, allgemeine Fragen des Wettbewerbs der Restrukturierungsrechte, z.B. mit Blick auf das niederländische Recht, sowie Fragen der Europäischen Insolvenzverordnung.

Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte mit einer kurzen E-Mail an Frau Hübner (elke.huebner(at)uni-koeln.de) unverbindlich für die Veranstaltung an, damit das Institut Sie über aktuelle Entwicklungen informieren und zu gegebener Zeit um eine verbindliche Anmeldung bitten kann.

Seminar zur lernförderlichen Lehre in Arbeitsgemeinschaften

Am 10.09.2021 findet von 09:00 bis 17:00 Uhr, vorbehaltlich der Infektionslage, im SSC (Raum 2.101) ein Seminar für AG-Leitende mit und ohne Lehrerfahrung statt. Das Seminar ist als reine Präsenzveranstaltung ausgelegt.

Im Rahmen des Seminars wird auf verschiedene Aspekte wie z.B. Lehrmethoden, die die Wissensvermittlung sinnvoll unterstützen, näher eingegangen. Geleitet wird das Seminar von Herrn Dr. Stephan Seiwerth, LL.M. (Leuven), Inhaber des NRW-Zertifikats für professionelle Lehrkompetenz an der Hochschule sowie Träger mehrerer universitärer Lehrpreise der Universitäten Bonn und zu Köln.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Presseeinladung: Neues Gerichtslabor öffnet an der Universität zu Köln

Im Labor werden Erfahrungen zusammengetragen, die die audiovisuelle Dokumentation von Strafprozessen bei Gerichtsverfahren in Zukunft unterstützen kann / Einweihung mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln wird am 22. September 2021 ein neu geschaffenes Gerichtslabor eingeweiht, das Lehre, Wirtschaft und juristische Praxis kombiniert. Das Gerichtslabor wird neben der Universität zu Köln vom Deutschen EDV-Gerichtstag, dem Kölner Anwaltverein e.V., dem Landgericht und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen getragen. Die technische Lösung und Infrastruktur wird von der Firma Fujitsu bereitgestellt.

In den neuen Räumlichkeiten können Digitalisierungsmöglichkeiten im Gerichtssaal getestet und dafür geeignete Technik erprobt werden. Studierende können unter realistischen Bedingungen in Zukunft in die Rollen von Staatsanwält:innen oder Verteidiger:innen schlüpfen und sich auf die praktische Arbeit bei Gericht vorbereiten. So werden sie realitätsnah auf ihre spätere Berufspraxis vorbereitet. Parallel dazu wird im mit moderner Videotechnik ausgestatteten Labor an der Einführung eines audiovisuellen Protokolls für Strafprozesse geforscht.

Termin:
Mittwoch, 22. September 2021, 12.00 Uhr
„Pressetermin zur Einweihung des neuen Gerichtslabors“
Gerichtslabor, Gebäude 414, 7. OG, Bernhard-Feilchenfeld-Strasse 9, 50969 Köln
Livestream-Link: https://youtu.be/VXjbS2tBWfM

Interessierte Journalist:innen sind herzlich zur Teilnahme vor Ort eingeladen. Aufgrund der Hygienebestimmungen und der limitierten Plätze wird um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an pressestelleSpamProtectionuni-koeln.de gebeten.

„Ich freue mich sehr, dass sich mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag, dem Kölner Anwaltverein e.V. und dem Landgericht, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen und der Universität zu Köln so viele unterschiedliche Institutionen zusammengefunden haben, um für den Strafprozess eine praktische Digitalisierungsperspektive zu entwickeln“, sagt Landesjustizminister Peter Biesenbach zur Projektidee. „Gut, dass wir mit der Hilfe eines Partners wie Fujitsu dies schon jetzt in die Forschung und in die universitäre Ausbildung bringen können.“

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität zu Köln sagt: „In einer Verhandlung werden oftmals unzählige Informationen zusammengetragen, was sich teilweise über mehrere Monate bis Jahre hinziehen kann. Doch: Vergessen ist menschlich und Eindrücke einer Situation verblassen mit der Zeit.“

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Elektronischer (Straf-)Gerichtssaal der Zukunft“ sollen künftig Chancen und auch Risiken bzw. Grenzen der im Gerichtslabor erprobten neuen Methoden durch praktische Anwendung erkannt und möglicher Reformbedarf im Bereich der Strafprozessordnung ausgemacht werden. Biesenbach: „Auf die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts bin ich besonders gespannt. Hier liegt möglicherweise großes Potenzial zur Beschleunigung von Verfahren.“

