Medien- und Kommunikationsrecht
Der Schwerpunktbereich befasst sich mit rechtlichen Fragestellungen, welche die Produktion, inhaltliche Vermittlung und technische Übertragung von Kommunikationsinhalten durch Medienveranstalter, insbesondere Presse, Rundfunk, Internetdienste- und technische Zugangsvermittler (Provider, Telekommunikations- und Postunternehmen) betreffen. Medien übermitteln nicht nur Inhalte, sie "machen auch Meinung". Dadurch werden sie auch zu Instrumenten potentieller und nicht notwendig erwünschter Beeinflussung. Technische Zugangsvermittler können als "gatekeeper" dafür sorgen, dass Inhalte breit gestreut, aber auch, dass sie kanalisiert werden.
Wer als Telekommunikationsbetreiber dafür gesorgt hat, dass Nutzer an ein Telefonnetz angeschlossen wurden, kann potentiell kontrollieren, ob und welche Telefondienstleistung an den Hausanschluss des Kunden weitergegeben wird. Medien können informieren, aber auch desinformieren, sie können tief in das Privatleben der von ihnen als medial interessant eingestuften Personen eingreifen. Eine im Fernsehen verbreitete Falschdarstellung kann erhebliche Folgen für das Sozialleben der Betroffenen haben, die permanente Beobachtung Prominenter durch Sensationsberichterstatter kann massiv private Entfaltungsräume blockieren. Diese Beispiele zeigen, dass mediale Zusammenhänge besondere rechtliche Beachtung verdienen. Das "Medienrecht" ist daher eine Querschnittsmaterie, die verschiedenste Bereiche des Privat- und des Öffentlichen Rechts betrifft.
Personen und Fachgebiete
Fragen
Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.
Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (medienrechtuni-koeln.de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Peifer, wenden.