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Nachrichten Archiv

Freie Teilnehmerplätze beim 14. International Students Seminar in Pécs, Ungarn | 13. - 17. November 2017

 

Das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung der Universität zu Köln nimmt im Wintersemester 17/18 vom 13.11.17 bis zum 17.11.17 am 14. International Students Seminar „The role of the state in the 21st century” teil. Im Anschluss an die vergangene 13. Ausgabe des Seminars im November 2016 an der Higher School of Economics in Moskau findet das 14. International Students Seminar an der Universität Pécs im Rahmen der „International week within the framework of the 650th anniversary of the University of Pécs“ statt.

Aufgrund der wenigen freien Plätze werden die Teilnehmer durch das Institut für osteuropäisches Recht direkt ausgewählt. Eine Teilnahme ist fortgeschrittenen Studierenden und DoktorandInnen möglich. Studierende oder DoktorandInnen, die Interesse daran haben, die Universität zu Köln zu repräsentieren sowie Teil einer qualitativ hochwertigen internationalen Veranstaltung zu sein, können bis zum 18. April eine kurze Bewerbung per E-Mail (Samir.Felich(at)uni-koeln.de oder institut-ostrecht(at)uni-koeln.de) einreichen.

Allgemeine Informationen zur Seminarreihe und einen Videobeitrag zum 12. International Students Seminar in Köln finden Sie auch auf der Webseite des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung

Promotionsfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät | 03. März 2017

 

Im Jahr 2016 wurden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln insgesamt 81 Juristinnen und Juristen zu Doctores iuris promoviert. Um dies angemessen zu würdigen und die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen noch einmal in einem feierlichen Rahmen zusammen zu bringen, fand am 03.03.2017 die traditionelle jährliche Promotionsfeier statt.

Vergeben wurde in diesem Rahmen der Promotionspreis 2017 an Jan Jakob Bornheim für seine Arbeit „Bijuralism and Property Rights“ (betreut von Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel). Ebenfalls ausgezeichnet wurden Leonhard Gehlen für seine Dissertation „Die Strafbarkeit von Geschäftsleitern nach § 54a KWG“ (betreut von Prof. Dr. Dr. h. c. Michael Kubiciel) und Gunnar Greier für seine Arbeit „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe“ (betreut von Prof. Dr. Martin Paul Waßmer). Des Weiteren wurde der Promotionspreis 2017 vergeben für die beiden Doktorschriften „Der Gesamtplan im Steuerrecht“ von Goetz Kempelmann (betreut von Prof. Dr. Johanna Hey) sowie „Die Duldung rechtswidriger Zustände im Baurecht“ von Jan David Sommer (betreut von Prof. Dr. Stefan Muckel). Anschließend wurden erstmals im Rahmen der Promotionsfeier auch diejenigen gewürdigt, die für ihre Dissertationen mit externen Promotionspreisen ausgezeichnet wurden. Namentlich handelte es sich dabei um Sebastian Feiler (Promotionspreis der Alexander Lüderitz Stiftung), Andreas Groten (X. premio romanistico internazionale Gérard Boulvert), Kevin Lukes (Küttner-Promotionspreis und Wissenschaftspreis der Wolfgang-Hromadka-Stiftung) und Björn Schmitz-Luhn (Adolf-Laufs-Promotionspreis).

Beim anschließenden Empfang im Foyer der Aula klang der Abend in lockerer Atmosphäre und bei interessanten Gesprächen aus.

Nochmals Gratulation und herzlichen Glückwunsch an alle Doctores iures des Jahres 2016!

6. Kölner Medizinrechtstag: Medizin und Standard – Verwerfungen und Perspektiven

Am 10. März 2017 fand der 6. Kölner Medizinrechtstag statt. Das Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln richtete die Tagung diesmal in Kooperation mit ceres, dem Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health, im Amélie Thyssen Auditorium der Fritz Thyssen Stiftung aus.

Einmal mehr war der Kölner Medizinrechtstag rasch ausgebucht, zahlreiche Wissenschaftler und Praktiker aus Medizin und Recht, Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik waren der Einladung der Veranstalter gefolgt, um unter dem Titel „Medizin und Standard – Verwerfungen und Perspektiven“ über ebenso spannende wie grundlegende Fragen im Kontext von medizinischer Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu diskutieren.

Anlass für die Veranstaltung war der Befund, dass Medizin, Ökonomie, Ethik, Haftungs- und Sozialrecht unterschiedliche Anforderungen in Form divergierender Standards an das medizinische Behandlungsgeschehen stellen. Dies verursacht Spannungen zwischen den betroffenen Wissenschaftsdisziplinen, führt bereits zu ernsten Konflikten in der medizinischen Praxis, ruft Steuerungsprobleme im Gesundheitswesen hervor und belastet das Verhältnis zwischen Arzt und Patient mitunter erheblich. Führende Vertreter ihres Faches haben in einer interdisziplinären Expertengruppe die verschiedenen Standardbegriffe sowie die Folgen ihrer Divergenzen aus Sicht von Wissenschaft und Praxis untersucht und Lösungsansätze für eine Harmonisierung der Anforderungen entwickelt. Erste Ergebnisse wurden auf der Tagung der Fachöffentlichkeit präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Es referierten:

