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Nachrichten Archiv

Sonderregelungen für den 11.11.2022

Am Freitag, dem 11. November 2022, werden auf der Zülpicher Straße große Feierlichkeiten anlässlich des Auftakts der Karnevalssession 2022/2023 erwartet. Nach einem neuen Konzept lenkt die Stadt Köln den Besucherzustrom auf die Zülpicher Straße diesmal ausschließlich über den Grüngürtel. Daher erwartet die Universität ab dem späten Morgen/frühen Vormittag erhebliche Störungen auf dem Hauptcampus am Albertus-Magnus-Platz. Die Universitätsleitung und die Gebäudeverwaltung gehen davon aus, im Laufe des Tages die Gebäude am Albertus-Magnus-Platz schließen zu müssen. Wann genau dies passieren wird und welche Gebäude betroffen sein werden, vermag die Gebäudeverwaltung noch nicht abzusehen.

Deshalb, und weil die An- und Abreise zu und von Lehrveranstaltungen, auch wegen des erwarteten Andrangs am Bahnhof Süd und der Unterbrechung der Stadtbahnlinie 9, deutlich erschwert sein wird, sprechen sich das Rektorat und das Dekanat dafür aus, alle Lehrveranstaltungen an diesem Tage auf Distanzlehre (optimalerweise live per Zoom) umzustellen. Um einen geregelten Lehrbetrieb sicherstellen zu können, gilt dies auch für Lehrveranstaltungen, die außerhalb des Hauptcampuses stattfinden, da den Studierenden ein Wechsel zwischen Online- und Präsenzlehre mangels Aufenthaltsmöglichkeiten in der Universität nicht pünktlich möglich sein wird. Studierende werden über KLIPS entsprechend informiert und ggfs. die nötigen Einwahldaten für Zoom zur Verfügung gestellt. Eine zentrale Nachricht aller Studierenden erfolgt nicht.

Das Prüfungsamt, das StudKBZ Jura und das ZIB bleiben an diesem Tag geschlossen, sind aber per E-Mail erreichbar.

Nachdem die Gebäude verschlossen sind, werden Beschäftigte ihr Büro nur noch mit einem sogenannten Passierschein erreichen. Diesen Passierschein müssen die jeweiligen Institute/Lehrstühle/Einrichtungen ihren Beschäftigten ausstellen. Das entsprechende Formular wurde bereits per E-Mail an die Institute verschickt. Soweit an dem Tag mobile Arbeit anstelle von Präsenzarbeit in den Büros auf dem Hauptcampus möglich ist, empfiehlt das Dekanat, auf die Anreise zu verzichten.

Soweit die Bibliotheken am Freitag geöffnet sind, können Studierende diese erreichen. Sie müssen dafür bei dem Wachdienst angeben, die Bibliothek nutzen zu wollen. Einen Passierschein gibt es für Studierende nicht. Die Entscheidung, ob den Studierenden Zutritt zum Gebäude gewährt wird, obliegt dem Wachpersonal. Alkoholisierten Studierenden wird der Zutritt generell verweigert.
Bitte beachten Sie, dass beispielsweise das Hauptseminar geschlossen ist.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an jura-dekanatSpamProtectionuni-koeln.de wenden.

Environmental Law Center

Exkursion und Seminar standen auf dem Programm

  • Exkursion AVG Köln

Am 15.11.2022 lud das Environmental Law Center sämtliche Interessierte zu einer Exkursion zur Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln ein. Eine Gruppe aus Rechtsanwält:innen, Doktoranden und Studierenden wurde von Herrn Tilo Dumuscheit, Leiter der Presseabteilung, durch die beeindruckende Müllverbrennungsanlage geführt. Begleitend erklärte Herr Dumuscheit die verschiedenen Funktionen der Anlage, sowie die zukünftigen Pläne zur Umsetzung nationaler und europäischer Richtlinien. Die Exkursionsteilnehmenden konnten einmalige Einblicke in die Prozesse um die Verwertung unserer alltäglichen Abfälle und Bewusstsein gewinnen und wie wichtig Abfallverwertung und Recycling in jeder Form für unsere Gesellschaft und Umwelt sind.

