Im Dialog über politische und rechtliche Herausforderungen der Pandemiebekämpfung
Am 03. August 2021 sprach Prof.Dr. Markus Ogorek, LL.M. Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, mit Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun, MdB über die Herausforderungen der Pandemiebekämpfung aus politischer und rechtlicher Sicht.
Der Chef des Kanzleramts und Bundesminister für „besondere Aufgaben“ – was, wie Braun augenzwinkernd umschrieb, eher ein Synonym für „besondere Probleme“ sei – gewährte zunächst einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen seines Arbeitsalltags. Die zunehmend international vernetzte Bundespolitik sowie die Bewältigung nationaler und globaler Krisen werden durch das Bundeskanzleramt koordiniert, an dessen Spitze der Gießener CDU-Bundestagsabgeordnete Braun seit 2018 steht.
Eine der derzeit drängendsten Krisen – die Corona-Pandemie – und ihre Bewältigung waren Kernthema der sich vorwiegend an die Studierenden der Universität zu Köln gerichteten digitalen Diskussionsveranstaltung. Im Dialog mit Staatsrechtler Ogorek bekräftigte Braun seinen Standpunkt, eine vierte Welle lasse sich nicht ohne bestimmte Einschränkungen für Ungeimpfte verhindern.
Hierbei ging der promovierte Mediziner auch auf den rechtlichen Grundsatz ein, „wesentlich Gleiches müsse gleich behandelt werden“. Braun verdeutlichte aus medizinischer Sicht die bestehenden Ungleichheiten zwischen geimpften und ungeimpften Personen umfassend und ging auch auf den Vergleich geimpfter Personen zu getesteten Personen ein. Wer entweder einen Geimpften oder einen Getesteten umarmen wolle, so der CDU-Politiker, solle bei Betrachtung der Infektionsübertragungswahrscheinlichkeit stets auf den Geimpften setzen. Eine Impfpflicht lehnte er hingegen pointiert ab.
Neben aktuellen Fragen der Pandemiebekämpfung sprach Braun auch über die föderale Zusammenarbeit des Kanzleramts mit den Ministerpräsidenten und räumte ein, dass diese in Hochzeiten der Pandemie nicht immer reibungslos verlaufen sei. Dennoch habe das politische Krisenmanagement in Deutschland seine Leistungsfähigkeit insgesamt eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Auch der Umgang mit der sog. Querdenker-Bewegung und der teils harsche Ton in der politischen Diskussion um Grundrechtsbeschränkungen waren Themen des Gesprächs. Der Kanzleramtschef verwies darauf, dass solchen Bestrebungen zuvörderst durch demokratisch-zivilgesellschaftlichen Widerspruch zu begegnen sei – die Befassung der Sicherheitsbehörden bleibe „ultima ratio“.
Auf die Frage nach der mangelnden Berücksichtigung studentischer Belange in der Krise und einer noch ausstehenden Öffnung der Universitäten für Präsenzveranstaltungen zeigte sich Braun zuversichtlich. Durch flächendeckende Impfangebote für Studierende – auch durch die Hochschulorgane selbst – bestünde nach Ansicht des Bundesministers die berechtigte Hoffnung, dass im kommenden Wintersemester wieder mehr Veranstaltungen auf dem Campus möglich seien. Der frühere Notarzt Braun warb mit Nachdruck für eine möglichst hohe Impfquote als Ausweg aus der Pandemie und effektivste Möglichkeit zur Verhinderung einer neuen Infektionswelle im Herbst.
Für die Veranstaltung hatten sich über 350 Studierende, Alumni sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität zu Köln angemeldet; sie bildet den Auftakt unregelmäßiger Spitzengespräche des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre mit prominenten Akteuren aus Regierungen, Parlamenten und obersten Gerichten.
Statements der Kölner Medienrechtler Prof. Dr. von Coelln und Prof. Dr. Hain
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitrag erhöht werden darf. Ein Koalitionsstreit in Sachsen-Anhalt hatte dazu geführt, dass der Beitrag nicht wie im entsprechenden Staatsvertrag vereinbart angestiegen ist. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten daraufhin Beschwerde in Karlsruhe eingelegt.
In den Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Medienrecht, die Anstalten der ARD. Prof. Dr. Christian von Coelln, Inhaber des Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht und Medienrecht, vertrat die Staats- und Landesregierungen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen und damit einen Großteil der Staats- und Landesregierungen vertrat.
Ihre Statements zum Urteil:
Professor Dr. Karl-Eberhard Hain:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute die funktionsgerechte Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher gestellt - und die bisherige Rechtsprechung weiterentwickelt. Bemerkenswert ist, dass das Gericht die solidarische Verantwortung der Ländergemeinschaft für die Finanzierung hervorgehoben hat und dass ein einzelnes Bundesland, im vorliegenden Fall Sachsen-Anhalt, nicht durch eine von den übrigen Bundesländern abweichende Meinung ausbrechen kann. Zudem hat das Gericht es nicht bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Verhaltens Sachsen-Anhalts belassen, sondern den 1. Medienänderungsstaatsvertrag übergangsweise in Kraft gesetzt. Dadurch erfolgt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags übergangsweise. Zusätzlich hat es dem Grunde nach die Pflicht zur Kompensation der bisher entgangenen Rundfunkbeiträge festgestellt. Die Länder sind jetzt gehalten unter Berücksichtigung der Kompensationspflicht ein neues Finanzierungsverfahren einzuleiten. "
Professor Dr. Christian von Coelln:
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine besondere Rolle wahrzunehmen, die sich nach der jahrzehntelangen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar aus der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes ergibt. Damit er das tun kann, muss er angemessen finanziert werden. Dazu gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren. In diesem haben die Landtage das letzte Wort. Von dem ihnen unterbreiteten Vorschlag zur Beitragsfestsetzung dürfen sie nur aus bestimmten Gründen abweichen. Im konkreten Fall hatte Sachsen-Anhalt die anstehende Beitragserhöhung faktisch zu Fall gebracht, weil etliche Landtagsabgeordnete u.a. mit Programminhalten unzufrieden waren.
Die heute veröffentlichte Entscheidung bestätigt die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch und gerade unter den aktuellen Bedingungen der Medien. Sie stellt zugleich klar, dass das Verfahren der Beitragsfestsetzung nicht reformiert werden muss. Vor allem aber hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht entschieden, dass politische Unzufriedenheit mit dem Programm kein tragfähiger Grund für politische Zugriffe auf die Finanzierung der Anstalten sind.“
Pressesprecher:
Jürgen Rees
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verw.uni-koeln.de
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