Internationales Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht
1. Beschreibung des Schwerpunktbereichs
a) Bedeutung des Rechtsgebietes
Das internationale Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht regelt,
- ob deutsches oder ausländisches Recht auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt anzuwenden ist,
- wann die deutschen Gerichte für eine solche Streitigkeit zuständig sind und
- unter welchen Voraussetzungen Urteile ausländischer Gerichte in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden müssen.
Justiz, Unternehmen und Anwaltschaft haben sich vermehrt mit Fragestellungen zu beschäftigen, die nicht alleine auf nationaler Ebene angesiedelt sind, sondern internationale Bezüge aufweisen. Dies gilt für Fallgestaltungen aus dem Bereich des Vertrags-, des Handels- und Gesellschaftsrechts nicht anders als für jene des Sachenrechts, des Deliktsrechts, des Erb- oder Familienrechts. Es handelt sich um ein Querschnittsgebiet, das jeden Bereich des materiellen Privatrechts erfasst.
Als Kollisionsrecht unterscheidet sich das Internationale Privatrecht in seiner dogmatischen Struktur erheblich vom materiellen deutschen Recht. Es folgt einer eigenen Methodik. Der vorherige Besuch der Pflichtfachvorlesung Internationales Privatrecht wird daher stark empfohlen.
Rechtsquellen sind EU-Verordnungen, völkerrechtliche Staatsverträge, Art. 3–47 EGBGB, einzelne Normen anderer Gesetze, einschließlich der ZPO.
b) Inhalt des Schwerpunktbereichs
Der Schwerpunktbereich ist so gestaltet, dass eine besondere Ausrichtung des Schwerpunktstudiums (und der Prüfungsleistungen) auf
- das internationale Privatrecht mit besonderen Bezügen zur Rechtspflege und dem Notariat oder
- das internationale und europäische Wirtschafts- und Unternehmensrecht oder
- das internationale Verfahrensrecht mit der Schiedsgerichtsbarkeit oder
- das Recht eines bestimmten Staates erfolgen kann.
Kernbereich: Vertiefung Internationales Privatrecht, Internationales Verfahrensrecht, Internationales Wirtschaftsrecht II (Privates Internationales Wirtschaftsrecht), Wettbewerbsrecht in der digitalen Wirtschaft.
Wahlbereich: Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, UN-Kaufrecht, Einführung in ausländische Rechtsordnungen (insbes. französisches, englisches, US-amerikanisches, italienisches, spanisches, türkisches, islamisches Recht und Ostrecht), US Contracts, US Torts, US Procedure, US Evidence, US Business Law, US Family Law, US Property Law, Internationales Wirtschaftsrecht I (Wirtschaftsvölkerrecht), Völkerrecht I, Völkerrecht II, Vertiefung Gesellschaftsrecht, insbes. Kapitalgesellschaftsrecht, Vertiefung ZPO, Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht, Vertiefung Familien- und Erbrecht, Lauterkeitsrecht, Markenrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Fusionskontrollrecht, Versicherungsvertragsrecht, AGB- und Verbraucherschutzrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Vertiefung Individualarbeitsrecht, Medizinrecht, Gesundheitsrecht, Das römische Recht im BGB, Das Privatrecht im 20. Jahrhundert, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung, Medienrecht (Medienzivilrecht), Internetrecht, Die Modernisierung rechtlicher Grundbegriffe im 21. Jahrhundert, Internationales Investitionsrecht I (Die materiell-rechtlichen Schutzstandards), Internationales Investitionsrecht II (Fragen der prozessualen Rechtsdurchsetzung), Streitschlichtung und Mediation.
2. Die Fächer des Kernbereichs
a) Vertiefung Internationales Privatrecht
Vorkenntnisse: Stoff der Pflichtfachvorlesung Internationales Privatrecht
Inhalt: Es werden die in der Grundlagenvorlesung Internationales Privatrecht erworbenen Kenntnisse anhand aktueller Problemstellungen vertieft und praktische Fälle aus dem Bereich des internationalen Privatrechts besprochen. Die Schwerpunkte der Veranstaltung liegen in den Bereichen des Internationalen Schuldrecht, des Internationalen Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Rechtsfiguren des Allgemeinen Teils des Kollisionsrechts werden auch anhand von Beispielen des internationalen Erb- und Familienrechts erläutert. Die Veranstaltung hat
Übungscharakter. Der Stoff wird überwiegend anhand von Fallbesprechungen vermittelt. Der Schwerpunkt wird auf die Vermittlung der Methodenkompetenz im internationalen Privatrecht wie der Fähigkeit zur eigenständigen Sachverhalts- und Problemanalyse gelegt. Aktive Vor- und Nachbereitung wird erwartet.
b) Internationales Verfahrensrecht
Vorkenntnisse: Stoff der Pflichtfachvorlesungen Internationales Privatrecht, Zivilprozessrecht
Inhalt: Die Veranstaltung behandelt in systematischer Weise die Fragen des internationalen Zivilverfahrensrechts, insbesondere die internationale Zuständigkeit und Urteilsanerkennung vor allem aufgrund der einschlägigen EU-Verordnungen.
c) Internationales Wirtschaftsrecht II (Privates Internationales Wirtschaftsrecht)
Vorkenntnisse: Stoff der Pflichtfachvorlesungen Internationales Privatrecht
Inhalt: Die Vorlesung behandelt ausgewählte Probleme des Internationalen Wirtschaftsrechts aus der Sicht des Privatrechts. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Wirkung der von internationalen Organisationen wie der Internationalen Handelskammer (ICC) und der Handelsrechtskommission der Vereinigten Nationen (UNCITRAL) herausgegebenen Regelwerke zur internationalen Streitentscheidung. Neben praktischen Beispielen werden auch der Einfluss und die Bedeutung der Rechtsvergleichung für das internationale Wirtschaftsrecht dargestellt.
3. Planung des Schwerpunktstudiums
Das Schwerpunktstudium kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. Es wird empfohlen, die Bearbeitung der Schwerpunktseminararbeit erst nach dem Besuch der gewählten Schwerpunktveranstaltungen und Bestehen der angebotenen Klausuren zu beginnen. Im Umfeld der Schwerpunktbereichsveranstaltungen werden ergänzend regelmäßig Kolloquien zur Vorbereitung auf das Schwerpunktseminar sowie begleitende Arbeitsgemeinschaften angeboten.
4. Betreuer
Der Schwerpunktbereich wird von den Professoren Dres. Berger, Ehricke, Mansel, Prütting und Wielsch betreut.
Sprecher des Schwerpunktbereichs ist Professor Dr. Mansel.
Personen und Fachgebiete
Fragen
Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.
Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (ipr-institutuni-koeln.de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Dr. h.c. Mansel, wenden.