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Infos zum Arbeitsmarkt

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jährlich einen Arbeitsmarktbericht für Akademikerinnen und Akademiker. Dieser Artikel fasst die Ergebnisse der Berichte zusammen und zeigt wichtige Aspekte zum Thema Berufseinstieg für JuristInnen auf.

 

Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt für JuristInnen wird von der Bundesagentur für Arbeit insgesamt als positiv bewertet und im Folgenden wird auf die Erkenntnisse des Arbeitsmarktberichts (Stand Mai 2024) Bezug genommen. Die Erwerbstätigkeit wuchs demnach in den letzten Jahren kontinuierlich. Auffällig sei, dass ein erheblicher Teil der JuristInnen nicht mehr nur in Kanzleien und Behörden tätig ist. Vielmehr arbeite rund jede/r dritte JuristIn fachfremd und somit in Berufsfeldern außerhalb der klassischen juristischen Aufgabenstellungen, wie z.B. im Personalwesen, im Bereich der Finanzen oder auch der Lehre sowie der Forschung.

Etwa 45 % der erwerbstätigen JuristInnen sind Frauen. 29 % der Erwerbstätigen sind 55 oder älter und etwa 34 % sind selbständig tätig. 

Die Arbeitslosigkeit ist auf einem sehr geringen Niveau. Im Jahr 2023 ist die Arbeitslosenzahl unter JuristInnen leicht gestiegen und lag jahresdurchschnittlich bei 5100 Personen. Allgemein sei die Arbeitslosigkeit unter den JuristInnen eher ein Randphänomen. So lag nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit die berufsspezifische Arbeitslosenquote im Jahr 2021 bei 2,3 % und 2023 bei 2,4 %.
Dennoch zeige sich gerade bei genauerer Betrachtung der Arbeitslosen nach Altersgruppen, dass junge Menschen einen sehr hohen Anteil der arbeitslosen JuristInnen ausmachen. Etwa 50 Prozent der arbeitslosen JuristInnen sind demnach unter 35 Jahren alt. Ein näherer Blick zeigt jedoch, dass die Arbeitslosigkeit in den meisten Fällen nicht von langer Dauer ist. So sind etwa 46 % der arbeitslosen JuristInnen weniger als drei Monate und weitere ca. 20 % zwischen drei und sechs Monate arbeitslos gemeldet (Kilian, Statistisches Jahrbuch der Anwaltschaft 2021/2022, Tab. 6.4.4.).

2022 beendeten etwa 17.000 Studierende das rechtswissenschaftliche Studium, wobei sich der Berufseintritt durch das Referendariat meist um ca. zwei Jahre verschob. Unter diesen 17.000 AbsolventInnen befindet sich rund ein Drittel, die einen Bachelor- oder Masterabschluss erworben haben und beispielsweise als WirtschaftsjuristIn tätig sind. 

Seit vergangenem Jahr sinke die Zahl der Personen, die ein Jurastudium aufnimmt. Insgesamt waren rund 138.000 Menschen in dem Studienjahr 2022/2023 eingeschrieben. 2020/2021 waren noch etwa 142.000 Studierende in einem rechtswissenschaftlichen Studium eingeschrieben. Somit ist zunächst ein leichter Rückgang zu beobachten. Vergleicht man die Zahlen jedoch mit denjenigen vor zehn Jahren sind 14 % mehr Studierende eingeschrieben als 2023. 

 

Ohne geht’s nicht - Fremdsprachen und Soft Skills

In vielen Bereiche sind Kompetenzen in Fremdsprachen, insbesondere Englisch, für den Berufseinstieg weiterhin unverzichtbar. Ohne weitreichende Kenntnisse kann man in entsprechenden Bewerbungsverfahren nur schwer überzeugen. Zur Verbesserung dieser Kompetenzen bietet die Fakultät ein weites Spektrum an Möglichkeiten an. Unter anderem können Studierende an fremdsprachigen Vorlesungen und Moot Courts teilnehmen oder Ihre Sprachkenntnisse in der studienbegleitenden Zusatzausbildung im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika „Certificate United States‘ Law (CUSL)“ erweitern. 

Zusätzlich haben internationale Studien belegt, dass der berufliche Erfolg nur zu 50 Prozent auf Fachkompetenz beruht; die andere Hälfte hängt von Soft Skills / Schlüsselqualifikationen ab.