 

  • Biodiversity Law Seminar

Im Seminar zum Biodiversitätsrecht hat Gastprofessorin Shamita Kumar, Vizedirektorin des BVIEER (Bharati Vidyapeeth Institute of Environment Education and Research) Pune, Indien, eine internationale Expertin im Naturschutzrecht, in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Kirk W. Junker über die Erhaltung und den Schutz der Arten durch nationales und internationales Management mit dem Fokus auf internationale Konventionen und andere rechtliche Mittel referiert. Inhalt des Seminars waren insbesondere internationale Konventionen und ihre Effektivität, das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt, urbane Biodiversität, gentechnisch veränderte Organismen und das Recht der Schutzgebiete. Außerdem hielt Andrea Pauly, Associate Programme Officer von CMS, im Rahmen des Seminars einen Vortrag über Wasserlebewesen. Zusätzlich hatten die Teilnehmenden des Seminars die Möglichkeit, mit indischen Studierenden der Partneruniversität Bharati Vidyapeeth University, Pune, an Exkursionen teilzunehmen, zum Beispiel zum Nationalpark Wattenmeer oder auch an der anstehenden Exkursion zum Kanha-Nationalpark in Indien.

"Ein Staat ohne Bürger?"

Professorin Nußberger und Ekaterina Schulmann über russische Zivilgesellschaft

Anfang 2022 gab es in Russland – trotz zunehmender Repression – immer noch Raum für ziviles Engagement. Doch mit dem verbrecherischen Krieg gegen die Ukraine wurden auch die Reste dessen zunichtegemacht, was die demokratische Zivilgesellschaft 30 Jahre lang aufgebaut hatte. Es stellt sich daher die Frage: Gibt es in Russland heute noch eine Zivilgesellschaft? Wenn ja, wie steht es um ihre Zukunft und ihre Chancen, die Politik zu beeinflussen? Oder befindet sie sich bereits im Prozess der totalitären Transformation? Diesen und weiteren Themen widmete sich eine Podiumsdiskussion zwischen Professorin Angelika Nußberger und der bekannten russischen Politikwissenschaftlerin Ekaterina Schulmann am 23.11.2022 im Lesesaal der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz, die ein großes Publikum aus ganz NRW anzog.

Zunächst gaben Angelika Nußberger und Ekaterina Schulmann, die seit April Fellow an der Berliner Robert Bosch Academy ist und daraufhin in Russland zur „ausländischen Agentin“ erklärt wurde, jeweils einen Impulsvortrag.  Angelika Nußberger begann mit der Außenperspektive und stellte zehn Thesen zur russischen Zivilgesellschaft vor, die auf ihrem im Herbst verfassten OSZE-Bericht „Report on Russia's Legal and Administrative Practice in Light of its OSCE Human Dimension Commitments“ (https://www.osce.org/odihr/526720) im Rahmen des sog. Moskauer Mechanismus fußen. Frau Professorin Nußberger stellte dar, wie die Machtvertikale mit dem Präsidenten an der Spitze in den letzten zehn Jahren systematisch aufgebaut wurde und so die in der russischen Verfassung ursprünglich angelegte vertikale und horizontale Gewaltenteilung völlig leerläuft. Die zeitgleich zu beobachtende zunehmende Repression der Zivilgesellschaft sei dabei meist durch Gesetze abgesichert worden, was „fast schon eine Ironisierung des Gesetzesvorbehalts“ als Grundidee des Rechtsstaats sei. Als Kernstück der Repressionsgesetzgebung identifizierte Frau Professorin Nußberger das – seit 2012 vielfach verschärfte – Gesetz über „ausländische Agenten“. Nicht zuletzt auch an Putins Rechtfertigung der russischen Invasion in die Ukraine, die sich stark auf das Völkerrecht stützt, werde der „zynische Umgang mit Recht“ im heutigen Russland sichtbar. Seit Februar 2022 werde der „Schein von Rechtsstaat“ in Russland aber nicht mehr aufrechterhalten.