Nicht nur für die Forschung, auch für die juristische Ausbildung an der Universität zu Köln hat das Gerichtslabor den Verantwortlichen zufolge einen wichtigen Mehrwert: Es eignet sich als Trainingsraum für „Moot Courts“ (internationale studentische Wettbewerbe in der Simulation von Gerichtsverfahren). „Hoffentlich können wir auch bald wieder Moot Courts nicht nur über Zoom, sondern in Präsenz abhalten – im Kölner Gerichtslabor sind wir dafür nun bestens ausgestattet“, fügt Frauke Rostalski hinzu.

Für die vielfältigen Nutzungsanforderungen stellt die Firma Fujitsu eine Lösung und das technische Equipment zur Verfügung. Das Herzstück dieser Lösung ist Fujitsu ARCONTE, ein vor Ort eingerichtetes System zur Aufzeichnung, Speicherung, Verwaltung und Verteilung aller audiovisuellen Protokolle, die im Gerichtslabor entstehen. „Wir freuen uns besonders, dass wir mit unserer in anderen Ländern bereits bewährten ARCONTE-Lösung nun auch zur Digitalisierung der deutschen Justiz beitragen können. So schaffen wir es, die Effizienz in der Justiz zu steigern, Richter:innen von administrativer Arbeit zu entlasten, Transparenz für alle Prozessbeteiligten zu gewährleisten und die Rechtssicherheit zu erhöhen“, sagt Juan Perea Rodríguez, Geschäftsführer der Fujitsu Technology Solutions GmbH.

Das Gerichtslabor wird von der Kölner Universitätsstiftung mit einer Summe von 80.000 Euro im Rahmen der Förderung moderner Hochschullehre unterstützt.

Programm:
12:00 Uhr: Begrüßung durch das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
12:10 Uhr: Intro-Video
12:15 Uhr: Pressekonferenz und Statements von:

  • Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes NRW
  • Juan Perea Rodríguez, Geschäftsführer der Fujitsu Technology Solutions GmbH
  • Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln
  • Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW

12:35 Uhr: Hands On Session kombiniert mit Fragerunde

 

Inhaltlicher Kontakt:
Professor Dr. Dr. Frauke Rostalski
Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht
Universität zu Köln
+49 221 470 4279
Frauke.rostalskiSpamProtectionuni-koeln.de

Presse und Kommunikation:
Jürgen Rees
+49 221 470 3107
j.reesSpamProtectionverw.uni-koeln.de

LINK:
https://e-court.jura.uni-koeln.de/ Forschungsprojekt elektronischer (Straf-) Gerichtssaal der Zukunft

10. ASSISTENTINNEN- UND ASSISTENTENTAGUNG IM ARBEITSRECHT: Besonderheiten des Arbeitsrechts?

Vom 29.09.2021 bis zum 01.10.2021 findet die 10. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht zum Thema "Besonderheiten des Arbeitsrechts?" statt.

Sie wird von Dr. Stephan Seiwerth, LL.M. (Leuven) und Dr. Stefan Witschen, MJur (Oxon) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln ausgerichtet.

Die Anmeldung für den wissenschaftlichen Nachwuchs (Doktorandinnen, Doktoranden, Habilitandinnen, Habilitanden, Juniorprofessorinnen, Juniorprofessoren) im Arbeitsrecht ist unter www.asstagung-arbeitsrecht.jura.uni-koeln.de freigeschaltet. Das Interesse an der 10. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht ist erfreulich hoch: Die rund 100 zur Verfügung stehenden Plätze sind bereits vergeben. Es besteht aber die Möglichkeit des Eintrags auf eine Warteliste.

Die Veranstalter gehen von einer Durchführung der Tagung in Präsenz ohne wesentliche Einschränkungen aus und freuen sich sehr, Sie im September in Köln begrüßen zu können. Sollten die Gegebenheiten in diesem Herbst die Durchführung in Präsenz nicht zulassen, findet sie notfalls hybrid (Präsenz in der Reihenfolge der Anmeldung möglich) oder digital (ohne Kapazitätsbegrenzung) statt.

Weitere aktuelle Informationen zum Programm, zur Durchführung und zur Anmeldung finden Sie unter https://asstagung-arbeitsrecht.jura.uni-koeln.de/. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an asstagung-arbeitsrecht(at)uni-koeln.de.