Zu Themen, wie z.B. Kommunikation, Verhandlungsführung oder Zeugenvernehmung etc. bietet das CENTRAL spezielle Seminare für JuristInnen an. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie, sollte der Besuch von möglichst vielen dieser Veranstaltungen angestrebt werden, um diese Fähigkeiten schon frühzeitig im Studium zu erlernen. Die Veranstaltungen des CENTRAL stehen übrigens auch ReferendarInnen und Berufstätigen offen.

Eine weitere Möglichkeit, um Erfahrungen für den Berufseinstieg zu sammeln, bieten simulierte Gerichtsverhandlungen, sogenannte „Moot Courts“. “. Hier können Studierende ihr Verhandlungsgeschick, ihr Auftreten aber auch weitere Fähigkeiten trainieren. 
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität werden Moot Courts in verschiedenen Rechtsgebieten und in deutscher, englischer oder französischer Sprache angeboten. 

Nicht zuletzt bietet das Engagement in einer Law Clinic die Möglichkeit, praxisnahe Erfahrungen bereits während des Studiums zu sammeln und sich dabei ehrenamtlich einzubringen.  

 

Auslandserfahrungen

Auslandserfahrungen können nicht nur dazu beitragen die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln, interkulturelle Kommunikation zu stärken, sondern selbstverständlich auch Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und eine andere Rechtsordnung kennen zu lernen. Aus diesen und weiteren Gründen sind Auslandserfahrungen bei einigen Arbeitgebern gern gesehen.   

Diese Erfahrungen können bereits während des Studiums oder nach dem Studium, im Rahmen des Referendariats oder eines LL.M. Studiengangs gesammelt werden. 

Während des Studiums bietet es sich an, das ERASMUS-Programm zu nutzen. Hinweise zum Bewerbungsverfahren, zu den Finanzierungsmöglichkeiten und eine Übersicht der Partneruniversitäten finden Sie, neben weiteren Informationen, auf der Seite des Zentrums für internationale Beziehungen.  

Im Referendariat eignet sich die Wahlstation für einen Auslandsaufenthalt am besten. Wer sich für den Bereich des Europa- und Kartellrechts interessiert, bekommt in Brüssel die Möglichkeit einen Teil der Anwaltsstation oder die Wahlstation zu absolvieren. Vorkenntnisse in diesen Bereichen sind nicht erforderlich, dafür aber fließende Englischkenntnisse.

 

Trend zum zusätzlichen LL.M.

Der Master of Laws (LL.M.) als international anerkannter Postgraduierten-Abschluss wird bei AbsolventInnen der Rechtswissenschaften immer beliebter. Viele sehen ihn aktuell als eine ideale Möglichkeit, um ihre Karriere anzukurbeln. In vielen Kanzleien wird der LL.M. momentan sogar als alternative Zusatzqualifikation neben dem Doktortitel anerkannt. Zum einen kann durch den oftmals im internationalen Kontext erarbeiteten Master ein Nachweis über Fremdsprachenkompetenzen belegt werden und zum anderen machen die speziellen Rechtskenntnisse gegenüber anderen BerufseinsteigerInnen einen deutlichen Zusatz an Wissen aus. Im Hinblick auf die steigende Zahl an Prädikatsexamina kann es nicht schaden, wenn man sich mit einem zusätzlichen Abschluss von der Konkurrenz abhebt.

Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, wurden vielerorts auch Masterstudiengänge ohne internationale Bezüge entwickelt. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet zahlreiche Wege zu Masterstudiengängen an. Zum einen können Interessierte die Masterstudiengänge der Fakultät absolvieren. Deutsche LL.M. Programme können gut zur gewünschten fachlichen Spezialisierung passen und diese vorantreiben (Markus Lembeck in azur100 Top-Arbeitgeber 2024, S. 43.). Daneben bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln auch weitere Masterstudiengänge mit Beteiligung der Fakultät sowie Masterstudiengänge an US-amerikanischen Partneruniversitäten an. Somit wird für AbsolventInnen eine hohe Vielfalt an Möglichkeiten geboten.

Zusätzlich können sich Interessierte über www.hochschulkompass.de einen ersten Überblick verschaffen.


 

Promotion „Ja! Nein! Vielleicht!“?

Eine Promotion kommt neben dem LL.M. natürlich ebenfalls für viele JuristInnen in Frage. In den Großkanzleien wird heute meist eines von beiden erwartet. Wird eine wissenschaftliche Karriere angestrebt, ist die Promotion der erste Schritt um diese Laufbahn einzuschlagen. Aber auch außerhalb der Wissenschaft kann eine Promotion positiv sein. JuristInnen mit einem Doktortitel erwartet oft ein höheres Gehalt (Veronika Gebertshammer in BECK Stellenmarkt).