Ekaterina Schulmann eröffnete ihre Analyse aus der Innensicht mit der Feststellung, dass eine totalitäre Transformation der russischen Zivilgesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt keineswegs selbstverständlich sei. Dafür sei die russische Gesellschaft viel zu passiv und konformistisch, zu wenig strukturiert und zu vereinzelt. Es handle sich um eine Gesellschaft von Individualisten ohne eigene Subjektivität, die von dem Gefühl der eigenen Ohnmacht und Bedeutungslosigkeit geprägt seien. Der zunehmend autoritäre russische Staat habe das in den 1990er Jahren aufkommende und als Bedrohung wahrgenommene zivilgesellschaftliche Engagement Einzelner systematisch erschwert und unterdrückt. Insbesondere auch die Entstehung gesellschaftlicher Organisationen, wie unabhängige politische Parteien und Gewerkschaften, wurde verhindert. In der Breite der Gesellschaft sei daher die positive Erfahrung, dass man selbst etwas verändern könnte, ausgeblieben. Diese erzwungene Erziehung zur Passivität ist laut Frau Schulmann der Grund, weshalb sich die russische Gesellschaft heute auch nicht zu Protesten organisieren und mobilisieren (lassen) könne. Gleichzeitig sei unter diesen Bedingungen aber auch ein totalitärer Staat, für den sich die Menschen aufopferten, kaum denkbar. Umso wichtiger sei es daher jetzt, eine Ideologisierung der jüngeren Generationen im heutigen Russland zu verhindern. Vor diesem Hintergrund warnte Schulmann vor einer vollständigen Isolation der russischen Gesellschaft in Reaktion auf die Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Nach knapp zwei Stunden Diskussion und vielen Fragen vom – zum Großteil auch russischsprachigen – Publikum wurde das Gespräch bei einem kleinen Umtrunk fortgesetzt. Die auf Deutsch und Russisch live gestreamte und anschließend auf YouTube veröffentlichte Veranstaltung hatte auch im digitalen Raum eine große Reichweite. Besonders in Russland und in der russischsprachigen Diaspora ist die Diskussion auf großes Interesse gestoßen – der russischsprachige Mitschnitt hat weit über 40.000 Zugriffe auf YouTube.

Die Aufzeichnung auf Deutsch finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=DZ4T2QVrQfY, zur russischen Version gelangen Sie mit folgenden Link: https://www.youtube.com/watch?v=unnECy253rg.

Bei der Diskussionsveranstaltung handelte es sich um eine Kooperation der Zweigstelle Köln/Bonn der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, der Deutschen Sacharow Gesellschaft, der Universität zu Köln (Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz) und des Lew Kopelew Forums. Die Veranstaltung fand im Rahmen des Projekts „Dialoge in der Turbulenzzone“ statt, das vom Auswärtigen Amt unterstützt wird.

Bericht von Laura Jäckel, Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz

 

Weitere Veranstaltungen der Zweigstelle Köln/Bonn der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, deren Kölner Teil bei Professorin Angelika Nußberger am Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung unter dem Dach der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz angesiedelt ist, finden Sie unter https://academy-humanrights.uni-koeln.de/iorr/zweigstelle-koeln-bonn-der-dgo.

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge)

Gastvortrag bei Symposium des BMJ anlässlich des 20jährigen Bestehens des VStGB

Zum Anlass des zwanzigjährigen Jubiläums des Inkraftretens des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) organisierte das Bundesministerium der Justiz am 01.11.2022 ein Symposium. Als Gastredner war unter anderen Professor Claus Kreß von unserer Fakultät eingeladen.

In seinem Impulsvortrag führte Herr Professor Kreß zunächst in die Historie des deutschen Völkerstrafrechts ein. Dabei betonte er die Entscheidung für das Weltrechtsprinzip, das es den deutschen Strafverfolgungsbehörden erlaubt, Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren – namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – auch ohne einen Inlandsbezug der Tat zu verfolgen. Die auf dieses Prinzip gestützte Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz habe auch international erhebliche positive Aufmerksamkeit gefunden.

Nachdem das 2002 in Kraft getretene Völkerstrafgesetzbuch vom Generalbundesanwalt zunächst „mit spitzen Fingern angefasst“ worden sei, habe es mit der Zeit mit Leben gefüllt werden können. Diesbezüglich wies Herr Professor Kreß insbesondere auf die Praxis der Strukturermittlungen hin, bei denen der jeweils relevante makrokriminelle Geschehenskomplex von den deutschen Strafverfolgern frühzeitig und unabhängig davon beleuchtet werde, ob man bereits einzelner Beschuldigter habhaft geworden sei, um nach deren Ergreifung rasch und entschieden handeln zu können.