Medizin

  • Prof. Dr. med. Hans-Friedrich Kienzle
    Chefarzt der Chirurgischen Klinik Köln-Holweide a.D.; Mitglied der Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein sowie des Arbeitskreises Ärzte und Juristen der AWMF
  • Prof. Dr. med. Hans-Detlev Saeger
    Direktor der Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie der Technischen Universität Dresden a.D.; ehem. Mitglied des Präsidiums der AWMF

Sozialrecht

  • Dr. iur. Barbara Lungstras
    Richterin am SG Berlin; wissenschaftliche Mitarbeiterin am BSG
  • Prof. Dr. iur. Thorsten Kingreen
    Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht, Universität Regensburg

Haftungsrecht

  • Wolfgang Frahm
    Vorsitzender Richter am OLG Schleswig
  • Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier
    Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht, Universität zu Köln

Ethik

  • Prof. Dr. med. Christiane Woopen
    Geschäftsführende Direktorin ceres, Universität zu Köln

Moderation

  • Vera von Pentz
    Richterin am Bundesgerichtshof; Stellv. Vorsitzende des VI. Zivilsenats


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Prof. Dr. Bettina Weißer

Zum 01.04.2017 Direktorin des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht.

Frau Professorin Weißer hat erfreulicherweise den Ruf unserer Universität auf die Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, ausländisches und internationales Strafrecht angenommen und kommt wieder nach Köln zurück.

Rechtswissenschaften studierte Frau Professorin Weißer an der Universität Konstanz, wo sie auch anschließend bei Prof. Dr. Rudolf Rengier promovierte. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie am OLG Karlsruhe, bevor sie erstmalig an die Universität zu Köln kam und bei Prof. Dr. Thomas Weigend am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, zum Teil als Lise Meitner Habilitationsstipendiatin des Landes NRW, habilitierte. Nach einer Lehrstuhlvertretung in Köln nahm sie im Jahr 2011 den Ruf der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf den Lehrstuhl für deutsches, ausländisches und internationales Straf- und Strafverfahrensrecht an. Nach Ablehnung eines Rufs an die Universität Konstanz im Jahr 2013 übernimmt Frau Professorin Weißer zum 01.04.2017 nun das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht an unserer Fakultät.

Ihre Forschung widmet sich insbesondere der Dogmatik des Allgemeinen Teils des deutschen Strafrechts, der Strafrechtsvergleichung, dem Europäischen Strafrecht und dem Völkerstrafrecht.
In den nächsten Monaten prägend wird u.a. die Herausgabe des Oxford Handbook of Criminal Process gemeinsam mit Prof. Darryl Brown, University of Virginia School of Law, und Prof. Jenia Turner, Southern Methodist University Dedman School of Law, sein. Dieser Band wird über fünfzig rechtsvergleichende Beiträge zum Strafverfahrensrecht u.a. in Europa, den USA, Kanada und Australien umfassen.
Daneben arbeitet Frau Professorin Weißer an den Abschnitten zu Strafanwendungsrecht, Schuld und Beteiligungslehre sowie zum Schwangerschaftsabbruch für die 30. Auflage des StGB-Kommentars Schönke/Schröder und schreibt einen Beitrag zur Bewältigung von Systemkriminalität durch Strafrecht sowie den deutschen Landesbericht zum Strafverfahrensrecht („Confidentiality of Correspondence/Fair Trial”) für den XX. General Congress der International Academy of Comparative Law.

Frau Professorin Weißer ist u.a. Mitglied der Association internationale de droit pénal und Leiterin der Fachgruppe Strafrechtsvergleichung in der Gesellschaft für Rechtsvergleichung. Im März 2017 wurde sie förmlich als ordentliches Mitglied in die European Academy of Sciences and Arts aufgenommen.

Sie hat die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht und wird im Sommersemester die Vorlesungen Strafrecht II und Europäisches Strafrecht sowie ein Vorbereitungsseminar anbieten.

Wir heißen Frau Professorin Weißer herzlich willkommen und wünschen ihr einen guten Start!

Web-Relaunch der Fakultät

Wir haben unsere zentrale Website auf das neue Design der Universität umgestellt.

Sie erstrahlt für Sie nicht nur in neuem Glanz, sondern erhöht aufgrund ihrer Responsivität insbesondere die Nutzbarkeit ihrer mobilen Endgeräte.
Wir haben uns an verschiedenen Stellen darum bemüht, Informationen für Sie zielgenau bereit zu stellen. So können Sie beispielsweise unter Studium gleich entscheiden, ob Sie sich noch für das Studium interessieren oder schon bei uns studieren, um zu den für Sie relevanten Informationen zu gelangen. Sie dürfen aber auch weiterhin gerne durch die Einrichtungen der Fakultät stöbern, um zu entdecken, was wir alles anbieten und tun.

Wir bitten um Verständnis, dass wahrscheinlich zu Beginn einiges noch nicht reibungslos funktioniert. Auch für uns ist diese Seite neu. Sollte Ihnen etwas auffallen, wie z. B. ein nicht funktionierender Link, freuen wir uns über einen Hinweis an jura-webmasterSpamProtectionuni-koeln.de.

Sie sind herzlich eingeladen, sich regelmäßig auf unserer Fakultätsseite umzuschauen. Denn auch auch ein Großteil unserer Institute, Lehrstühle und Einrichtung wird Sie nach und nach im neuen Design begrüßen.