Wenn die Frage, ob eine Promotion in Betracht kommt, somit mit einem „Ja“ oder zumindest mit einem „Vielleicht“ beantwortet wird, kommen unweigerlich weitere Fragen, wie beispielsweise die Frage, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, wann der richtigen Zeitpunkt für ein solches Vorgaben ist, wie dieses finanziert werden kann usw.

Ein Blick in die jeweilige Promotionsordnung kann dabei helfen zu erfahren, ob die Voraussetzungen für eine Promotion vorliegen und wie diese ausgestaltet ist. Während viele LL.M. Studiengänge auf ein Jahr ausgerichtet sind, dauert eine juristische Promotion regelmäßig ein bis fünf Jahre. Dies ist Themenabhängig und abhängig von den Lebensumständen (z.B. Arbeitsbelastung neben der Promotion).

Auch aus diesem Grund ist der Zeitpunkt, wann eine Promotion in die eigenen Lebensplanung passt, sehr individuell. Für einige ist der richtige Zeitpunkt, die Promotion direkt nach dem Bestehen der ersten Prüfung anzugehen. Für andere ist es angenehmer, zunächst das Rechtsreferendariat zu absolvieren und sich dann an die Promotion zu wagen. Beides ist grundsätzlich möglich. Oftmals kann ein persönliches Gespräch oder der Besuch einschlägiger Informationsveranstaltungen, Klarheit verschaffen. 

Für PromotionsstudentInnen der Universität zu Köln bietet die Graduiertenschule und das Promotionsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zahlreiche Unterstützungsangebote an. Neben spezifischen Veranstaltungen, werden unter anderem Beratungs-, und Vernetzungsmöglichkeiten angeboten. Zudem finden sich online Antworten auf häufig gestellte Fragen

 

Gehälterentwicklung

Wie den Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen ist, erzielen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Bereich der Rechtswissenschaften überdurchschnittlich hohe Gehälter. So lag das mittlere Monats-Bruttoentgelt von sozialversicherungspflichtigen (Vollzeit-) Beschäftigten im Westen bei rund 6.659 Euro und im Osten bei rund 6.021 Euro (vgl. Blickpunkt Arbeitsmarkt: Akademikerinnen und Akademiker).

Im Schnitt liegen die Einstiegsgehälter der Top-Kanzleien aktuell bei etwa 112.000 Euro; sechsstellige Einstiegsgehälter sind somit keine Seltenheit. Es muss jedoch beachten werden, dass solche hohen Summen nur an KandidatInnen gezahlt werden, die auch überragende Qualifikationen mitbringen. Zudem können beträchtliche Unterschiede zwischen den Gehältern einer Kanzlei aus der Marktspitze und z.B. einer kleineren Boutique bestehen (je nach Qualifikation bewegen sich die Gehälter dort meist in einem Rahmen zwischen 45.000 und 70.000 Euro).

Bei Unternehmen, Behörden und Beratungsgesellschaften liegen die Einstiegsgehälter üblicherweise in einem deutlich niedrigeren Bereich. Jedoch ist zu beobachten, dass die Gehälter der Inhouse-JuristInnen in den vergangenen Jahren durchschnittlich stärker gestiegen sind als bei Kanzleien. Syndizi ohne Führungsverantwortung konnten damit, laut einer Umfrage des Magazins JUVE Rechtsmarkt, im Schnitt etwa 86.000 Euro verdienen. Im Durchschnitt können Syndizi mit mehr Homeoffice Tagen und einer guten Work-Life-Balance rechnen (vgl. azur-online).

Die Bewerberzahlen für den Richterberuf sind insgesamt zurückgegangen. Besonders Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind stark von dem Rückgang betroffen. In Nordrhein-Westfalen ist der Nachwuchsmangel im OLG-Bezirk Hamm am deutlichsten zu spüren.
Wirtschaftskanzleien bzw. generell Kanzleien sind häufig ein deutlich attraktiverer Arbeitgeber für junge AbsolventInnen. Laut einer azur-Umfrage unter Studierenden, DoktorandInnen und ReferendarInnen können sich 80 % der BewerberInnen einen Berufseinstieg in einer Kanzlei vorstellen, wobei für die Hälfte dieser Personen ein Start in einer Großkanzlei eine Option wäre.  

 

Lisa Marie Stenhorst, Benjamin Schöppenthau & Kendra Meier