In diesem Zusammenhang erklärte Professor Kreß ferner, die Bedeutung der Rechtsprechung des BGH, nach der Staatsorgane in Verfahren wegen des Verdachts einer Völkerstraftat keine funktionelle Immunität genießen, sei „gar nicht zu überschätzen“.

Zum Abschluss seines Beitrags widmete sich Herr Professor Kreß den vor allem verfahrensrechtlichen Herausforderungen, auf die man bei der Völkerstrafrechtspflege hierzulande in Zukunft noch Antworten finden müsse. Diese lokalisierte er insbesondere in den Bereichen Nebenklage, Kommunikation auch mit der internationalen Bevölkerung und dem externen ministeriellen Weisungsrecht.

Das gesamte Symposium ist abrufbar unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2022/1027_VA_20_Jahre_Voelkerstrafgesetzbuch.html. Der Vortrag von Herrn Professor Kreß startet ab Minute 14:12.

Im Anschluss an den Impulsvortrag von Herrn Professor Kreß sowie ein Videostatement des ukrainischen Generalstaatsanwalts Andrij Kostin diskutierte Dr. Frank Bräutigam mit dem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts Dr. Lars Otte, dem Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights Wolfgang Kaleck, der Menschenrechtsaktivistin, Autorin und Politikwissenschaftlerin Düzen Tekkal sowie Prof. Dr. Paulina Starski (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) über erste Erfolge, die Bedeutung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs für das Völkerstrafrecht sowie bestehende Herausforderungen des internationalen und nationalen Völkerstrafrechts, auch im Hinblick auf die derzeitigen Geschehnisse in der Ukraine.

13. Fakultätskarrieretag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Am 30.11.2022 konnten Studierende und Arbeitgeber wieder in Austausch treten.

Am 30.11.2022 veranstaltete die Rechtwissenschaftliche Fakultät ihren inzwischen 13. Fakultätskarrieretag und ermöglichte es so Studierenden und potenziellen Arbeitgebern, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Diesmal wurde noch einmal die planungssichere Variante einer digitalen Durchführung gewählt. Auch wenn ein persönliches Kennenlernen vor Ort angenehm ist, konnten durch diese Form des Fakultätskarrieretages  - ohne den großen Publikumsverkehr - persönlichere und intensivere Einzelgespräche zwischen Studierenden und Ausstellern geführt werden. Dabei konnten nicht nur erste Kontakte geknüpft und Praktikumsplätze oder studentische Nebentätigkeiten in Aussicht gestellt, sondern auch Einstiegsmöglichkeiten für eine wissenschaftliche Mitarbeit, eine Referendariats-Tätigkeit oder eine Beschäftigung als Jurist:in oder Volljurist:in aufgezeigt werden.

Wie in den vergangenen Jahren wurde auch in diesem Jahr der Tag von Vorträgen der teilnehmenden Kanzleien, Unternehmen und Ministerien begleitet, welche für alle Interessierten zugänglich waren. Daneben hat auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit den Vorträgen zur Promotion, zu den Wegen in die Wissenschaft und hinsichtlich einer anwaltlichen Tätigkeit berufliche Perspektiven beleuchtet. Die Einrichtungen der Fakultät bzw. Universität berichteten über Möglichkeiten für ein ehrenamtliches Engagement oder Weiterbildungen und standen für Fragen zu diesen zur Verfügung.

Die MYJOBFAIR GmbH und das Studien- und Karriereberatungszentrum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die die Messe gemeinsam organisiert haben, ziehen insgesamt eine positive Bilanz der digitalen Veranstaltung. Zudem lobten die Aussteller die hohe Qualität und gute Vorbereitung der Besucherinnen und Besucher.

Das Studien- und Karriereberatungszentrum freut sich über den gelungenen Tag und möchte sich ganz herzlich bei allen bedanken, die diese Veranstaltung tatkräftig unterstützt haben! Mit Vorfreude blickt es auf den nächsten Fakultätskarrieretag, welcher hoffentlich wieder vor Ort angeboten werden kann.